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Studia stacjonarne I stopnia

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REGELUNG ZUR WAHL DER FÄCHER IM AKADEMISCHEN JAHR 2007/2008<br />

Studenten des 3. Studienjahres im akademischen Jahr 2007/2008 sind zur Wahl<br />

einer der angebotenen Spezialisationen verpflichtet. Darüber hinaus können sie<br />

Fächer wählen, die auf den Lehrerberuf vorbereiten und zur Ausübung dieses<br />

Berufs berechtigen.<br />

Studenten des 4. Studienjahres sind verpflichtet, eines der angebotenen<br />

Magisterseminare zu wählen. Die Wahl der wissenschaftlichen Disziplin<br />

(Literatur- oder Sprachwissenschaft) bewirkt, dass auch die monographischen<br />

Vorlesungen und Hauptseminare im Rahmen derselben Disziplin gewählt<br />

werden sollen.<br />

Alle Studenten müssen sich in die Listen der im akademischen Jahr angebotenen<br />

und von ihnen gewählten Veranstaltungen eintragen. Falls bei den<br />

obligatorischen Fächern alle Gruppen von demselben Dozenten geleitet werden,<br />

ist die Eintragung in die Liste nicht notwendig.<br />

Der Termin der Eintragung in die Listen der Gruppen und<br />

Veranstaltungen für das akademische Jahr 2007/2008 läuft<br />

am 15. Oktober 2007 ab<br />

Studenten des 1. Studienjahres können sich in die Listen während der ersten<br />

organisatorischen Woche (die erste Woche im Oktober) eintragen.<br />

Wenn mehrere Seminar- und Übungsgruppen gebildet werden, kann sich der<br />

Student in die Listen der von ihm gewählten Seminarleiter eintragen. Studenten,<br />

für die es keine Plätze mehr in der jeweiligen Gruppe gibt, müssen sich in die<br />

Liste des anderen Seminarleiters eintragen.<br />

ACHTUNG:<br />

Die Eintragung in die Liste verpflichtet auch zur Teilnahme an der jeweiligen<br />

Lehrveranstaltung (auch falls es sich daraus ein Überschuss an Punkten ergibt). Ohne<br />

Note in diesem Fach kann das Studienjahr dann nicht angerechnet werden.<br />

Die Studenten müssen im ganzen Studienjahr 60 ECTS-Punkte (ungefähr 30 Punkte pro<br />

Semester) erreichen. Falls sie im laufenden akademischen Jahr mehr als 60 Punkte<br />

erreicht haben, können sie im nächsten Jahr entsprechend weniger erwerben.<br />

ACHTUNG:<br />

Der Überschuss an Punkten kann auf das nächste Studienjahr übertragen und hier<br />

angerechnet werden, allerdings nur entweder im Rahmen des Grund- oder<br />

Hauptstudiums. Dies bedeutet, dass die im ersten Studienjahr erreichten überschüssigen<br />

ECTS-Punkte auch für das zweite Jahr angerechnet werden können, jedoch die<br />

überschüssigen Punkte vom zweiten können nicht für das dritte Studienjahr<br />

angerechnet werden.<br />

Der Überschuss an Punkten darf nicht größer als 10 %, d.h. 6 Punkte pro Jahr sein.<br />

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