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WM 2006-Abschlussbericht der Bundesregierung - des ...

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Akkreditierungen bzw. Akkreditierungsanträgen erhalten. Nur so kann eine zügige<br />

Antragsbearbeitung sichergestellt werden.<br />

Als Verfahrenserleichterung kommt <strong>der</strong> Verzicht auf die persönliche Vorsprache <strong>des</strong><br />

Antragstellers in Betracht. Dies gilt für:<br />

- die Repräsentanten, Mitarbeiter und Beauftragten von Verbänden o<strong>der</strong><br />

Organisationen einschließlich Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten<br />

- die Spieler und bezahltes Personal <strong>der</strong> teilnehmenden Mannschaften<br />

sowie für renommierte, den Auslandsvertretungen bereits persönlich bekannte<br />

Medienvertreter.<br />

Im übrigen finden ausländische Medienvertreter ihre ersten Ansprechpartner wie<br />

üblich in den Pressereferenten <strong>der</strong> Botschaften.<br />

Grundsätzlich muss im Visumverfahren die Finanzierung <strong>des</strong> Aufenthalts durch<br />

den Antragsteller nachgewiesen werden. Für die Repräsentanten, Mitarbeiter und<br />

Beauftragten von Verbänden o<strong>der</strong> Organisationen einschließlich Schiedsrichter und<br />

Schiedsrichterassistenten sowie für die Spieler und bezahltes Personal <strong>der</strong><br />

teilnehmenden Mannschaften ist es in <strong>der</strong> Regel ausreichend, wenn <strong>der</strong> jeweilige<br />

nationale Fußballverband die Übernahme <strong>der</strong> Aufenthaltskosten inkl. Abschluss<br />

einer den Kriterien <strong>des</strong> Rates <strong>der</strong> Europäischen Union genügenden<br />

Reisekrankenversicherung (u.a. Deckungssumme von min<strong>des</strong>tens 30.000,- EUR,<br />

gültig für alle Mitgliedsstaaten <strong>des</strong> Schengener Übereinkommens) zusichert.<br />

Sonstige akkreditierte Antragsteller müssen den Abschluss einer entsprechenden<br />

Reisekrankenversicherung individuell bei Antragstellung nachweisen.<br />

Visa für alle unter Ziffer 7.2 genannten Personengruppen werden gebührenfrei<br />

erteilt.<br />

7.3. Regierungsvertreter eines Teilnehmerstaates o<strong>der</strong> eines FIFA-Mitgliedsstaates:<br />

Hierzu existieren eingespielte Verfahren.<br />

So wird <strong>der</strong> Visumantrag i.d.R. mit einer Begleitnote durch das jeweilige<br />

Außenministerium an die zuständige Auslandsvertretung übermittelt, die in aller<br />

Regel auf die persönliche Vorsprache <strong>des</strong> Antragstellers verzichtet.<br />

Visa für diesen Personenkreis werden ebenfalls gebührenfrei erteilt.<br />

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TEIL C: ANHANG III

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