MMD16-4253
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/<strong>4253</strong><br />
3. Wegen der zunehmenden Überalterung der Polizei Nordrhein-Westfalen sind viele<br />
Polizeibehörden dazu übergegangen, lebensältere und beschränkt einsatzfähige<br />
Beamte in so genannten Schwerpunktdiensten dem Wachdienst zu entziehen<br />
und ihnen eigene Aufgaben neben dem Bezirksdienst zu übertragen, was<br />
aber letztlich zur Schwächung des Wachdienstes und zu Klagen über eine zu geringe<br />
Personalstärke führt.<br />
In welchen der 47 Kreispolizeibehörden wurden solche Schwerpunktdienste oder<br />
andere Dienste geschaffen, in denen Beamte, die eigentlich zum Wachdienst gehören,<br />
dem Wachdienst in Sonderorganisationen entzogen wurden?<br />
Aufgaben des Wachdienstes werden durch eine Vielzahl von Organisationseinheiten wahrgenommen.<br />
Neben den Dienstgruppen der Polizeiwachen sind hier insbesondere Kradgruppen,<br />
Einsatztrupps, Bezirksdienste, Schwerpunktdienste, Diensthundeführerstaffeln zu nennen.<br />
Die Beamtinnen und Beamten in den Schwerpunktdiensten werden somit nicht dem Wachdienst<br />
entzogen. Im Gegenteil: Sie bleiben Teil des Wachdienstes und werden in ihrer Organisationseinheit<br />
zielgerichtet und flexibel eingesetzt. Im Ergebnis wird mit der Organisationseinheit<br />
Schwerpunktdienst so ein bedarfsgerechter Personaleinsatz gewährleistet, wie dies<br />
in den Vorbemerkungen des Fragestellers dargestellt wird. Eine Schwächung des Wachdienstes<br />
ist durch die Verteilung der Aufgaben oder Einsätze auf die Schwerpunktdienste<br />
nicht gegeben.<br />
4. Wie stark sind diese Schwerpunktdienste oder andere Organisationen besetzt?<br />
(Bitte unter Benennung der jeweiligen Schwerpunktdienste/Organisationen angeben!)<br />
Unter Verweis auf meine Antwort zu Frage B V 3 ist festzustellen, dass es bei der Polizei<br />
Nordrhein-Westfalen keine Schwerpunktdienste oder vergleichbare Organisationeinheiten<br />
gibt, in denen Beamte, die eigentlich zum Wachdienst gehören, dem Wachdienst entzogen<br />
werden.<br />
5. Wie stark sind diese Sonderdienste, die nicht in Schichtdienste integriert sind, in<br />
den Kreispolizeibehörden im Vergleich zur Gesamtstärke des Wachdienstes besetzt?<br />
Ich verweise auf meine Antwort zu Frage B V 3 und 4.<br />
6. Es wäre auch möglich, zur Stärkung des Wachdienstes die Diensthundeführer an<br />
den Wachdienststandorten zu integrieren und sie zu Zeiten Dienst versehen zu<br />
lassen, die besonders kriminalitätsbelastet sind.<br />
In welchen Polizeibehörden sind die Diensthundeführer in einer Sonderorganisation<br />
aus dem Wachdienst ausgegliedert?<br />
Wie bereits mit Beantwortung der Frage B V 3 ausgeführt, sind die Diensthundeführer ebenfalls<br />
als Teil des Wachdienstes anzusehen. Unabhängig von der gewählten Organisationsform<br />
werden sie genauso wie die Schwerpunktdienste bedarfsgerecht, zielgerichtet und flexibel<br />
eingesetzt.<br />
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