WM 2006-Abschlussbericht der Bundesregierung - des ...
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Akkreditierungen bzw. Akkreditierungsanträgen erhalten. Nur so kann eine zügige<br />
Antragsbearbeitung sichergestellt werden.<br />
Als Verfahrenserleichterung kommt <strong>der</strong> Verzicht auf die persönliche Vorsprache <strong>des</strong><br />
Antragstellers in Betracht. Dies gilt für:<br />
- die Repräsentanten, Mitarbeiter und Beauftragten von Verbänden o<strong>der</strong><br />
Organisationen einschließlich Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten<br />
- die Spieler und bezahltes Personal <strong>der</strong> teilnehmenden Mannschaften<br />
sowie für renommierte, den Auslandsvertretungen bereits persönlich bekannte<br />
Medienvertreter.<br />
Im übrigen finden ausländische Medienvertreter ihre ersten Ansprechpartner wie<br />
üblich in den Pressereferenten <strong>der</strong> Botschaften.<br />
Grundsätzlich muss im Visumverfahren die Finanzierung <strong>des</strong> Aufenthalts durch<br />
den Antragsteller nachgewiesen werden. Für die Repräsentanten, Mitarbeiter und<br />
Beauftragten von Verbänden o<strong>der</strong> Organisationen einschließlich Schiedsrichter und<br />
Schiedsrichterassistenten sowie für die Spieler und bezahltes Personal <strong>der</strong><br />
teilnehmenden Mannschaften ist es in <strong>der</strong> Regel ausreichend, wenn <strong>der</strong> jeweilige<br />
nationale Fußballverband die Übernahme <strong>der</strong> Aufenthaltskosten inkl. Abschluss<br />
einer den Kriterien <strong>des</strong> Rates <strong>der</strong> Europäischen Union genügenden<br />
Reisekrankenversicherung (u.a. Deckungssumme von min<strong>des</strong>tens 30.000,- EUR,<br />
gültig für alle Mitgliedsstaaten <strong>des</strong> Schengener Übereinkommens) zusichert.<br />
Sonstige akkreditierte Antragsteller müssen den Abschluss einer entsprechenden<br />
Reisekrankenversicherung individuell bei Antragstellung nachweisen.<br />
Visa für alle unter Ziffer 7.2 genannten Personengruppen werden gebührenfrei<br />
erteilt.<br />
7.3. Regierungsvertreter eines Teilnehmerstaates o<strong>der</strong> eines FIFA-Mitgliedsstaates:<br />
Hierzu existieren eingespielte Verfahren.<br />
So wird <strong>der</strong> Visumantrag i.d.R. mit einer Begleitnote durch das jeweilige<br />
Außenministerium an die zuständige Auslandsvertretung übermittelt, die in aller<br />
Regel auf die persönliche Vorsprache <strong>des</strong> Antragstellers verzichtet.<br />
Visa für diesen Personenkreis werden ebenfalls gebührenfrei erteilt.<br />
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TEIL C: ANHANG III