WM 2006-Abschlussbericht der Bundesregierung - des ...
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Um die Zollabfertigung beim Grenzübertritt zu erleichtern und zu beschleunigen, empfiehlt es<br />
sich, die vorgenannten Waren ggf. unter Verwendung eines Carnet ATA in die vorübergehende<br />
Verwendung zu überführen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ausfuhrland Mitglied <strong>des</strong> ATAo<strong>der</strong><br />
Istanbul-Übereinkommens ist.<br />
Einzelheiten sind bei den Industrie- und Handelskammern <strong>der</strong> Ausfuhrlän<strong>der</strong> zu erfragen.<br />
3. Technisches Material, das von <strong>der</strong> FIFA o<strong>der</strong> dem DFB zur Durchführung <strong>der</strong> <strong>WM</strong> <strong>2006</strong> benötigt<br />
wird (Bälle, Tornetze, Ausrüstungen für die Mannschaften) sowie Büromaterial für das FIFA-<br />
Generalsekretariat können unter <strong>der</strong> Voraussetzung in die vorübergehende Verwendung übergeführt<br />
werden, dass während <strong>der</strong> <strong>WM</strong> <strong>2006</strong> nicht verbrauchte Waren nach dem Ende <strong>des</strong> Wettbewerbs<br />
aus dem Zollgebiet <strong>der</strong> Gemeinschaft wie<strong>der</strong> ausgeführt werden.<br />
4. Offizielle Auszeichnungen, Trophäen, Medaillen und Geschenke, die im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
<strong>WM</strong> <strong>2006</strong> eingeführt werden, sind einfuhrabgabenfrei. Das Gleiche gilt für pharmazeutische<br />
Produkte für die Mannschaften. Diese Waren sind jedoch nur in den Mengen einfuhrabgabenfrei,<br />
wie sie voraussichtlich für den Zeitraum <strong>der</strong> <strong>WM</strong> <strong>2006</strong> erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />
5. Soweit die in den vorstehenden Nummern 1, 3 und 4 genannten Waren bei <strong>der</strong> Einreise im persönlichen<br />
Gepäck <strong>der</strong> Reisenden mitgeführt werden, kann die erfor<strong>der</strong>liche Zollanmeldung regelmäßig<br />
ohne schriftliche Formalitäten abgegeben werden.<br />
Für die tragbare Berufsausrüstung <strong>der</strong> Nr. 2 ist eine mündliche Zollanmeldung abzugeben. Auf<br />
eine Sicherheitsleistung für die Einfuhrabgaben wird in diesen Fällen grundsätzlich verzichtet.<br />
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TEIL C: ANHANG IV