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Berliner Ratgeber - Tettricks

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V<br />

Nachteilausgleiche<br />

NäHeRe INFORMATIONeN:<br />

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin<br />

Integrationsamt: Sächsische Str. 28, 10707 Berlin<br />

Tel.: 90229-0, Fax: 90229-3399<br />

www.integrationsaemter.de<br />

E-Mail: integrationsamt@lageso.berlin.de<br />

HINWeIS: Das Integrationsamt hält umfangreiches<br />

Material zu allen Fragen, die Menschen mit<br />

Behinderung im Berufsleben betreffen, bereit.<br />

Das Informationsmaterial kann telefonisch oder<br />

schriftlich angefordert werden:<br />

Landesamt für Gesundheit und Soziales<br />

Integrationsamt: Postfach 31 09 29, 10639 Berlin<br />

Broschüren unter: www.lageso.berlin.de<br />

(� Arbeit und Behinderung � Publikationen)<br />

Gleichstellung<br />

mit schwerbehinderten Menschen<br />

Personen mit einem Grad der Behinderung von 30<br />

oder 40 haben die Möglichkeit der Gleichstellung<br />

mit einem schwerbehinderten Menschen, wenn<br />

sie infolge der Behinderung ohne die Gleichstellung<br />

einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen<br />

oder nicht behalten können. Arbeitslose Menschen<br />

können nur gleichgestellt werden, wenn<br />

sie zum Erlangen eines geeigneten Arbeitsplatzes<br />

eine Gleichstellung benötigen. Beschäftigte, deren<br />

Arbeitsplatz nicht infolge der Behinderung gefährdet<br />

ist, erfüllen die Voraussetzungen für eine<br />

Gleichstellung nicht. Eine bereits ausgesprochene<br />

Kündigung wird nicht durch eine nachträgliche<br />

Gleichstellung unwirksam. Die Gleichstellung<br />

wird mit dem Tag des Antragseingangs wirksam<br />

informationen für menschen mit behinderung<br />

Arbeit & Beruf<br />

und kann befristet werden. Mit der Gleichstellung<br />

sind Ansprüche aus dem Schwerbehindertenrecht<br />

verbunden, jedoch nicht der Zusatzurlaub.<br />

➟ Der Antrag auf Gleichstellung muss bei der<br />

für den Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit<br />

gestellt werden.<br />

Integrationsfachdienst (IFD)<br />

Integrationsfachdienste unterstützen Menschen<br />

mit Behinderung bei der Suche nach einer Arbeits-<br />

oder Ausbildungsstelle sowie bei Problemen am<br />

Arbeitsplatz. IFDs helfen Unternehmen und Dienststellen<br />

bei der Einstellung und beraten bei der Beschäftigung<br />

von Menschen mit Behinderung. Ziel<br />

ist es, benachteiligten Menschen die Teilhabe auf<br />

dem Arbeitsmarkt so zu ermöglichen, dass die<br />

individuellen Besonderheiten der Person und die<br />

Belange des Betriebes in Einklang stehen.Die Vermittlung<br />

auf einen geeigneten Arbeitsplatz und die<br />

darauf folgende Vorbereitung sowie die Beratung<br />

des Arbeitgebers (Zuschüsse und Ausstattung) gehören<br />

zu den Aufgaben des IFD, der Ansprechpartner<br />

für beide Seiten des Arbeitsverhältnisses ist und<br />

gemeinsam Lösungen erarbeitet.<br />

Eine weitere Kernaufgabe ist die Sicherung bestehender<br />

Arbeitsverhältnisse durch Unterstützung<br />

bei Problemen am Arbeitsplatz, der Wiedereingliederung<br />

nach Krankheit, Leistungseinbußen,<br />

Umsetzungen und drohender Kündigung sowie<br />

die Hilfe bei der Beantragung von Zuschüssen der<br />

verschiedenen Leistungsträger.<br />

Im Adressteil finden Sie den für Sie zuständigen<br />

Dienst (Arbeit suchend � Wohnbezirk/in Arbeit<br />

� Arbeitsbezirk).<br />

Das Annedore-Leber-Berufsbildungswerk<br />

Berlin ist eines der größten <strong>Berliner</strong><br />

Ausbildungszentren mit mehr als 500<br />

Auszubildenden. Wir bilden insbesondere<br />

junge Menschen mit Körper-, Sinnes-,<br />

Lern-, psychischen und Mehrfachbehinderungen<br />

umfassend und individuell für die<br />

betriebliche und gesellschaftliche Realität aus.<br />

www.albbw.de<br />

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