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Berliner Ratgeber - Tettricks

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V<br />

Nachteilausgleiche<br />

3.) SonderFahrDienst<br />

für Menschen mit Behinderung<br />

im Land Berlin<br />

Für Menschen mit Behinderung gibt es in Berlin<br />

einen SonderFahrDienst, der ausschließlich für<br />

private Fahrten im Rahmen von Freizeit und Erholung<br />

zuständig ist. Der SonderFahrDienst soll<br />

Menschen, die in ihrer Mobilität erheblich eingeschränkt<br />

sind, Gelegenheit geben, am gesellschaftlichen<br />

Leben teilzuhaben.<br />

Diesen Tür-zu-Tür-Service ermöglicht die Mobilitätszentrale<br />

„SFD-Berlin“ unter dem Betreiber<br />

Wirtschaftsgenossenschaft <strong>Berliner</strong> Taxibesitzer<br />

eG (WBT), Genthiner Str. 36, 10785 Berlin. Dazu<br />

gehören auch Assistenzleistungen wie die mit der<br />

Fahrt verbundene erforderliche Treppenhilfe.<br />

Die Nutzung der Fahrzeuge sollte denen vorbehalten<br />

bleiben, die körperlich nicht in der Lage sind,<br />

den öffentlichen Personennahverkehr oder „normale“<br />

Taxen zu nutzen oder deren Wohnort / Ziel<br />

nicht barrierefrei erreichbar ist. Prüfen Sie, ob das<br />

Fahrtziel nicht auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

erreicht werden könnte.<br />

Hier wäre sicher auch der kostenlose Bus &<br />

Bahn-Begleitservice des Verkehrsverbundes<br />

Berlin-Brandenburg hilfreich. Sie werden von<br />

Montags bis Freitags von 9 bis 19 Uhr bei vereinbahrtem<br />

Termin von der Wohnungstür bis<br />

zum Fahrtziel begleitet. Sie erreichen diesen<br />

Service unter der Telefonnummer 25 414 414.<br />

(Internet: www.vbbonline.de/begleitservice)<br />

Auskunft und Beratung erhalten Sie außerdem von<br />

der BVG (<strong>Berliner</strong> Verkehrsbetriebe) unter der Telefonnummer<br />

19449.<br />

Wer kann den SonderFahrDienst nutzen?<br />

Einziges Zugangskriterium zum SonderFahrDienst<br />

ist das Merkmal „T“ (Teilnahmeberechtigung zum<br />

Sonderfahrdienst):<br />

➟ Personen mit einer außergewöhnlichen<br />

Gehbehinderung (Merkzeichen "aG"), einem<br />

mobilitätsbedingten Grad der Behinderung<br />

von mindestens 80 und nachgewiesenen<br />

informationen für menschen mit behinderung<br />

Sonderfahrdienst<br />

Fähigkeitsstörungen beim Treppensteigen<br />

erhalten das Merkmal "T".<br />

➟ Personen, bei denen eine Krankenkasse oder<br />

ein anderer Leistungsträger aufgrund einer<br />

ärztlichen Verordnung die Kosten für einen<br />

Rollstuhl oder für einen Rollator übernommen<br />

hat, erhalten auf Antrag zunächst eine<br />

befristete Berechtigung für die Dauer des<br />

ersten Feststellungsverfahrens über die<br />

Zuerkennung des Merkmals "T".<br />

➟ Der/Die Antragstellende muss seinen/ihren<br />

Hauptwohnsitz im Land Berlin haben.<br />

Für die Durchführung des Berechtigungsverfahrens<br />

zur Erlangung des Merkmals "T" und für<br />

das Abrechnungsverfahren ist ausschließlich das<br />

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin<br />

zuständig.<br />

Wie kann man den SonderFahrDienst<br />

nutzen?<br />

Für die Teilnahme am SonderFahrDienst ist eine<br />

personenbezogene Magnetkarte notwendig.<br />

Die Magnetkarte enthält den Namen und die Kundennummer.<br />

Diese Kundennummer ist gleichzeitig<br />

das „Aktenzeichen“ für die Abrechnung der Eigenbeteiligung.<br />

Die Ausstellung der Magnetkarte<br />

erfolgt (bei Vorliegen des Merkmals „T“) auf Antrag<br />

beim: Landesamt für Gesundheit und Soziales –<br />

III e 2 – Postfach 31 09 29, 10639 Berlin.<br />

Mit der Magnetkarte werden Fahrtbeginn und<br />

Fahrtende registriert und automatisch zur Abrechnung<br />

weitergeleitet. Der Nutzer erhält eine<br />

monatliche Auflistung der durchgeführten Fahrten,<br />

so dass er stets über einen aktuellen Überblick<br />

verfügt.<br />

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