Recht: - Flotte.de
Recht: - Flotte.de
Recht: - Flotte.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
son<strong>de</strong>rs auch LKW mangels geeigneter Winterbereifung<br />
liegen bleiben und damit erhebliche<br />
Verkehrsbehin<strong>de</strong>rungen verursachen. Damit<br />
solle auch die Pflicht klar gestellt wer<strong>de</strong>n, bei<br />
plötzlich auftreten<strong>de</strong>n winterlichen Wetterverhältnissen<br />
und unzureichen<strong>de</strong>r Winterausrüstung<br />
auf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr<br />
zu verzichten (BR-Drs. 813/05, S.<br />
12).<br />
We<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r IMK-Beschluss noch die Verordnungsbegründung<br />
geben aber trotz <strong>de</strong>r ursprünglichen<br />
For<strong>de</strong>rung nach einer Winterreifenpflicht<br />
eine konkrete Festlegung auf Winterreifen o<strong>de</strong>r<br />
sonst näher beschriebene Reifen. Also könnte<br />
man annehmen, dass keine allgemeine Winterreifenpflicht<br />
für die Wintermonate begrün<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n sollte. Dies kann nicht darin begrün<strong>de</strong>t<br />
sein, dass <strong>de</strong>r Verordnungsgeber eine Konkreti-<br />
– die Hyundai <strong>Flotte</strong>nmo<strong>de</strong>lle.<br />
sierung vermei<strong>de</strong>n wollte, weil die Eigenschaften<br />
eines Winterreifens nicht gesetzlich o<strong>de</strong>r<br />
international präzisiert sind. Denn <strong>de</strong>r Begriff<br />
<strong>de</strong>s Winterreifens ist immerhin in § 36 StVZO<br />
<strong>de</strong>finiert; die Verwendung von Winterreifen<br />
wird in § 18 BOKraft ausdrücklich für Fahrzeuge<br />
im Personenverkehr vorgeschrieben, wobei<br />
ein Verstoß gegen die Pflicht, Winterreifen mitzuführen,<br />
gem. § 45 BOKraft ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit<br />
darstellt. Der Normgeber hatte<br />
also in an<strong>de</strong>ren Bereichen keine Be<strong>de</strong>nken, die<br />
Benutzung von Winterreifen vorzuschreiben.<br />
Nimmt man hinzu, dass mit <strong>de</strong>r Vorschrift eigentlich<br />
eine bürgernahe Regelung getroffen<br />
wer<strong>de</strong>n sollte, so ist nicht nachvollziehbar,<br />
warum <strong>de</strong>r Begriff <strong>de</strong>s Winterreifens nicht verwen<strong>de</strong>t<br />
wur<strong>de</strong>, sei es in <strong>de</strong>r Form einer Verwendungspflicht<br />
bei winterlichen Wetterverhältnissen,<br />
sei es in Form eines Verbots, bei winterlichen<br />
Wetterverhältnissen ohne Winterreifen<br />
zu fahren.<br />
Selbst vor <strong>de</strong>r Neuregelung <strong>de</strong>r StVO ließ sich<br />
keine entsprechen<strong>de</strong> Pflicht zur Anpassung <strong>de</strong>r<br />
Ausrüstung aus an<strong>de</strong>ren Vorschriften ableiten.<br />
So gab es we<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>r StVO, noch nach an<strong>de</strong>ren<br />
<strong>Recht</strong>squellen eine Pflicht, bei winterlichen<br />
Verhältnissen speziell dafür geeignete Reifen<br />
zu benutzen und ansonsten auf die Teilnahme<br />
am Straßenverkehr zu verzichten. Soweit ersichtlich,<br />
verstand bis zum Inkrafttreten <strong>de</strong>s<br />
§ 2 Abs. 3 a StVO n.F. unter <strong>de</strong>m allgemeinen<br />
Belästigungsverbot niemand die Pflicht, Win-<br />
Der Hyundai H-1 Cargo 6-Sitzer.<br />
Der zuverlässige Transporter.<br />
<strong>Recht</strong> 65<br />
terreifen aufzuziehen, um bei Eis und Schnee<br />
etwas schneller fahren zu können und dadurch<br />
die Beeinträchtigungen an<strong>de</strong>rer durch langsames<br />
Fahren zu vermei<strong>de</strong>n. Straßenverkehrsrechtlich<br />
war es also grundsätzlich nicht verboten,<br />
auch unter winterlichen Wetterbedingungen<br />
beispielsweise mit sogenannten Sommerreifen<br />
zu fahren, solange dabei die Grundregeln<br />
nach § 1 StVO eingehalten wur<strong>de</strong>n, solange also<br />
wegen <strong>de</strong>r längeren Bremswege und geringeren<br />
Spurtreue entsprechend langsamer und vorsichtiger<br />
gefahren wur<strong>de</strong>.<br />
Die Verordnungsbegründung wirft im Übrigen<br />
weitere Zweifel hinsichtlich ihrer Reichweite<br />
auf. Aus <strong>de</strong>m Wortlaut <strong>de</strong>r Norm und <strong>de</strong>m Normzusammenhang<br />
<strong>de</strong>s § 2 Abs. 3 a S. 1 und 2 StVO<br />
ergibt sich keinerlei Einschränkung dahingehend,<br />
dass nur beson<strong>de</strong>re winterliche Wetterverhältnisse<br />
zu berücksichtigen seien. Eine<br />
einschränken<strong>de</strong> Auslegung ist insoweit nicht<br />
möglich. Bei warmen Temperaturen könnte - im<br />
Hinblick auf die unterschiedliche Gummimischung<br />
und Profilierung von Sommer- und Winterreifen<br />
– ein Reifen ohne „M+S“ Kennzeichnung<br />
<strong>de</strong>r geeignetere sein, so dass <strong>de</strong>rjenige,<br />
<strong>de</strong>r im warmen Frühjahr o<strong>de</strong>r Herbst noch o<strong>de</strong>r<br />
schon mit Winterreifen fährt, eine Ordnungswidrigkeit<br />
begehen könnte. Erst recht unklar ist<br />
die Situation bei niedrigen Temperaturen über<br />
<strong>de</strong>m Gefrierpunkt: ADAC-Tests haben gezeigt,<br />
dass die Bremswege von Sommer- und Winterreifen<br />
auf trockener und nasser Fahrbahn kein<br />
einheitliches Bild ergeben. Einzelne Winterrei-<br />
So unterschiedlich die Herausfor<strong>de</strong>rungen auch sein mögen, mit <strong>de</strong>n Hyundai <strong>Flotte</strong>nmo<strong>de</strong>llen sind Sie immer bestens aufgestellt.<br />
Ob sechssitziger Transporter, effi zienter Cityroa<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r vielseitiger Kompakt-Kombi – hier fi n<strong>de</strong>n Sie immer hochwertige Qualität vereint<br />
mit geringen Betriebskosten und optimaler Ausstattung. Mehr Informationen zu unseren <strong>Flotte</strong>nmo<strong>de</strong>llen auf www.hyundai-fl eet.<strong>de</strong><br />
<strong>Flotte</strong>nmanagement 5/2010