WM 2006-Abschlussbericht der Bundesregierung - des ...
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112 TEIL C: ANHANG II<br />
Zu den Garantien im Einzelnen:<br />
1. Einreisebewilligungen (Visa)<br />
Wenn Teilnehmer und Besucher für die Einreise visumpflichtig sind, ist garantiert,<br />
dass die deutschen Auslandsvertretungen in Übereinstimmung mit den allgemeinen<br />
Regeln <strong>des</strong> Völkerrechts und den Vereinbarungen <strong>der</strong> EU-Partner Visa zügig und<br />
serviceorientiert erteilen werden.<br />
Bei Vertretern <strong>der</strong> offiziellen Delegationen laut FIFA-Pflichtenheft (zum Beispiel FIFA-<br />
Delegation, Delegationen <strong>der</strong> qualifizierten Nationalverbände, Lizenz- und TV-<br />
Partner, Official FIFA-Partners, Official Suppliers) und bei Medienvertretern werden<br />
die Visa gebührenfrei erteilt. Das deutsche Auslän<strong>der</strong>recht unterscheidet bei<br />
visapflichtigen Personen selbstverständlich nicht nach Nationalität, Rasse o<strong>der</strong><br />
Religion <strong>der</strong> Antragsteller (Schriftliche Garantieerklärung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers <strong>des</strong><br />
Auswärtigen gegenüber dem DFB am 15.06.1999).<br />
2. Arbeitsbewilligungen<br />
Genehmigungsfreier Zugang zum Arbeitsmarkt für FIFA-Offizielle (inklusive<br />
Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten), Spieler und bezahltes Personal <strong>der</strong><br />
teilnehmenden Mannschaften, Vertreter <strong>der</strong> Official FIFA-Partners, Official LOK-<br />
Suppliers und Official Licensing Partners, Vertreter <strong>der</strong> Medien einschließlich<br />
technisches Personal, Mitarbeiter <strong>der</strong> TV- und Marketingpartner <strong>der</strong> FIFA.<br />
Soweit dies nicht bereits nach geltendem Recht, wie beispielsweise für die<br />
Berufsfußballer, gesichert ist, wird eine Rechtsverordnung erlassen werden, die den<br />
genehmigungsfreien Arbeitsmarktzugang <strong>der</strong> genannten Personengruppen regelt. Es<br />
wird sichergestellt sein, dass diese Personengruppen nicht durch arbeitsrechtliche<br />
Vorschriften in <strong>der</strong> Ausübung ihrer Tätigkeit behin<strong>der</strong>t werden (Schriftliche<br />
Garantieerklärung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers für Arbeit und Sozialordnung an DFB am<br />
08.06.1999).<br />
3. Zoll- und steuerrechtliche Regelungen<br />
Das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>der</strong> Finanzen garantiert (Schreiben vom 13.07.1999), dass<br />
die im FIFA-Pflichtenheft genannten Güter bei <strong>der</strong> Einfuhr in das Zollgebiet <strong>der</strong><br />
Europäischen Gemeinschaft von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer befreit sind.<br />
Für die offiziellen Delegationen, wie die <strong>der</strong> FIFA mit ihren Mitarbeitern, <strong>der</strong><br />
teilnehmenden Nationalverbände und <strong>der</strong> FIFA-Partner, sowie für die<br />
Medienvertreter wird bevorzugte Zollabfertigung zugesichert.<br />
Darüber hinaus haben das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>der</strong> Finanzen und die Obersten<br />
Finanzbehörden <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> erklärt, die FIFA, die FIFA-Delegation, die Offiziellen und<br />
Gäste <strong>der</strong> FIFA, die Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten und auch die FIFA-<br />
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