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Berliner Ratgeber - Tettricks

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V<br />

Nachteilausgleiche<br />

und entschieden, ob vor Erteilung der Fahrerlaubnis<br />

zusätzliche Maßnahmen notwendig sind, das<br />

könnte ein fachärztliches oder technisches Gutachten<br />

oder auch eine Fahrprobe sein.<br />

Bei der Führerscheinprüfung fahren Sie dann ein<br />

Auto mit entsprechenden technischen Hilfseinrichtungen.<br />

Bei sehr umfangreichen Umrüstungen<br />

können Sie auch Ihren eigenen, für die Ausbildung<br />

umgerüsteten Wagen fahren. Wenn Sie bereits einen<br />

Führerschein haben und als Autofahrer eine<br />

körperliche Behinderung bekommen oder sich<br />

eine bestehende Behinderung massiv verschlechtert,<br />

sollten Sie dies zur eigenen und zur Sicherheit<br />

anderer Verkehrsteilnehmer der Fahrerlaubnisbehörde<br />

melden. Die zuständige Behörde prüft, ob<br />

durch die eingetretene Behinderung Ihre Eignung<br />

zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges weiterhin<br />

gegeben ist, oder durch welche zusätzlichen<br />

technischen Hilfsmittel sie erhalten bzw. wiederhergestellt<br />

werden kann. Die Sorge, dass der Antrag<br />

in jedem Fall abgelehnt wird, ist unbegründet,<br />

denn es werden keine Höchstleistungen erwartet,<br />

es müssen nur die Mindestanforderungen für<br />

Verkehrsteilnehmer mitgebracht werden. Das<br />

Straßenverkehrsamt trägt mögliche Auflagen und<br />

Beschränkungen in den Führerschein ein.<br />

Die Anpassung des Fahrzeuges an die Behinderung<br />

ist notwendig, damit ein ungehindertes Fahren<br />

möglich wird. Eine Beratung zur technischen<br />

Abnahme im Vorfeld und zur praktischen Umsetzung<br />

durch Kenntnis von kompetenten Fahrzeugumrüstern<br />

steht der TÜV Nord jedem zur Seite, der<br />

diese Erfahrung nutzen möchte.<br />

informationen für menschen mit behinderung<br />

Kraftfahrzeug<br />

Dort gibt es eine Besonderheit: das „TÜV NORD<br />

Handicap-Checkcar“. Hier kann man vor der Entscheidung<br />

für Kauf oder Umrüstung zunächst ausprobieren,<br />

welche Möglichkeiten es gibt:<br />

➟ Rollstuhlfahrer gelangen mit dem Linear-Lift<br />

sicher und gefahrlos hinein.<br />

➟ Im Fahrzeug können die für die Bedienung<br />

eines Kraftfahrzeuges notwendigen Fuß- und/<br />

oder Handkräfte ausprobiert werden.<br />

➟ Test von Rollstuhllift, Handhebel für Gas- und<br />

Betriebsbremse, Lenkrad-Drehknauf und<br />

Steuereinrichtung für elektrische Verbraucher.<br />

➟ Probefahrten zur Wirkungsweise einer<br />

automatischen Kupplung.<br />

➟ Weitergehende technische Hilfsmittel werden<br />

über Videotechnik ermittelt.<br />

➟ Der Service dieses Fahrzeugs kann natürlich<br />

auch am Wohnort in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Informationen zum TÜV Nord (Technischer<br />

Überwachungsverein) erhalten Sie hier:<br />

Geschäftsstelle Berlin-Brandenburg<br />

Zimmerstr. 23, 10969 Berlin<br />

Tel. 20177430, Fax 20177458<br />

E-Mail: berlin@tuev-nord.de<br />

www.tuev-nord.de/22190.asp<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen (Merkzeichen<br />

„aG“) sind die Kosten des Führerscheines als außergewöhnliche<br />

Belastung bei der Steuererklärung<br />

absetzbar.<br />

Automobilclub-Beitragsermäßigung<br />

Automobilclubs räumen schwerbehinderten Mitgliedern<br />

oft eine Beitragsermäßigung ein. Da hier keine<br />

gesetzliche Vorgabe zum Tragen kommt, erkundigen<br />

Sie sich bitte bei den jeweiligen Anbietern.<br />

BIKE – PKW – BOOT – FUNK Inhaber: Reinhard Schneider<br />

Stargarder Str. 49<br />

10437 Berlin<br />

Telefon 445 75 11<br />

Mobil 0160 / 751 67 90<br />

Telefax 44 65 12 52<br />

Mitglied im<br />

Fahrlehrerverband Berlin<br />

Kompetente behindertengerechte Ausbildung in einer spezialisierten Fahrschule<br />

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