Berliner Ratgeber - Tettricks
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V<br />
Nachteilausgleiche<br />
und entschieden, ob vor Erteilung der Fahrerlaubnis<br />
zusätzliche Maßnahmen notwendig sind, das<br />
könnte ein fachärztliches oder technisches Gutachten<br />
oder auch eine Fahrprobe sein.<br />
Bei der Führerscheinprüfung fahren Sie dann ein<br />
Auto mit entsprechenden technischen Hilfseinrichtungen.<br />
Bei sehr umfangreichen Umrüstungen<br />
können Sie auch Ihren eigenen, für die Ausbildung<br />
umgerüsteten Wagen fahren. Wenn Sie bereits einen<br />
Führerschein haben und als Autofahrer eine<br />
körperliche Behinderung bekommen oder sich<br />
eine bestehende Behinderung massiv verschlechtert,<br />
sollten Sie dies zur eigenen und zur Sicherheit<br />
anderer Verkehrsteilnehmer der Fahrerlaubnisbehörde<br />
melden. Die zuständige Behörde prüft, ob<br />
durch die eingetretene Behinderung Ihre Eignung<br />
zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges weiterhin<br />
gegeben ist, oder durch welche zusätzlichen<br />
technischen Hilfsmittel sie erhalten bzw. wiederhergestellt<br />
werden kann. Die Sorge, dass der Antrag<br />
in jedem Fall abgelehnt wird, ist unbegründet,<br />
denn es werden keine Höchstleistungen erwartet,<br />
es müssen nur die Mindestanforderungen für<br />
Verkehrsteilnehmer mitgebracht werden. Das<br />
Straßenverkehrsamt trägt mögliche Auflagen und<br />
Beschränkungen in den Führerschein ein.<br />
Die Anpassung des Fahrzeuges an die Behinderung<br />
ist notwendig, damit ein ungehindertes Fahren<br />
möglich wird. Eine Beratung zur technischen<br />
Abnahme im Vorfeld und zur praktischen Umsetzung<br />
durch Kenntnis von kompetenten Fahrzeugumrüstern<br />
steht der TÜV Nord jedem zur Seite, der<br />
diese Erfahrung nutzen möchte.<br />
informationen für menschen mit behinderung<br />
Kraftfahrzeug<br />
Dort gibt es eine Besonderheit: das „TÜV NORD<br />
Handicap-Checkcar“. Hier kann man vor der Entscheidung<br />
für Kauf oder Umrüstung zunächst ausprobieren,<br />
welche Möglichkeiten es gibt:<br />
➟ Rollstuhlfahrer gelangen mit dem Linear-Lift<br />
sicher und gefahrlos hinein.<br />
➟ Im Fahrzeug können die für die Bedienung<br />
eines Kraftfahrzeuges notwendigen Fuß- und/<br />
oder Handkräfte ausprobiert werden.<br />
➟ Test von Rollstuhllift, Handhebel für Gas- und<br />
Betriebsbremse, Lenkrad-Drehknauf und<br />
Steuereinrichtung für elektrische Verbraucher.<br />
➟ Probefahrten zur Wirkungsweise einer<br />
automatischen Kupplung.<br />
➟ Weitergehende technische Hilfsmittel werden<br />
über Videotechnik ermittelt.<br />
➟ Der Service dieses Fahrzeugs kann natürlich<br />
auch am Wohnort in Anspruch genommen<br />
werden.<br />
Informationen zum TÜV Nord (Technischer<br />
Überwachungsverein) erhalten Sie hier:<br />
Geschäftsstelle Berlin-Brandenburg<br />
Zimmerstr. 23, 10969 Berlin<br />
Tel. 20177430, Fax 20177458<br />
E-Mail: berlin@tuev-nord.de<br />
www.tuev-nord.de/22190.asp<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen (Merkzeichen<br />
„aG“) sind die Kosten des Führerscheines als außergewöhnliche<br />
Belastung bei der Steuererklärung<br />
absetzbar.<br />
Automobilclub-Beitragsermäßigung<br />
Automobilclubs räumen schwerbehinderten Mitgliedern<br />
oft eine Beitragsermäßigung ein. Da hier keine<br />
gesetzliche Vorgabe zum Tragen kommt, erkundigen<br />
Sie sich bitte bei den jeweiligen Anbietern.<br />
BIKE – PKW – BOOT – FUNK Inhaber: Reinhard Schneider<br />
Stargarder Str. 49<br />
10437 Berlin<br />
Telefon 445 75 11<br />
Mobil 0160 / 751 67 90<br />
Telefax 44 65 12 52<br />
Mitglied im<br />
Fahrlehrerverband Berlin<br />
Kompetente behindertengerechte Ausbildung in einer spezialisierten Fahrschule<br />
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