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WM 2006-Abschlussbericht der Bundesregierung - des ...

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112 TEIL C: ANHANG II<br />

Zu den Garantien im Einzelnen:<br />

1. Einreisebewilligungen (Visa)<br />

Wenn Teilnehmer und Besucher für die Einreise visumpflichtig sind, ist garantiert,<br />

dass die deutschen Auslandsvertretungen in Übereinstimmung mit den allgemeinen<br />

Regeln <strong>des</strong> Völkerrechts und den Vereinbarungen <strong>der</strong> EU-Partner Visa zügig und<br />

serviceorientiert erteilen werden.<br />

Bei Vertretern <strong>der</strong> offiziellen Delegationen laut FIFA-Pflichtenheft (zum Beispiel FIFA-<br />

Delegation, Delegationen <strong>der</strong> qualifizierten Nationalverbände, Lizenz- und TV-<br />

Partner, Official FIFA-Partners, Official Suppliers) und bei Medienvertretern werden<br />

die Visa gebührenfrei erteilt. Das deutsche Auslän<strong>der</strong>recht unterscheidet bei<br />

visapflichtigen Personen selbstverständlich nicht nach Nationalität, Rasse o<strong>der</strong><br />

Religion <strong>der</strong> Antragsteller (Schriftliche Garantieerklärung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers <strong>des</strong><br />

Auswärtigen gegenüber dem DFB am 15.06.1999).<br />

2. Arbeitsbewilligungen<br />

Genehmigungsfreier Zugang zum Arbeitsmarkt für FIFA-Offizielle (inklusive<br />

Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten), Spieler und bezahltes Personal <strong>der</strong><br />

teilnehmenden Mannschaften, Vertreter <strong>der</strong> Official FIFA-Partners, Official LOK-<br />

Suppliers und Official Licensing Partners, Vertreter <strong>der</strong> Medien einschließlich<br />

technisches Personal, Mitarbeiter <strong>der</strong> TV- und Marketingpartner <strong>der</strong> FIFA.<br />

Soweit dies nicht bereits nach geltendem Recht, wie beispielsweise für die<br />

Berufsfußballer, gesichert ist, wird eine Rechtsverordnung erlassen werden, die den<br />

genehmigungsfreien Arbeitsmarktzugang <strong>der</strong> genannten Personengruppen regelt. Es<br />

wird sichergestellt sein, dass diese Personengruppen nicht durch arbeitsrechtliche<br />

Vorschriften in <strong>der</strong> Ausübung ihrer Tätigkeit behin<strong>der</strong>t werden (Schriftliche<br />

Garantieerklärung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers für Arbeit und Sozialordnung an DFB am<br />

08.06.1999).<br />

3. Zoll- und steuerrechtliche Regelungen<br />

Das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>der</strong> Finanzen garantiert (Schreiben vom 13.07.1999), dass<br />

die im FIFA-Pflichtenheft genannten Güter bei <strong>der</strong> Einfuhr in das Zollgebiet <strong>der</strong><br />

Europäischen Gemeinschaft von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer befreit sind.<br />

Für die offiziellen Delegationen, wie die <strong>der</strong> FIFA mit ihren Mitarbeitern, <strong>der</strong><br />

teilnehmenden Nationalverbände und <strong>der</strong> FIFA-Partner, sowie für die<br />

Medienvertreter wird bevorzugte Zollabfertigung zugesichert.<br />

Darüber hinaus haben das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>der</strong> Finanzen und die Obersten<br />

Finanzbehörden <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> erklärt, die FIFA, die FIFA-Delegation, die Offiziellen und<br />

Gäste <strong>der</strong> FIFA, die Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten und auch die FIFA-<br />

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