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Recht: - Flotte.de

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18<br />

Leasing<br />

Vorteil ja,<br />

aber...<br />

chen Unternehmen nunmehr 20 Prozent <strong>de</strong>r gezahlten Leasingraten im<br />

Falle von Mobilien (für Immobilien gelten 75 Prozent) als sogenannte<br />

Hinzurechnung <strong>de</strong>r Gewerbesteuer unterwerfen. Das be<strong>de</strong>utet am Ran<strong>de</strong><br />

nun aber auch, dass sie selbst dann noch Gewerbesteuer entrichten müssen,<br />

wenn sie gar keinen Gewinn erwirtschaftet haben. Im einzelnen ist<br />

seit 2008 auch Gewerbesteuer zu entrichten für:<br />

Nach <strong>de</strong>r Unternehmenssteuerreform 2008 ist offenbar<br />

weiter verbreitet <strong>de</strong>r Eindruck entstan<strong>de</strong>n, als hätten<br />

sich die ehemals vorhan<strong>de</strong>nen Steuervorteile <strong>de</strong>s Leasing<br />

„erledigt“. Das stimmt so aber nicht. Vielmehr ergeben<br />

sie sich gegenwärtig nach wie vor, wenn allerdings auch<br />

nicht in <strong>de</strong>mselben Maße dank verän<strong>de</strong>rter Bedingungen.<br />

Die verbliebenen Vorteile begrün<strong>de</strong>n sich wesentlich im<br />

Mo<strong>de</strong>ll Leasing als einer ganz bestimmten Finanzierungsform.<br />

Über lange Zeit konnten auch die Autoleasing-Gesellschaften in ihren<br />

Werbe-Broschüren, Workshops und auf an<strong>de</strong>ren Events insbeson<strong>de</strong>re gegenüber<br />

Firmenkun<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n speziellen Steuervorteilen <strong>de</strong>s Leasing<br />

werben. Die Leasingraten könnten als gewinnmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Betriebsausgaben<br />

sofort und insbeson<strong>de</strong>re im Gegensatz zu Kreditbelastungen in voller<br />

Höhe abgesetzt wer<strong>de</strong>n. Sie wirkten sich somit also im Hinblick auf die zu<br />

entrichten<strong>de</strong> Körperschaftssteuer <strong>de</strong>utlich steuermin<strong>de</strong>rnd aus. Im übrigen<br />

verhalte sich Leasing bilanzneutral, da die Fahrzeuge während <strong>de</strong>r<br />

Laufzeit beim Firmenkun<strong>de</strong>n im wirtschaftlichen Eigentum <strong>de</strong>s Leasinggebers<br />

verbleiben wür<strong>de</strong>n.<br />

Dann mussten mit <strong>de</strong>r Wirksamkeit <strong>de</strong>r Unternehmenssteuerreform 2008<br />

die Uhren etwas an<strong>de</strong>rs gestellt wer<strong>de</strong>n. Mit dieser Reform wollte <strong>de</strong>r Gesetzgeber<br />

unter an<strong>de</strong>rem die Ungleichbehandlung <strong>de</strong>r Finanzierungsinstrumente<br />

Leasing und Kredit beseitigen. Deshalb müssen alle gewerbli-<br />

<strong>Flotte</strong>nmanagement 5/2010<br />

Art <strong>de</strong>r Finanzierung<br />

gewerbesteuerpflichtig<br />

Kreditzinsen 25%<br />

Aufwendungen für die zeitlich befristete<br />

Überlassung von <strong>Recht</strong>en 25%<br />

Miet- und Pachtzahlungen 20%<br />

Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter<br />

(z.B. Autos, Maschinen etc.) 20%<br />

Leasingraten für Immobilien 75%<br />

Bis dahin gab es eine sogenannte Hinzurechnung lediglich für 50 Prozent<br />

aller Dauerschuldzinsen, also für jene Zinsen, die für Firmenkredite mit<br />

einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten gezahlt wur<strong>de</strong>n. Im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Unternehmenssteuerreform sind jetzt alle Finanzierungsraten mit ihrem

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