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Berliner Ratgeber - Tettricks

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8<br />

III<br />

Schwerbehindertenausweis<br />

informationen für menschen mit behinderung<br />

Voraussetzungen für den Schwerbehindertenausweis<br />

Auf der Grundlage der Feststellung einer Schwerbehinderung<br />

nach § 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch<br />

stellt das Versorgungsamt einen Ausweis<br />

über die Eigenschaft als schwerbehinderter<br />

Mensch, den Grad der Behinderung (GdB) sowie<br />

über weitere gesundheitliche Merkmale aus. Der<br />

Ausweis dient als Nachweis für die Inanspruchnahme<br />

von Rechten und Nachteilsausgleichen<br />

und ist bundesweit gültig.<br />

Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Gesetzes<br />

(GdB von mindestens 50) erhalten einen<br />

Schwerbehindertenausweis (einfarbig grün). Einen<br />

zweifarbigen Schwerbehindertenausweis<br />

(grün-orange) erhalten schwerbehinderte Menschen,<br />

wenn sie auf Grund ihrer Funktionsbeeinträchtigung<br />

einen Anspruch für vergünstigte oder<br />

unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr<br />

zuerkannt bekommen haben.<br />

Um dieses Recht (bei Vorliegen der Voraussetzungen)<br />

auf vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung<br />

in Anspruch nehmen zu können, erhalten<br />

Sie auf Antrag ein Beiblatt, das mit einer (aufgedruckten)<br />

Wertmarke versehen ist. Das Beiblatt<br />

ist Bestandteil des Schwerbehindertenausweises<br />

und nur zusammen mit diesem gültig (siehe<br />

� Personenbeförderung).<br />

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres<br />

werden im öffentlichen Personennahverkehr immer<br />

unentgeltlich befördert, deshalb wird ein<br />

Beiblatt mit Wertmarke erst nach Vollendung des<br />

6. Lebensjahres ausgestellt.<br />

Soweit bestimmte gesundheitliche Folgen einer<br />

Behinderung – die als Voraussetzung für die Inanspruchnahme<br />

von Rechten und Nachteilsausglei-<br />

chen bedeutsam sind – vorliegen, werden diese<br />

durch eingetragene Merkzeichen und Merkmale<br />

(siehe � Merkzeichen) im Schwerbehindertenausweis<br />

dargestellt.<br />

Für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises<br />

wird in der Regel ein Foto des Ausweisinhabers<br />

in der Größe eines Passbildes benötigt (ein<br />

Farbausdruck auf Papier reicht hier nicht aus!).<br />

Kinder benötigen erst ab dem 10. Lebensjahr ein<br />

Foto auf dem Schwerbehindertenausweis. Für die<br />

Verlängerung des Schwerbehindertenausweises<br />

ist keine Antragstellung nötig. Der Ausweis muss<br />

etwa vier Wochen vor Ablauf eingesandt werden<br />

und wird dann in 10 bis 14 Tagen wieder zurückgeschickt.<br />

Außerdem kann der Ausweis im KundenCenter<br />

zu den Sprechzeiten vorgelegt werden.<br />

Die Verlängerung wird dort sofort vorgenommen.<br />

Bescheinigung (mehrsprachig)<br />

für Auslandaufenthalte<br />

Das Versorgungsamt stellt auf Wunsch eine mehrsprachige<br />

Bescheinigung für den Nachweis der<br />

Schwerbehinderteneigenschaft aus. Mit dieser<br />

Bescheinigung kann im Ausland nachgewiesen<br />

werden, dass der/die Inhaber/in nach deutschem<br />

Recht als schwerbehindert anerkannt ist.<br />

Die Bescheinigung ist in den Sprachen Deutsch,<br />

Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und<br />

Russisch abgefasst. Die Bescheinigung berechtigt<br />

jedoch nicht automatisch dazu, im Ausland gewährte<br />

Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte<br />

zu nutzen. Die Inhaber/innen dieser Bescheinigungen<br />

müssen sich selbstständig über die Angebote<br />

und Vergünstigungen im Ausland informieren. Die<br />

Bescheinigung bekommen<br />

Sie auf Antrag<br />

(schriftlich, telefonisch<br />

oder persönlich)<br />

im KundenCenter des<br />

Versorgungsamtes.<br />

Hier das Muster eines<br />

zweifarbigen Schwerbehindertenausweises

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