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Die Bewertung von Fluglärm

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Flugereignisse (22 - 7 Uhr) sowie Flüge in den Tagesrandzeiten (19 - 22 Uhr) stärker ge-<br />

wichtet als Flugereignisse tagsüber. 43<br />

4.6 Berechnung der Immobilienwerte<br />

4.6.1 Ansätze zur Immobilienwertberechnung in früheren Arbeiten<br />

Ein weiterer wichtiger Baustein zur Ermittlung des ökonomischen Wertes einer fluglärm-<br />

mindernden Technik ist in dem kumulierten Wert der Immobilien, deren Lärmbelastung<br />

sich durch die zugrunde liegende Technik verringern würde, zu sehen. <strong>Die</strong>ser bildet zu-<br />

gleich die Grundlage, aus der der ökonomische Wert berechnet wird. In Kapitel 2 wurden<br />

bereits zwei Ansätze zur Ermittlung <strong>von</strong> Immobilienwerten vorgestellt. Zum einen wurde<br />

in der Arbeit <strong>von</strong> Weigt auf originäre Marktdaten zurückgegriffen, mittels derer ein Durch-<br />

schnittswert für ähnliche Gebäude, wie z.B. Einfamilienhäuser, ermittelt werden kann.<br />

Zum andern hat Kühling die Gebäudewerte relativ pauschal anhand bestimmter Lagekrite-<br />

rien berechnet.<br />

<strong>Die</strong> Ermittlung <strong>von</strong> Immobilienwerten mittels Marktpreisen eignet sich sehr gut für eine<br />

homogene Grundgesamtheit der Immobilien. <strong>Die</strong>s ist hier jedoch nicht der Fall, da die Ge-<br />

bäudewerte in Gebieten berechnet werden sollen und nicht in bestimmten Marktsegmen-<br />

ten. Daher müssten verschiedene Gebäudetypen definiert und anhand <strong>von</strong> Marktpreisen ein<br />

Durchschnittspreis für jeden Gebäudetyp ermittelt werden. Angesichts des enormen Auf-<br />

wands, den diese Methode mit sich bringt, ist dieser Ansatz zur weiteren Verwendung in<br />

dieser Arbeit nicht geeignet.<br />

Eine Bestimmung der kumulierten Immobilienwerte mittels des Lagekassenkonzepts, wie<br />

es bei Kühling Anwendung findet, eignet sich ebenfalls nur beding. Wie bei Weigts Ansatz<br />

die Gebäudewerte durch Marktpreise zu bestimmen, ist auch die Berechnung mittels Lage-<br />

klassenkonzepts sehr aufwändig, da hier Begehungen notwendig sind. Zusätzliche Voraus-<br />

setzung sind gutachterliche Kenntnisse, um ggf. Korrekturen an der Einstufung der Immo-<br />

bilien vornehmen zu können. Daher scheidet auch dieser Ansatz aus.<br />

43 Vgl. Isermann (2000), S. 18 f.<br />

18

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