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20<br />
Leasing<br />
jeweiligen Finanzierungsanteil gewerbesteuerpflichtig. Vor diesem Hintergrund<br />
wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Folge wie<strong>de</strong>rholt die Frage gestellt, ob Leasing nun<br />
noch einen Sinn machen wür<strong>de</strong>.<br />
In <strong>de</strong>r Praxis wirkt sich diese Gesetzesän<strong>de</strong>rung jedoch bei weitem nicht<br />
überall, und wenn doch, dann nicht überall so stark aus. Das wie<strong>de</strong>rum<br />
liegt daran, dass <strong>de</strong>r Gesetzgeber im Rahmen <strong>de</strong>r Reform auch einen Hinzurechnungsfreibetrag<br />
von immerhin 100.000 Euro pro Jahr eingeführt<br />
hat. Es be<strong>de</strong>utet konkret im Beispielfall: Erst wenn ein gewerbliches Unternehmen<br />
mehr als 100.000 Euro pro Jahr für Miete und Pacht, <strong>Recht</strong>e,<br />
Zinsen und Leasing ausgibt, muss es für die über <strong>de</strong>n Freibetrag hinausgehen<strong>de</strong>n<br />
Kosten Gewerbesteuer entrichten.<br />
Tatsächlich führt die gefor<strong>de</strong>rte Hinzurechnung <strong>de</strong>s Finanzierungsanteils<br />
<strong>de</strong>r Leasing-Raten zur Bemessungsgrundlage <strong>de</strong>r Gewerbesteuer<br />
lediglich zu einer steuerlichen Zusatzbelastung von konkret weniger<br />
als ein Prozent <strong>de</strong>r Leasingrate, soweit <strong>de</strong>r Freibetrag von 100.000 Euro<br />
im Jahr überschritten wird. Unterhalb dieses Freibetrags än<strong>de</strong>rt sich ja<br />
nichts. Diese Än<strong>de</strong>rungen wirken sich in <strong>de</strong>r Regel nur auf Kapitalgesellschaften<br />
aus. Bei Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer bei <strong>de</strong>r<br />
Einkommenssteuer angerechnet, so dass sie keine wirtschaftliche Belastung<br />
darstellen.<br />
<strong>Flotte</strong>nmanagement 5/2010<br />
Wer zum Beispiel für ein geleastes Fahrzeug eine monatliche<br />
Rate von 700 Euro zahlt, muss künftig 35 Euro (25<br />
Prozent von 20 Prozent <strong>de</strong>r Leasingrate) <strong>de</strong>r Bemessungsgrundlage<br />
für die Gewerbesteuer hinzurechnen. Auf die<br />
Bemessungsgrundlage wird dann die Gewerbesteuer hebesatzabhängig<br />
errechnet. Bei einem Hebesatz von 400<br />
Prozent und <strong>de</strong>r reduzierten Gewerbesteuermesszahl von<br />
3,5 Prozent be<strong>de</strong>utet dies beim oben genannten Beispiel,<br />
dass nun 4,90 Euro Gewerbesteuer anfallen. Dies entspricht<br />
0,7 Prozent <strong>de</strong>r Leasing-Rate, aufs Jahr bezogen<br />
sind dies 58,80 Euro.<br />
Für Service-Komponenten hingegen müssen keine Finanzierungsanteile<br />
berechnet wer<strong>de</strong>n, da diese naturgemäß<br />
auch keinen Finanzierungsanteil enthalten. Steuertechnisch<br />
ist es daher empfehlenswert, <strong>de</strong>n Service-Anteil <strong>de</strong>s<br />
Leasing-Vertrages geson<strong>de</strong>rt auszuweisen. Für eine konkrete<br />
Wirkungsrechnung sind letztlich aber auch die konkreten<br />
Kun<strong>de</strong>ndaten entschei<strong>de</strong>nd. Daher bleibt es notwendig,<br />
dass sich <strong>de</strong>r Leasingnehmer für eine firmenspezifische<br />
Berechnung an seinen Steuerberater wen<strong>de</strong>t.<br />
