Berliner Ratgeber - Tettricks
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V<br />
Nachteilausgleiche<br />
Fragen hierzu beantwortet das Sozialamt, bzw.<br />
das Grundsicherungsamt des für den derzeitigen<br />
Wohnsitz zuständigen Bezirksamtes oder die<br />
Agentur für Arbeit.<br />
Gesundheitsversicherung<br />
schwerbehinderter Menschen<br />
Aufgrund der Gesundheitsreform 2007 ist jeder,<br />
der keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung<br />
im Krankheitsfall hat, verpflichtet, eine Krankenversicherung<br />
abzuschließen. Wer den Versicherungsschutz<br />
verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung<br />
zurück. Die Kassen dürfen diese Personen<br />
nicht abweisen, auch nicht wegen einer Schwerbehinderung<br />
oder dem derzeitigen Gesundheitszustand.<br />
Gleiches gilt auch für Personen, die ihren<br />
privaten Krankenversicherungsschutz verloren<br />
haben oder nie hatten (z. B. Auslandsheimkehrer).<br />
Sie müssen bei den Privatversicherungen ohne<br />
Prüfung des Gesundheitszustandes, ohne risikoabhängige<br />
Zuschläge und Leis tungsausschlüsse<br />
ver sichert werden. Die Versicherung erfolgt im<br />
Basistarif der privaten Krankenversicherung. Es<br />
kann eine Gesundheitsprüfung verlangt werden,<br />
allerdings nur zur Sicherung von Ansprüchen der<br />
Krankenkassen an eine Ausgleichszahlung für kostenintensive<br />
Kunden, was jedoch keinen Einfluss<br />
auf den zu zahlenden Tarif haben darf.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie bei den gesetzlichen<br />
und privaten Krankenkassen oder<br />
auch beim Bundesministerium für Gesundheit<br />
(www.bmg.bund.de).<br />
Krankentransportrichtlinie<br />
Nach der Krankentransportrichtlinie können Fahrten<br />
zur ambulanten Behandlung (Arzt- und Therapiefahrten)<br />
für Versicherte mit den üblichen Zuzahlungen<br />
verordnet und genehmigt werden.<br />
Voraussetzungen dafür sind:<br />
➟ ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen<br />
„aG“ (Außergewöhnliche Gehbehinderung),<br />
„Bl“ (Blindheit) oder „H“ (Hilflosigkeit)<br />
➟ die Pflegestufe 2 oder 3<br />
informationen für menschen mit behinderung<br />
Verschiedenes<br />
Weitere Voraussetzungen für eine Verordnung<br />
und eine Genehmigung sind:<br />
➟ Der Patient leidet an einer Grunderkrankung,<br />
die eine bestimmte Therapie erfordert, welche<br />
häufig und über einen längeren Zeitraum erfolgen<br />
muss.<br />
➟ Die Behandlung oder der zu dieser Behandlung<br />
führende Krankheitsverlauf beeinträchtigen<br />
den Patienten in einer Weise, dass zur Vermeidung<br />
von Schaden an Leib und Leben eine Beförderung<br />
unerlässlich ist.<br />
Fahrten zur ambulanten Dialyse, onkologischer<br />
Strahlentherapie oder onkologischen Chemotherapie<br />
können weiterhin verordnet werden. Für die<br />
vorherige Genehmigungen sind die gesetzlichen<br />
Krankenkassen zuständig. Diese beantworten auch<br />
alle weiteren Fragen zu diesem Themenkomplex.<br />
Chronikerregelung<br />
Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen zu Leistungen<br />
der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
liegt bei 2 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.<br />
Für chronisch Kranke liegt sie bei 1<br />
Prozent. Als schwerwiegend chronisch krank gilt,<br />
wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet.<br />
In Dauerbehandlung befindet sich, wer wegen<br />
derselben Krankheit einen Arztbesuch pro Quartal<br />
wenigstens ein Jahr lang nachweisen kann.<br />
Darüber hinaus muss mindestens eine der<br />
folgenden Kriterien erfüllt sein:<br />
➟ Eine anerkannte Pflegebedürftigkeit<br />
der Pflegestufe 2 oder 3 liegt vor.<br />
➟ Ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens<br />
60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />
(MdE) von mindestens 60 % liegt vor.<br />
➟ Eine kontinuierliche medizinische Versorgung<br />
(ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung,<br />
Arzneimitteltherapie, Versorgung mit<br />
Heil- und Hilfsmitteln) ist erforderlich, ohne die<br />
nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche<br />
Verschlimmerung der Erkrankung,<br />
eine Verminderung der Lebenserwartung oder<br />
eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität<br />
zu erwarten ist.<br />
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