Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg
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Flächennutzungsplan <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong> – Sachlicher Teil-FNP ´Windkraft`<br />
Erläuterungsbericht S. 20<br />
"Grundlage für die Stufe III waren die Ergebnisräume der Stufe II, innerhalb derer Gebiete ausgegrenzt wurden,<br />
die entsprechend Rundschreiben 30.01.2006, II, Nr. 3, Spalte eingeschränkt in Betracht kommen:<br />
• FFH-Gebiete, Wasserschutzgebiete Zone II (weitere Gebietskategorien des Runderlasses bestehen innerhalb<br />
der Ergebnisräume oder angrenzend nicht).<br />
Ausgeschlossen wurde im Teilbereich W Dörrebach das FFH-Gebiet „Dörrebach bei <strong>Stromberg</strong>“ und das<br />
Wasserschutzgebiet Zone II. Ebenfalls ausgegrenzt wurde die Zone II eines Wasserschutzgebietes im Teilbereich<br />
Kandrich.<br />
Bei einer vollständigen Lage eines Ergebnisraumes der Stufe I innerhalb eines der „eingeschränkt in Betracht<br />
kommenden Gebiete“, erfolgte kein Ausschluss. Hierzu erfolgt eine detailliertere Betrachtung entsprechend<br />
der Vorgehensweise der Stufe II. (…).<br />
Wie in Stufe II der <strong>Stand</strong>ortfindung, wurden um die eingeschränkt in Betracht kommenden Gebiete die<br />
empfohlenen Abstände abgetragen. Zusätzlich wurden weitere Eingrenzungskriterien wie z.B. geforderte<br />
Mindestabstände von 200 m zu klassifizierten Straßen angesetzt. Zur weiteren Flächeneingrenzung und<br />
<strong>Stand</strong>ortoptimierung wurden die windhöffigsten Flächen mit einer Windgeschwindigkeit von ≥ 6,5 m in 80 m<br />
Höhe über Grund ermittelt. Die in der Biotopkartierung 1995 erfassten Flächen, wurden aufgrund ihrer<br />
Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, ausgeschlossen".<br />
Daraus resultierten die drei Ergebnisräume der <strong>Stand</strong>ortfindung Stufen I-III, die zusammen ca.<br />
380 ha umfassten, was ca. 4,5 % der Gesamtfläche des Verbandgemeindegebietes entspricht.<br />
Davon entfielen<br />
− auf das Teilgebiet 1 (´Kandrich`, Gemarkung Daxweiler, ca. 2 km nördlich Seibersbach; ca. 1,5 km<br />
südöstlich Dichtelbach) ca. 208 ha,<br />
− auf das Teilgebiet 2 (´NW Seibersbach`, Gemarkung Seibersbach, ca. 1 km nordwestlich Seibersbach;<br />
ca. 2 km südöstlich Ellern) ca. 80 ha und<br />
− auf das Teilgebiet 3 (´W Dörrebach`, Gemarkungen Dörrebach und Seibersbach, ca. 2,3 km westlich<br />
von Dörrebach) entfielen ca. 90 ha.<br />
Im Umweltbericht heißt es zusammenfassend auf Seite 7/8:<br />
"Die drei Ergebnisräume der <strong>Stand</strong>ortfindung liegen flächendeckend innerhalb von Gebieten, die nicht oder<br />
nur eingeschränkt in Betracht kommen. Der Ergebnisraum 1 liegt innerhalb der Gebietskategorien Vorranggebiet<br />
Wald, Landschaftsschutzgebiet „Rheingebiet von Bingen bis Koblenz“ und Vorbehaltsgebiet landschaftsgebundene<br />
Freizeit und Erholung / Landschaftsbild. Eine vollständige Lage des Ergebnisraumes 2 besteht<br />
bei den Gebietskategorien Naturpark „Soonwald-Nahe“, Landschaftsschutzgebiet „Soonwald“ und Vorbehaltsgebiet<br />
landschaftsgebundene Freizeit und Erholung / Landschaftsbild. Neben den für den Ergebnisraum<br />
2 aufgeführten Gebietskategorien liegt der Ergebnisraum 3 im Vorranggebiet Grundwasserschutz.<br />
Der Betrachtung dieser Aspekte wird in der nachfolgenden <strong>Stand</strong>ortbeurteilung eine besondere Bedeutung<br />
beigemessen. Es erfolgt eine Beurteilung hinsichtlich der Schutzziele und eine Prüfung, in wieweit durch<br />
Maßnahmen eine Verträglichkeit erreicht werden kann".<br />
4.4 Methodik der <strong>Stand</strong>ortfindung – Stufe IV / <strong>Stand</strong>ortbeurteilung im Hinblick<br />
auf die größtmögliche Eingriffsminimierung<br />
Die drei ermittelten Ergebnisräume infolge der ersten drei Stufen der <strong>Stand</strong>ortfindung wurden sodann<br />
im umfangreichen Kapitel 3 des Umweltberichtes einer differenzierten <strong>Stand</strong>ortbeurteilung unterzogen.<br />
Die Gebiete wurden dabei bereits im Hinblick darauf geprüft, wie bzw. wo "innerhalb der Teilbereiche<br />
die hinsichtlich der Umweltauswirkungen verträglichsten <strong>Stand</strong>orte für maximal 5 Windenergieanlagen"<br />
anhand der nachfolgend aufgeführten Kriterien festgelegt werden können:<br />
• Größtmöglicher Abstand zur Wohnbebauung (geschlossene Wohngebiete/ Einzelhäuser)<br />
• Größtmöglicher Abstand zu Fauna-Flora-Habitat Gebieten (FFH-Gebieten)<br />
• Lage außerhalb wertvoller Biotopstrukturen und faunistisch bedeutsamer Strukturen wie z.B. Altholz-<br />
und Laubwaldbestände, Schlagfluren und ehemaligen Windbruchflächen, Biotope der Biotopkartierung<br />
für Rheinland-Pfalz (1995)<br />
• Lage in der Nähe bestehender Forstwege<br />
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