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MMD16-4253

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/<strong>4253</strong><br />

3. Wegen der zunehmenden Überalterung der Polizei Nordrhein-Westfalen sind viele<br />

Polizeibehörden dazu übergegangen, lebensältere und beschränkt einsatzfähige<br />

Beamte in so genannten Schwerpunktdiensten dem Wachdienst zu entziehen<br />

und ihnen eigene Aufgaben neben dem Bezirksdienst zu übertragen, was<br />

aber letztlich zur Schwächung des Wachdienstes und zu Klagen über eine zu geringe<br />

Personalstärke führt.<br />

In welchen der 47 Kreispolizeibehörden wurden solche Schwerpunktdienste oder<br />

andere Dienste geschaffen, in denen Beamte, die eigentlich zum Wachdienst gehören,<br />

dem Wachdienst in Sonderorganisationen entzogen wurden?<br />

Aufgaben des Wachdienstes werden durch eine Vielzahl von Organisationseinheiten wahrgenommen.<br />

Neben den Dienstgruppen der Polizeiwachen sind hier insbesondere Kradgruppen,<br />

Einsatztrupps, Bezirksdienste, Schwerpunktdienste, Diensthundeführerstaffeln zu nennen.<br />

Die Beamtinnen und Beamten in den Schwerpunktdiensten werden somit nicht dem Wachdienst<br />

entzogen. Im Gegenteil: Sie bleiben Teil des Wachdienstes und werden in ihrer Organisationseinheit<br />

zielgerichtet und flexibel eingesetzt. Im Ergebnis wird mit der Organisationseinheit<br />

Schwerpunktdienst so ein bedarfsgerechter Personaleinsatz gewährleistet, wie dies<br />

in den Vorbemerkungen des Fragestellers dargestellt wird. Eine Schwächung des Wachdienstes<br />

ist durch die Verteilung der Aufgaben oder Einsätze auf die Schwerpunktdienste<br />

nicht gegeben.<br />

4. Wie stark sind diese Schwerpunktdienste oder andere Organisationen besetzt?<br />

(Bitte unter Benennung der jeweiligen Schwerpunktdienste/Organisationen angeben!)<br />

Unter Verweis auf meine Antwort zu Frage B V 3 ist festzustellen, dass es bei der Polizei<br />

Nordrhein-Westfalen keine Schwerpunktdienste oder vergleichbare Organisationeinheiten<br />

gibt, in denen Beamte, die eigentlich zum Wachdienst gehören, dem Wachdienst entzogen<br />

werden.<br />

5. Wie stark sind diese Sonderdienste, die nicht in Schichtdienste integriert sind, in<br />

den Kreispolizeibehörden im Vergleich zur Gesamtstärke des Wachdienstes besetzt?<br />

Ich verweise auf meine Antwort zu Frage B V 3 und 4.<br />

6. Es wäre auch möglich, zur Stärkung des Wachdienstes die Diensthundeführer an<br />

den Wachdienststandorten zu integrieren und sie zu Zeiten Dienst versehen zu<br />

lassen, die besonders kriminalitätsbelastet sind.<br />

In welchen Polizeibehörden sind die Diensthundeführer in einer Sonderorganisation<br />

aus dem Wachdienst ausgegliedert?<br />

Wie bereits mit Beantwortung der Frage B V 3 ausgeführt, sind die Diensthundeführer ebenfalls<br />

als Teil des Wachdienstes anzusehen. Unabhängig von der gewählten Organisationsform<br />

werden sie genauso wie die Schwerpunktdienste bedarfsgerecht, zielgerichtet und flexibel<br />

eingesetzt.<br />

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