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WM 2006-Abschlussbericht der Bundesregierung - des ...

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TEIL B: DOKUMENTATION DES <strong>WM</strong> <strong>2006</strong> – GASTGEBERKONZEPTES UND WEITERE THEMEN<br />

entsandter Visafachkräfte unterstützende Tätigkeiten<br />

ausübten. Das Personal <strong>der</strong> Visastellen an<br />

den beson<strong>der</strong>s betroffenen Auslandsvertretungen<br />

unterlag bedarfsnotwendig in den Monaten vor<br />

<strong>der</strong> <strong>WM</strong> einer Urlaubssperre. In vielen Auslandsvertretungen<br />

musste <strong>der</strong> Dienstbetrieb in diesem<br />

Zeitraum auch an Wochenenden und Feiertagen<br />

aufrechterhalten werden.<br />

Allein die Auslandsvertretungen in den elf<br />

visumpflichtigen Teilnehmerstaaten <strong>der</strong> <strong>WM</strong><br />

<strong>2006</strong> haben in den Wochen vor und während <strong>der</strong><br />

<strong>WM</strong> <strong>2006</strong> insgesamt rund 40 000 Visa erteilt, bei<br />

denen <strong>der</strong> Besuch <strong>der</strong> <strong>WM</strong> als Reisezweck angegeben<br />

wurde. Einige Auslandsvertretungen hatten<br />

aufgrund <strong>der</strong> <strong>WM</strong> eine um ein vielfaches höhere<br />

Zahl an Visumanträgen als in einem vergleichbaren<br />

Zeitraum zu bearbeiten.<br />

Dank <strong>des</strong> Einsatzes vor allem <strong>der</strong> Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter <strong>der</strong> Visastellen an den deutschen<br />

Auslandsvertretungen konnte einerseits die<br />

Regierungsgarantie erfüllt werden, an<strong>der</strong>erseits<br />

eine sorgfältige Prüfung je<strong>des</strong> einzelnen Antrags<br />

vorgenommen werden, um Visummissbrauch zu<br />

vermeiden.<br />

Arbeitsbewilligungen<br />

Im Juni 1999 hatte das damalige Bun<strong>des</strong>ministerium<br />

für Arbeit und Sozialordnung in einer Garantieerklärung<br />

gegenüber <strong>der</strong> FIFA zugesichert, den<br />

genehmigungsfreien Zugang zum deutschen<br />

Arbeitsmarkt für FIFA-Offizielle (inklusive Schiedsrichter<br />

und Schiedsrichterassistenten), Spieler und<br />

bezahltes Personal <strong>der</strong> teilnehmenden Mannschaften,<br />

Vertreter <strong>der</strong> Official FIFA Partners, Official<br />

LOC Suppliers und Official Licensing Partners,<br />

Vertreter <strong>der</strong> Medien, einschließlich technisches<br />

Personal, sowie für Mitarbeiter <strong>der</strong> TV- und Marketingpartner<br />

<strong>der</strong> FIFA zu gewährleisten.<br />

Die Erteilung von Aufenthaltstiteln an Personen,<br />

die nach Akkreditierung durch das OK zur<br />

Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung und<br />

Nachbereitung <strong>der</strong> <strong>WM</strong> tätig wurden, wurde von<br />

einer Zustimmung durch die Agenturen für Arbeit<br />

befreit. Die Regelung vom 22. November 2004<br />

(§ 12 Beschäftigungsverordnung) trat zum<br />

1. Januar 2005 in Kraft und wurde sowohl beim<br />

FIFA Confe<strong>der</strong>ations Cup Germany 2005 (im folgenden<br />

Confe<strong>der</strong>ations Cup 2005) als auch bei <strong>der</strong><br />

<strong>WM</strong> <strong>2006</strong> erfolgreich angewandt.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>WM</strong> <strong>2006</strong> hat das zuständige OK<br />

ca. 170 000 Akkreditierungen vorgenommen.<br />

Soweit es sich nicht um Akkreditierungen von<br />

Staatsangehörigen aus den Mitgliedsstaaten <strong>der</strong><br />

Europäischen Union handelte, führten sie zur<br />

Erteilung von Aufenthaltstiteln mit Berechtigung<br />

zur Ausübung einer Beschäftigung ohne dass<br />

die Bun<strong>des</strong>agentur für Arbeit beteiligt werden<br />

musste.<br />

Die Regierungsgarantien zur Arbeitszeit <strong>der</strong> bei<br />

<strong>der</strong> FIFA akkreditierten Personen wurden von den<br />

Län<strong>der</strong>n eingelöst, die für die Durchführung <strong>des</strong><br />

Arbeitszeitgesetzes zuständig sind. Zur Durchführung<br />

sowie Vor- und Nachbereitung <strong>des</strong> <strong>WM</strong>-Endrundenturniers<br />

wurde für die Zeit vom 1. Mai bis<br />

20. Juli <strong>2006</strong> ermöglicht, ohne beson<strong>der</strong>e behördliche<br />

Genehmigungen o<strong>der</strong> Anzeige die tägliche<br />

Arbeitszeit für den Personenkreis bei Bedarf zu<br />

verlängern sowie Arbeitnehmer an Sonn- und<br />

Feiertagen zu beschäftigen.<br />

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