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Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg

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Flächennutzungsplan <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong> – Sachlicher Teil-FNP ´Windkraft`<br />

Erläuterungsbericht S. 23<br />

5. Abwägung / Entscheidungsfindung<br />

Auf Grundlage des umfangreichen Abwägungsmaterials in Form der genannten planungsrelevanten<br />

Vorgaben, des Umweltberichtes mit den darin ausgewerteten bzw. eingearbeiteten sonstigen umweltbzw.<br />

naturschutzfachlichen Beiträgen sowie der zahlreich vorliegenden Stellungnahmen der Öffentlichkeit,<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gebietskörperschaften<br />

hat der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat <strong>Stromberg</strong> eine Gesamtabwägung vorgenommen.<br />

Dabei waren die Belange, die für oder gegen die Ausweisung der drei in Frage kommenden Teilflächen<br />

sprechen, sachgerecht untereinander und gegeneinander abzuwägen, und es war jeweils zu entscheiden,<br />

ob und inwieweit überhaupt Abwägungsspielräume bei dem einen oder anderen Kriterium<br />

gegeben sind.<br />

Aufgrund der Vielfalt und Komplexität der in der Abwägung zu berücksichtigenden Kriterien und<br />

ihrer schwierigen Einzel-Gewichtung erfolgt an dieser Stelle zunächst eine Gesamtschau mit einer Auflistung<br />

der Kriterien, die grundsätzlich für (Kap. 5.1) bzw. gegen (Kap. 5.2) die Ausweisung der drei<br />

potenziellen Sondergebieten für die Windenergie im <strong>Plan</strong>gebiet sprechen und die Grundlage der Abwägung<br />

des <strong>Plan</strong>ungsträgers waren.<br />

Diese Kriterien werden einzeln - und im Hinblick auf die drei zur Disposition stehenden Sondergebieten<br />

für die Nutzung der Windenergie – ausführlich erörtert. In dieser Erörterung erfolgt der Versuch<br />

einer angemessenen Gewichtung der einzelnen Parameter.<br />

In Kap. 5.3 erfolgt schließlich für jede der drei potenziellen Sondergebiete eine zusammenfassende<br />

Gesamtabwägung.<br />

5.1. Grundsätzliche Kriterien für eine Ausweisung weiterer Sondergebiete für<br />

die Windenergie in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong><br />

Nachfolgend sollen zunächst die Gründe aufgelistet werden, weshalb der <strong>Plan</strong>ungsträger die Aufstellung<br />

des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel, möglichst weitere geeignete Flächen für die Nutzung der<br />

Windenergie zu ermitteln und im FNP auszuweisen, beschlossen hatte. Außerdem wird teilweise hier<br />

bereits – im Vorgriff auf die synoptische Gesamtabwägung in Kap. 5.3 –erläutert, wie der Entscheidungsträger<br />

die einzelnen Kriterien gewertet hat.<br />

Da diese Aspekte durchweg allgemeine Kriterien sind, die in fast völlig identischem Maße für alle<br />

drei potenziellen (annähernd gleich windhöffigen) Sondergebiete gelten, ist hier eine flächen– bzw.<br />

ausweisungsspezifische Betrachtung nicht erforderlich.<br />

a) Förderung regenerativer Energien mit der Folge der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen<br />

und der Verminderung der potenziellen Gefahren anderer Energienutzungsformen<br />

Die Nutzung erneuerbarer Energien ist gemäß § 1 Abs. 6 Satz 1 Nr. 7 Buchstabe f) BauGB ein bei der<br />

Bauleitplanung besonders zu berücksichtigender Belang und somit grundsätzlicher Bestandteil einer<br />

planerischen Abwägung.<br />

Dass speziell der Windenergie Bedeutung für die CO 2 -Reduzierung und damit für die Erfüllung der<br />

deutschen Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll beigemessen werden kann, entspricht einer<br />

Wertung des Bundesgesetzgebers, die in § 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 BauGB und in den Vorschriften des<br />

Gesetzes zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien – EEG – zum Ausdruck<br />

kommt. Die dort geregelte Privilegierung der Windenergie dient ausdrücklich der Förderung des Klimaschutzes<br />

durch Rückführung der CO 2 -Emissionen.<br />

Im Umweltbericht heißt es dazu in Kap. 3.3.3:<br />

"Mit der Errichtung von fünf Windenergieanlagen in der Fläche 2, können bei der Nutzung von<br />

modernen und leistungsstarken Anlagen ca. 52 Millionen kWh abgasfreien Stroms pro Jahr erzeugt<br />

werden, womit ca. 12.500 Haushalte, d.h. ca. 37.500 Menschen versorgt werden können. Der Umwelt<br />

wird dadurch ein CO 2 -Ausstoß von ca. 31.250 Tonnen erspart. Der Betrieb der fünf geplanten Wind-<br />

DÖRHÖFER & PARTNER ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Bauleitplanung • Landschaftsplanung • Objektplanung

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