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WM 2006-Abschlussbericht der Bundesregierung - des ...

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TEIL C: ANHANG II<br />

Regierungsgarantien<br />

zur FIFA Fußball-Weltmeisterschaft <strong>2006</strong><br />

- Zusammenfassung -<br />

- 1 -<br />

Anhang II<br />

Gemäß FIFA-Pflichtenheft verpflichtet sich das ausrichtende Land bei <strong>der</strong><br />

Bewerbung, einen Katalog staatlicher Garantien einzuhalten. Der damalige<br />

Bun<strong>des</strong>kanzler hat mit Schreiben vom 06.07.1999 die Garantie-Erklärung<br />

gegenüber <strong>der</strong> FIFA abgegeben.<br />

Im Bewerbungsdokument <strong>des</strong> DFB vom Juli 1999 sind folgende Bereiche staatlicher<br />

Unterstützung aufgeführt:<br />

1. Einreisebewilligungen (Visa)<br />

2. Arbeitsbewilligungen<br />

3. Zoll- und steuerrechtliche Regelungen<br />

4. Sicherheit<br />

5. Bank- und Devisenverkehr<br />

6. Telekommunikation<br />

7. Internationales Radio- und Fernsehzentrum<br />

8. Medienzentrum<br />

9. Verkehrswesen<br />

10. Preispolitik<br />

11. Staatliche Abgaben/Steuern<br />

12. Kommission auf Eintrittskarten<br />

13. Hymnen und Fahnen<br />

14. Medizinische Versorgung<br />

Im Bewerbungsdokument heißt es dazu:<br />

„Der DFB wird mit voller Unterstützung aller beteiligten staatlichen Organe – sowohl<br />

auf Bun<strong>des</strong>- als auch, sofern erfor<strong>der</strong>lich, auf Län<strong>der</strong>-Ebene – sämtliche Garantien<br />

erbringen, um die Grundlagen für die Organisation und Durchführung <strong>des</strong> FIFA-<br />

Weltpokals <strong>2006</strong> zu schaffen. Garantien, die aufgrund <strong>der</strong> rechtlichen Regelungen in<br />

<strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland nicht durch den Bund und/o<strong>der</strong> die Län<strong>der</strong> erbracht<br />

werden, wird <strong>der</strong> DFB in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen vorlegen.“<br />

111

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