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Begründung F-Plan, Stand: 01.03.07 - Verbandsgemeinde Stromberg

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Flächennutzungsplan <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Stromberg</strong> – Sachlicher Teil-FNP ´Windkraft`<br />

Erläuterungsbericht S. 20<br />

"Grundlage für die Stufe III waren die Ergebnisräume der Stufe II, innerhalb derer Gebiete ausgegrenzt wurden,<br />

die entsprechend Rundschreiben 30.01.2006, II, Nr. 3, Spalte eingeschränkt in Betracht kommen:<br />

• FFH-Gebiete, Wasserschutzgebiete Zone II (weitere Gebietskategorien des Runderlasses bestehen innerhalb<br />

der Ergebnisräume oder angrenzend nicht).<br />

Ausgeschlossen wurde im Teilbereich W Dörrebach das FFH-Gebiet „Dörrebach bei <strong>Stromberg</strong>“ und das<br />

Wasserschutzgebiet Zone II. Ebenfalls ausgegrenzt wurde die Zone II eines Wasserschutzgebietes im Teilbereich<br />

Kandrich.<br />

Bei einer vollständigen Lage eines Ergebnisraumes der Stufe I innerhalb eines der „eingeschränkt in Betracht<br />

kommenden Gebiete“, erfolgte kein Ausschluss. Hierzu erfolgt eine detailliertere Betrachtung entsprechend<br />

der Vorgehensweise der Stufe II. (…).<br />

Wie in Stufe II der <strong>Stand</strong>ortfindung, wurden um die eingeschränkt in Betracht kommenden Gebiete die<br />

empfohlenen Abstände abgetragen. Zusätzlich wurden weitere Eingrenzungskriterien wie z.B. geforderte<br />

Mindestabstände von 200 m zu klassifizierten Straßen angesetzt. Zur weiteren Flächeneingrenzung und<br />

<strong>Stand</strong>ortoptimierung wurden die windhöffigsten Flächen mit einer Windgeschwindigkeit von ≥ 6,5 m in 80 m<br />

Höhe über Grund ermittelt. Die in der Biotopkartierung 1995 erfassten Flächen, wurden aufgrund ihrer<br />

Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, ausgeschlossen".<br />

Daraus resultierten die drei Ergebnisräume der <strong>Stand</strong>ortfindung Stufen I-III, die zusammen ca.<br />

380 ha umfassten, was ca. 4,5 % der Gesamtfläche des Verbandgemeindegebietes entspricht.<br />

Davon entfielen<br />

− auf das Teilgebiet 1 (´Kandrich`, Gemarkung Daxweiler, ca. 2 km nördlich Seibersbach; ca. 1,5 km<br />

südöstlich Dichtelbach) ca. 208 ha,<br />

− auf das Teilgebiet 2 (´NW Seibersbach`, Gemarkung Seibersbach, ca. 1 km nordwestlich Seibersbach;<br />

ca. 2 km südöstlich Ellern) ca. 80 ha und<br />

− auf das Teilgebiet 3 (´W Dörrebach`, Gemarkungen Dörrebach und Seibersbach, ca. 2,3 km westlich<br />

von Dörrebach) entfielen ca. 90 ha.<br />

Im Umweltbericht heißt es zusammenfassend auf Seite 7/8:<br />

"Die drei Ergebnisräume der <strong>Stand</strong>ortfindung liegen flächendeckend innerhalb von Gebieten, die nicht oder<br />

nur eingeschränkt in Betracht kommen. Der Ergebnisraum 1 liegt innerhalb der Gebietskategorien Vorranggebiet<br />

Wald, Landschaftsschutzgebiet „Rheingebiet von Bingen bis Koblenz“ und Vorbehaltsgebiet landschaftsgebundene<br />

Freizeit und Erholung / Landschaftsbild. Eine vollständige Lage des Ergebnisraumes 2 besteht<br />

bei den Gebietskategorien Naturpark „Soonwald-Nahe“, Landschaftsschutzgebiet „Soonwald“ und Vorbehaltsgebiet<br />

landschaftsgebundene Freizeit und Erholung / Landschaftsbild. Neben den für den Ergebnisraum<br />

2 aufgeführten Gebietskategorien liegt der Ergebnisraum 3 im Vorranggebiet Grundwasserschutz.<br />

Der Betrachtung dieser Aspekte wird in der nachfolgenden <strong>Stand</strong>ortbeurteilung eine besondere Bedeutung<br />

beigemessen. Es erfolgt eine Beurteilung hinsichtlich der Schutzziele und eine Prüfung, in wieweit durch<br />

Maßnahmen eine Verträglichkeit erreicht werden kann".<br />

4.4 Methodik der <strong>Stand</strong>ortfindung – Stufe IV / <strong>Stand</strong>ortbeurteilung im Hinblick<br />

auf die größtmögliche Eingriffsminimierung<br />

Die drei ermittelten Ergebnisräume infolge der ersten drei Stufen der <strong>Stand</strong>ortfindung wurden sodann<br />

im umfangreichen Kapitel 3 des Umweltberichtes einer differenzierten <strong>Stand</strong>ortbeurteilung unterzogen.<br />

Die Gebiete wurden dabei bereits im Hinblick darauf geprüft, wie bzw. wo "innerhalb der Teilbereiche<br />

die hinsichtlich der Umweltauswirkungen verträglichsten <strong>Stand</strong>orte für maximal 5 Windenergieanlagen"<br />

anhand der nachfolgend aufgeführten Kriterien festgelegt werden können:<br />

• Größtmöglicher Abstand zur Wohnbebauung (geschlossene Wohngebiete/ Einzelhäuser)<br />

• Größtmöglicher Abstand zu Fauna-Flora-Habitat Gebieten (FFH-Gebieten)<br />

• Lage außerhalb wertvoller Biotopstrukturen und faunistisch bedeutsamer Strukturen wie z.B. Altholz-<br />

und Laubwaldbestände, Schlagfluren und ehemaligen Windbruchflächen, Biotope der Biotopkartierung<br />

für Rheinland-Pfalz (1995)<br />

• Lage in der Nähe bestehender Forstwege<br />

DÖRHÖFER & PARTNER ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯ Bauleitplanung • Landschaftsplanung • Objektplanung

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