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Die Bewertung von Fluglärm

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geben. Da u.a. Thießen und Schnorr bei der Berechnung eines NSDI nachgewiesen haben,<br />

dass dieser bei höherer Lärmbelastung steigt, ist ein konstanter NSDI zur Ermittlung <strong>von</strong><br />

Wertänderungen abzulehnen.<br />

6.4 Ergebnisse<br />

Als Ergebnis der Berechnung des ökonomischen Werts der fiktiven Technik mit einer<br />

Lärmminderung <strong>von</strong> 2 dB lässt sich eine Wertsteigerung der Immobilien im Untersu-<br />

chungsgebiet <strong>von</strong> knapp 33 Mio. € ausweisen. Wird der Dauerschallpegel um 4 dB ge-<br />

senkt, erhöht sich die Wertsteigerung auf 62,5 Mio. €, wobei auch die Kosten steigen, weil<br />

für diesen Fall der Einsatz der lärmarmen Technik bei allen Flugzeugen angenommen<br />

wird. Gemäß dem Sinn einer Kosten-Nutzen-Analyse sollten die Kosten diese Wertsteige-<br />

rungen nicht übersteigen. <strong>Die</strong>se Zahlen müssen jedoch relativiert werden, da jedes Flug-<br />

zeug mindestens zwei verschiedene Flughäfen anfliegt. Somit werden bei gleichen Kosten<br />

in weiteren fluglärmbelasteten Gebieten Wertsteigerungen realisiert.<br />

Ein Flugzeug pendelt in der Regel aber nicht zwischen zwei Flughäfen, sondern fliegt viele<br />

verschieden Ziele an. Folglich müsste zur <strong>Bewertung</strong> einer Technik die Flugroute eines<br />

einzelnen Flugzeugs verfolgt werden, um dann die Auswirkungen bewerten zu können.<br />

<strong>Die</strong>ser Ansatz ist jedoch aus verschiedenen Gründen nicht umsetzbar. Einerseits stellt die<br />

dafür notwendige <strong>Bewertung</strong> aller Immobilien, die in den entsprechenden Gebieten in der<br />

Nähe der Flughäfen liegen, das Vorhaben aus rein praktischer sowie ökonomischer Sicht in<br />

Frage. Andererseits trägt der Lärm einer einzelnen Maschine an einem großen Flughafen<br />

einen sehr geringen Teil zu dem entsprechenden Dauerschallpegel bei, so dass sich die<br />

Auswirkungen kaum messen ließen.<br />

In Bezug auf den Frankfurter Flughafen und damit den hier zugrunde liegenden Dauer-<br />

schallpegeln ist anzumerken, dass die neue Landebahn Nordwest am 21.10.2011 in Betrieb<br />

genommen wurde. Der Anflug auf zwei Landebahnen hat eine zweite Anflugroute und<br />

damit zunächst eine Verlagerung des Lärms zur Folge. <strong>Die</strong>se veränderte Situation wurde in<br />

dieser Arbeit nicht berücksichtigt, da die verwendeten Dauerschallpegel noch vor Inbe-<br />

triebnahme der neuen Landebahn gemessen wurden.<br />

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