Berliner Ratgeber - Tettricks
Berliner Ratgeber - Tettricks
Berliner Ratgeber - Tettricks
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
V<br />
Nachteilausgleiche<br />
3.) SonderFahrDienst<br />
für Menschen mit Behinderung<br />
im Land Berlin<br />
Für Menschen mit Behinderung gibt es in Berlin<br />
einen SonderFahrDienst, der ausschließlich für<br />
private Fahrten im Rahmen von Freizeit und Erholung<br />
zuständig ist. Der SonderFahrDienst soll<br />
Menschen, die in ihrer Mobilität erheblich eingeschränkt<br />
sind, Gelegenheit geben, am gesellschaftlichen<br />
Leben teilzuhaben.<br />
Diesen Tür-zu-Tür-Service ermöglicht die Mobilitätszentrale<br />
„SFD-Berlin“ unter dem Betreiber<br />
Wirtschaftsgenossenschaft <strong>Berliner</strong> Taxibesitzer<br />
eG (WBT), Genthiner Str. 36, 10785 Berlin. Dazu<br />
gehören auch Assistenzleistungen wie die mit der<br />
Fahrt verbundene erforderliche Treppenhilfe.<br />
Die Nutzung der Fahrzeuge sollte denen vorbehalten<br />
bleiben, die körperlich nicht in der Lage sind,<br />
den öffentlichen Personennahverkehr oder „normale“<br />
Taxen zu nutzen oder deren Wohnort / Ziel<br />
nicht barrierefrei erreichbar ist. Prüfen Sie, ob das<br />
Fahrtziel nicht auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
erreicht werden könnte.<br />
Hier wäre sicher auch der kostenlose Bus &<br />
Bahn-Begleitservice des Verkehrsverbundes<br />
Berlin-Brandenburg hilfreich. Sie werden von<br />
Montags bis Freitags von 9 bis 19 Uhr bei vereinbahrtem<br />
Termin von der Wohnungstür bis<br />
zum Fahrtziel begleitet. Sie erreichen diesen<br />
Service unter der Telefonnummer 25 414 414.<br />
(Internet: www.vbbonline.de/begleitservice)<br />
Auskunft und Beratung erhalten Sie außerdem von<br />
der BVG (<strong>Berliner</strong> Verkehrsbetriebe) unter der Telefonnummer<br />
19449.<br />
Wer kann den SonderFahrDienst nutzen?<br />
Einziges Zugangskriterium zum SonderFahrDienst<br />
ist das Merkmal „T“ (Teilnahmeberechtigung zum<br />
Sonderfahrdienst):<br />
➟ Personen mit einer außergewöhnlichen<br />
Gehbehinderung (Merkzeichen "aG"), einem<br />
mobilitätsbedingten Grad der Behinderung<br />
von mindestens 80 und nachgewiesenen<br />
informationen für menschen mit behinderung<br />
Sonderfahrdienst<br />
Fähigkeitsstörungen beim Treppensteigen<br />
erhalten das Merkmal "T".<br />
➟ Personen, bei denen eine Krankenkasse oder<br />
ein anderer Leistungsträger aufgrund einer<br />
ärztlichen Verordnung die Kosten für einen<br />
Rollstuhl oder für einen Rollator übernommen<br />
hat, erhalten auf Antrag zunächst eine<br />
befristete Berechtigung für die Dauer des<br />
ersten Feststellungsverfahrens über die<br />
Zuerkennung des Merkmals "T".<br />
➟ Der/Die Antragstellende muss seinen/ihren<br />
Hauptwohnsitz im Land Berlin haben.<br />
Für die Durchführung des Berechtigungsverfahrens<br />
zur Erlangung des Merkmals "T" und für<br />
das Abrechnungsverfahren ist ausschließlich das<br />
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin<br />
zuständig.<br />
Wie kann man den SonderFahrDienst<br />
nutzen?<br />
Für die Teilnahme am SonderFahrDienst ist eine<br />
personenbezogene Magnetkarte notwendig.<br />
Die Magnetkarte enthält den Namen und die Kundennummer.<br />
Diese Kundennummer ist gleichzeitig<br />
das „Aktenzeichen“ für die Abrechnung der Eigenbeteiligung.<br />
Die Ausstellung der Magnetkarte<br />
erfolgt (bei Vorliegen des Merkmals „T“) auf Antrag<br />
beim: Landesamt für Gesundheit und Soziales –<br />
III e 2 – Postfach 31 09 29, 10639 Berlin.<br />
Mit der Magnetkarte werden Fahrtbeginn und<br />
Fahrtende registriert und automatisch zur Abrechnung<br />
weitergeleitet. Der Nutzer erhält eine<br />
monatliche Auflistung der durchgeführten Fahrten,<br />
so dass er stets über einen aktuellen Überblick<br />
verfügt.<br />
33