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Studia stacjonarne I stopnia

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Note, entsprechend dem an der Gastuniversität üblichen Bewertungssystem. Die<br />

gemeinsame Dokumentation von Punkten und Noten gibt sowohl Aufschluss über die<br />

vom Studierenden besuchte ‚Menge‘ der Veranstaltungen sowie über die ‚Qualität‘ der<br />

erbrachten Leistungen während des Auslandsstudiums. Der von der Heimatuniversität<br />

ausgestellte ‚Nachweis über die besuchten Veranstaltungen‘, zusammen mit dem<br />

Bewerbungsformular, ist darüber hinaus für die gastgebende Universität ein wichtiges<br />

Hilfsmittel zur Einstufung der Bewerber.<br />

2 ECTS-Punkte und die Bestimmungen ihrer Vergabe<br />

ECTS ist ein numerisches Punktesystem zur Bezeichnung der von Studierenden zu<br />

erbringenden Arbeitsleistung zur (erfolgreichen) Absolvierung von Veranstaltungen. Das<br />

Spektrum der Punkte reicht von 1 bis 60, wobei 60 Punkte etwa das durchschnittliche<br />

Maximum bezeichnen, was von einem Studierenden zur erfolgreichen Absolvierung eines<br />

Studienjahrs gefordert wird (30 Punkte bezeichnen dann etwa ein Semester). Die Punkte<br />

werden anteils- und verhältnismäßig für die einzelnen Vorlesungen, Übungen, Seminare,<br />

Kolloquien, Praktika, Prüfungen sowie die eigenständige Bibliotheks- bzw. Heimarbeit<br />

vergeben. ECTS-Punkte sind ein verhältnismäßiges (kein absolutes) Mittel zur Einschätzung<br />

der von Studierenden zu erbringenden Arbeitsleistungen; jede Veranstaltung erhält anteilig<br />

ihrer Stellung im Studienplan und der einhergehenden Anforderungen, eine bestimmte<br />

Summe von Punkten zugewiesen. Punkte werden für alle Veranstaltungen vergeben, sofern<br />

sie Bestandteil des Studienplans sind.<br />

Nach dem erfolgreichen Besuch einer oder mehrer Veranstaltungen, erhält der Studierende<br />

die jeweils im Lehrplan der Gastuniversität vorgesehene Punktezahl zugesprochen. ECTS-<br />

Punkte werden nicht nach der Qualität der erbrachten Leistungen vergeben – dies wird durch<br />

die individuellen Noten ausgedrückt -, sondern für alle Studierenden gleich.<br />

Bevor der Studierende das Studium an der Gastuniversität aufnimmt, wird diese vom Stand<br />

der bisher erreichten ECTS-Punkte unterrichtet; nach Beendigung des Auslandstudiums wird<br />

gleichermaßen die Heimatuniversität von den erworbenen Punkten in Kenntnis gesetzt. Die<br />

Heimatuniversität verpflichtet sich, die im Ausland erworbenen ECTS-Punkte als Äquivalent<br />

anzuerkennen.<br />

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