Die VR-Networld GmbH, ein Nachrichtendienst <strong>de</strong>r Volksbanken<br />
Raiffeisenbanken für Mittelständler, verweist<br />
darauf, dass insbeson<strong>de</strong>re Kleinunternehmen durch die<br />
Neuregelungen <strong>de</strong>r Unternehmenssteuerreform 2008<br />
profitieren wür<strong>de</strong>n. Insgesamt ergebe sich nun ein einheitlicher<br />
Hinzurechnungssatz von 25 Prozent für alle Finanzierungsanteile,<br />
wobei Mieten, Pachten, Leasingraten<br />
und Lizenzentgelte pauschal gewertet wür<strong>de</strong>n. Profitieren<br />
dürften die Unternehmen auch von einem zunehmen<strong>de</strong>n<br />
Wettbewerb auf <strong>de</strong>m Finanzierungsmarkt. Auch könne<br />
damit gerechnet wer<strong>de</strong>n, dass die Leasingunternehmen<br />
<strong>de</strong>n Bedürfnissen ihrer Kun<strong>de</strong>n mit einer flexibleren Vertragsgestaltung<br />
entgegen kommen wür<strong>de</strong>n.<br />
Es kommt hinzu, dass die meisten Gewerbebetriebe <strong>de</strong>shalb<br />
durch das neue Gesetz entlastet wer<strong>de</strong>n, weil seit<br />
2008 auch Dauerschuldzinsen unter <strong>de</strong>n 100.000 Euro-<br />
Freibetrag fallen. Das erspart einem Betrieb beispielsweise<br />
mit einem jährlichen Zinsaufwand in Höhe von 100.000<br />
Euro bei einem Hebesatz von 450% immerhin über 1.600<br />
Euro Gewerbesteuer, die selbst dann fällig gewor<strong>de</strong>n wäre,<br />
wenn <strong>de</strong>r Betrieb keinen Gewinn erwirtschaftet hätte.<br />
Damit bleibt Leasing für Gewerbebetriebe trotz <strong>de</strong>r Gesetzesän<strong>de</strong>rung<br />
ein attraktives Finanzierungsinstrument. Das gilt selbst<br />
dann, wenn <strong>de</strong>r Hinzurechnungsfreibetrag überschritten wird. Denn<br />
immerhin kommen Leasingraten bei <strong>de</strong>r Gewerbesteuerberechnung 20<br />
Prozent günstiger weg als Kreditzinsen. Zu<strong>de</strong>m kann die Gewerbesteuer<br />
teilweise auf die Einkommenssteuer angerechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Zwar sind in <strong>de</strong>n ersten zwei bis drei Jahren die Steuervorteile für einen<br />
Kreditkauf und Leasing nahezu gleich groß. Da <strong>de</strong>r Zinsanteil mit fortschreiten<strong>de</strong>r<br />
Vertragslaufzeit bei einem Kredit jedoch sinkt, kann beim<br />
Kreditkauf innerhalb <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit immer weniger abgesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Leasingraten aber bleiben stets gleich hoch. Das be<strong>de</strong>utet: Über<br />
die gesamte Laufzeit eines Vertrages gesehen, fallen die Steuervorteile<br />
bei Leasing in aller Regel nach wie vor höher aus als bei einem Kreditkauf.<br />
Abgesehen davon bleiben die grundsätzlichen Vorteile <strong>de</strong>s Leasing, die<br />
in <strong>de</strong>r Konstruktion dieser Finanzierungsform begrün<strong>de</strong>t liegen. Sie<br />
bestehen wesentlich in <strong>de</strong>r Liquiditätsschonung, Bilanzneutralität, <strong>de</strong>r<br />
flexiblen Aufwandssteuerung und <strong>de</strong>r klaren Kostenzurechnung. Leasing<br />
ermöglicht betriebswirtschaftliche Planungssicherheit, die Schonung<br />
von Eigenkapitalrelationen und gewährt in Bezug auf die eingesetzten<br />
Fahrzeuge ein vergleichsweise hohes Maß an Flexibilität, um stets mit<br />
neuester Technik unterwegs sein zu können.