Berliner Ratgeber - Tettricks
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V<br />
Nachteilausgleiche<br />
NäHeRe INFORMATIONeN:<br />
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin<br />
Integrationsamt: Sächsische Str. 28, 10707 Berlin<br />
Tel.: 90229-0, Fax: 90229-3399<br />
www.integrationsaemter.de<br />
E-Mail: integrationsamt@lageso.berlin.de<br />
HINWeIS: Das Integrationsamt hält umfangreiches<br />
Material zu allen Fragen, die Menschen mit<br />
Behinderung im Berufsleben betreffen, bereit.<br />
Das Informationsmaterial kann telefonisch oder<br />
schriftlich angefordert werden:<br />
Landesamt für Gesundheit und Soziales<br />
Integrationsamt: Postfach 31 09 29, 10639 Berlin<br />
Broschüren unter: www.lageso.berlin.de<br />
(� Arbeit und Behinderung � Publikationen)<br />
Gleichstellung<br />
mit schwerbehinderten Menschen<br />
Personen mit einem Grad der Behinderung von 30<br />
oder 40 haben die Möglichkeit der Gleichstellung<br />
mit einem schwerbehinderten Menschen, wenn<br />
sie infolge der Behinderung ohne die Gleichstellung<br />
einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen<br />
oder nicht behalten können. Arbeitslose Menschen<br />
können nur gleichgestellt werden, wenn<br />
sie zum Erlangen eines geeigneten Arbeitsplatzes<br />
eine Gleichstellung benötigen. Beschäftigte, deren<br />
Arbeitsplatz nicht infolge der Behinderung gefährdet<br />
ist, erfüllen die Voraussetzungen für eine<br />
Gleichstellung nicht. Eine bereits ausgesprochene<br />
Kündigung wird nicht durch eine nachträgliche<br />
Gleichstellung unwirksam. Die Gleichstellung<br />
wird mit dem Tag des Antragseingangs wirksam<br />
informationen für menschen mit behinderung<br />
Arbeit & Beruf<br />
und kann befristet werden. Mit der Gleichstellung<br />
sind Ansprüche aus dem Schwerbehindertenrecht<br />
verbunden, jedoch nicht der Zusatzurlaub.<br />
➟ Der Antrag auf Gleichstellung muss bei der<br />
für den Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit<br />
gestellt werden.<br />
Integrationsfachdienst (IFD)<br />
Integrationsfachdienste unterstützen Menschen<br />
mit Behinderung bei der Suche nach einer Arbeits-<br />
oder Ausbildungsstelle sowie bei Problemen am<br />
Arbeitsplatz. IFDs helfen Unternehmen und Dienststellen<br />
bei der Einstellung und beraten bei der Beschäftigung<br />
von Menschen mit Behinderung. Ziel<br />
ist es, benachteiligten Menschen die Teilhabe auf<br />
dem Arbeitsmarkt so zu ermöglichen, dass die<br />
individuellen Besonderheiten der Person und die<br />
Belange des Betriebes in Einklang stehen.Die Vermittlung<br />
auf einen geeigneten Arbeitsplatz und die<br />
darauf folgende Vorbereitung sowie die Beratung<br />
des Arbeitgebers (Zuschüsse und Ausstattung) gehören<br />
zu den Aufgaben des IFD, der Ansprechpartner<br />
für beide Seiten des Arbeitsverhältnisses ist und<br />
gemeinsam Lösungen erarbeitet.<br />
Eine weitere Kernaufgabe ist die Sicherung bestehender<br />
Arbeitsverhältnisse durch Unterstützung<br />
bei Problemen am Arbeitsplatz, der Wiedereingliederung<br />
nach Krankheit, Leistungseinbußen,<br />
Umsetzungen und drohender Kündigung sowie<br />
die Hilfe bei der Beantragung von Zuschüssen der<br />
verschiedenen Leistungsträger.<br />
Im Adressteil finden Sie den für Sie zuständigen<br />
Dienst (Arbeit suchend � Wohnbezirk/in Arbeit<br />
� Arbeitsbezirk).<br />
Das Annedore-Leber-Berufsbildungswerk<br />
Berlin ist eines der größten <strong>Berliner</strong><br />
Ausbildungszentren mit mehr als 500<br />
Auszubildenden. Wir bilden insbesondere<br />
junge Menschen mit Körper-, Sinnes-,<br />
Lern-, psychischen und Mehrfachbehinderungen<br />
umfassend und individuell für die<br />
betriebliche und gesellschaftliche Realität aus.<br />
www.albbw.de<br />
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