Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg
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Flächennutzungsplan <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong> – Sachlicher Teil-FNP ´Windkraft`<br />
Erläuterungsbericht S. 23<br />
5. Abwägung / Entscheidungsfindung<br />
Auf Grundlage des umfangreichen Abwägungsmaterials in Form der genannten planungsrelevanten<br />
Vorgaben, des Umweltberichtes mit den darin ausgewerteten bzw. eingearbeiteten sonstigen umweltbzw.<br />
naturschutzfachlichen Beiträgen sowie der zahlreich vorliegenden Stellungnahmen der Öffentlichkeit,<br />
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gebietskörperschaften<br />
hat der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat <strong>Stromberg</strong> eine Gesamtabwägung vorgenommen.<br />
Dabei waren die Belange, die für oder gegen die Ausweisung der drei in Frage kommenden Teilflächen<br />
sprechen, sachgerecht untereinander und gegeneinander abzuwägen, und es war jeweils zu entscheiden,<br />
ob und inwieweit überhaupt Abwägungsspielräume bei dem einen oder anderen Kriterium<br />
gegeben sind.<br />
Aufgrund der Vielfalt und Komplexität der in der Abwägung zu berücksichtigenden Kriterien und<br />
ihrer schwierigen Einzel-Gewichtung erfolgt an dieser Stelle zunächst eine Gesamtschau mit einer Auflistung<br />
der Kriterien, die grundsätzlich für (Kap. 5.1) bzw. gegen (Kap. 5.2) die Ausweisung der drei<br />
potenziellen Sondergebieten für die Windenergie im <strong>Plan</strong>gebiet sprechen und die Grundlage der Abwägung<br />
des <strong>Plan</strong>ungsträgers waren.<br />
Diese Kriterien werden einzeln - und im Hinblick auf die drei zur Disposition stehenden Sondergebieten<br />
für die Nutzung der Windenergie – ausführlich erörtert. In dieser Erörterung erfolgt der Versuch<br />
einer angemessenen Gewichtung der einzelnen Parameter.<br />
In Kap. 5.3 erfolgt schließlich für jede der drei potenziellen Sondergebiete eine zusammenfassende<br />
Gesamtabwägung.<br />
5.1. Grundsätzliche Kriterien für eine Ausweisung weiterer Sondergebiete für<br />
die Windenergie in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong><br />
Nachfolgend sollen zunächst die Gründe aufgelistet werden, weshalb der <strong>Plan</strong>ungsträger die Aufstellung<br />
des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel, möglichst weitere geeignete Flächen für die Nutzung der<br />
Windenergie zu ermitteln und im FNP auszuweisen, beschlossen hatte. Außerdem wird teilweise hier<br />
bereits – im Vorgriff auf die synoptische Gesamtabwägung in Kap. 5.3 –erläutert, wie der Entscheidungsträger<br />
die einzelnen Kriterien gewertet hat.<br />
Da diese Aspekte durchweg allgemeine Kriterien sind, die in fast völlig identischem Maße für alle<br />
drei potenziellen (annähernd gleich windhöffigen) Sondergebiete gelten, ist hier eine flächen– bzw.<br />
ausweisungsspezifische Betrachtung nicht erforderlich.<br />
a) Förderung regenerativer Energien mit der Folge der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen<br />
und der Verminderung der potenziellen Gefahren anderer Energienutzungsformen<br />
Die Nutzung erneuerbarer Energien ist gemäß § 1 Abs. 6 Satz 1 Nr. 7 Buchstabe f) BauGB ein bei der<br />
Bauleitplanung besonders zu berücksichtigender Belang und somit grundsätzlicher Bestandteil einer<br />
planerischen Abwägung.<br />
Dass speziell der Windenergie Bedeutung für die CO 2 -Reduzierung und damit für die Erfüllung der<br />
deutschen Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll beigemessen werden kann, entspricht einer<br />
Wertung des Bundesgesetzgebers, die in § 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 BauGB und in den Vorschriften des<br />
Gesetzes zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien – EEG – zum Ausdruck<br />
kommt. Die dort geregelte Privilegierung der Windenergie dient ausdrücklich der Förderung des Klimaschutzes<br />
durch Rückführung der CO 2 -Emissionen.<br />
Im Umweltbericht heißt es dazu in Kap. 3.3.3:<br />
"Mit der Errichtung von fünf Windenergieanlagen in der Fläche 2, können bei der Nutzung von<br />
modernen und leistungsstarken Anlagen ca. 52 Millionen kWh abgasfreien Stroms pro Jahr erzeugt<br />
werden, womit ca. 12.500 Haushalte, d.h. ca. 37.500 Menschen versorgt werden können. Der Umwelt<br />
wird dadurch ein CO 2 -Ausstoß von ca. 31.250 Tonnen erspart. Der Betrieb der fünf geplanten Wind-<br />
DÖRHÖFER & PARTNER ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Bauleitplanung • Landschaftsplanung • Objektplanung