WM 2006-Abschlussbericht der Bundesregierung - des ...
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TEIL C: ANHANG II<br />
Regierungsgarantien<br />
zur FIFA Fußball-Weltmeisterschaft <strong>2006</strong><br />
- Zusammenfassung -<br />
- 1 -<br />
Anhang II<br />
Gemäß FIFA-Pflichtenheft verpflichtet sich das ausrichtende Land bei <strong>der</strong><br />
Bewerbung, einen Katalog staatlicher Garantien einzuhalten. Der damalige<br />
Bun<strong>des</strong>kanzler hat mit Schreiben vom 06.07.1999 die Garantie-Erklärung<br />
gegenüber <strong>der</strong> FIFA abgegeben.<br />
Im Bewerbungsdokument <strong>des</strong> DFB vom Juli 1999 sind folgende Bereiche staatlicher<br />
Unterstützung aufgeführt:<br />
1. Einreisebewilligungen (Visa)<br />
2. Arbeitsbewilligungen<br />
3. Zoll- und steuerrechtliche Regelungen<br />
4. Sicherheit<br />
5. Bank- und Devisenverkehr<br />
6. Telekommunikation<br />
7. Internationales Radio- und Fernsehzentrum<br />
8. Medienzentrum<br />
9. Verkehrswesen<br />
10. Preispolitik<br />
11. Staatliche Abgaben/Steuern<br />
12. Kommission auf Eintrittskarten<br />
13. Hymnen und Fahnen<br />
14. Medizinische Versorgung<br />
Im Bewerbungsdokument heißt es dazu:<br />
„Der DFB wird mit voller Unterstützung aller beteiligten staatlichen Organe – sowohl<br />
auf Bun<strong>des</strong>- als auch, sofern erfor<strong>der</strong>lich, auf Län<strong>der</strong>-Ebene – sämtliche Garantien<br />
erbringen, um die Grundlagen für die Organisation und Durchführung <strong>des</strong> FIFA-<br />
Weltpokals <strong>2006</strong> zu schaffen. Garantien, die aufgrund <strong>der</strong> rechtlichen Regelungen in<br />
<strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland nicht durch den Bund und/o<strong>der</strong> die Län<strong>der</strong> erbracht<br />
werden, wird <strong>der</strong> DFB in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen vorlegen.“<br />
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