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Berliner Ratgeber - Tettricks

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V<br />

Nachteilausgleiche<br />

Fragen hierzu beantwortet das Sozialamt, bzw.<br />

das Grundsicherungsamt des für den derzeitigen<br />

Wohnsitz zuständigen Bezirksamtes oder die<br />

Agentur für Arbeit.<br />

Gesundheitsversicherung<br />

schwerbehinderter Menschen<br />

Aufgrund der Gesundheitsreform 2007 ist jeder,<br />

der keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung<br />

im Krankheitsfall hat, verpflichtet, eine Krankenversicherung<br />

abzuschließen. Wer den Versicherungsschutz<br />

verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung<br />

zurück. Die Kassen dürfen diese Personen<br />

nicht abweisen, auch nicht wegen einer Schwerbehinderung<br />

oder dem derzeitigen Gesundheitszustand.<br />

Gleiches gilt auch für Personen, die ihren<br />

privaten Krankenversicherungsschutz verloren<br />

haben oder nie hatten (z. B. Auslandsheimkehrer).<br />

Sie müssen bei den Privatversicherungen ohne<br />

Prüfung des Gesundheitszustandes, ohne risikoabhängige<br />

Zuschläge und Leis tungsausschlüsse<br />

ver sichert werden. Die Versicherung erfolgt im<br />

Basistarif der privaten Krankenversicherung. Es<br />

kann eine Gesundheitsprüfung verlangt werden,<br />

allerdings nur zur Sicherung von Ansprüchen der<br />

Krankenkassen an eine Ausgleichszahlung für kostenintensive<br />

Kunden, was jedoch keinen Einfluss<br />

auf den zu zahlenden Tarif haben darf.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie bei den gesetzlichen<br />

und privaten Krankenkassen oder<br />

auch beim Bundesministerium für Gesundheit<br />

(www.bmg.bund.de).<br />

Krankentransportrichtlinie<br />

Nach der Krankentransportrichtlinie können Fahrten<br />

zur ambulanten Behandlung (Arzt- und Therapiefahrten)<br />

für Versicherte mit den üblichen Zuzahlungen<br />

verordnet und genehmigt werden.<br />

Voraussetzungen dafür sind:<br />

➟ ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen<br />

„aG“ (Außergewöhnliche Gehbehinderung),<br />

„Bl“ (Blindheit) oder „H“ (Hilflosigkeit)<br />

➟ die Pflegestufe 2 oder 3<br />

informationen für menschen mit behinderung<br />

Verschiedenes<br />

Weitere Voraussetzungen für eine Verordnung<br />

und eine Genehmigung sind:<br />

➟ Der Patient leidet an einer Grunderkrankung,<br />

die eine bestimmte Therapie erfordert, welche<br />

häufig und über einen längeren Zeitraum erfolgen<br />

muss.<br />

➟ Die Behandlung oder der zu dieser Behandlung<br />

führende Krankheitsverlauf beeinträchtigen<br />

den Patienten in einer Weise, dass zur Vermeidung<br />

von Schaden an Leib und Leben eine Beförderung<br />

unerlässlich ist.<br />

Fahrten zur ambulanten Dialyse, onkologischer<br />

Strahlentherapie oder onkologischen Chemotherapie<br />

können weiterhin verordnet werden. Für die<br />

vorherige Genehmigungen sind die gesetzlichen<br />

Krankenkassen zuständig. Diese beantworten auch<br />

alle weiteren Fragen zu diesem Themenkomplex.<br />

Chronikerregelung<br />

Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen zu Leistungen<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

liegt bei 2 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.<br />

Für chronisch Kranke liegt sie bei 1<br />

Prozent. Als schwerwiegend chronisch krank gilt,<br />

wer sich in ärztlicher Dauerbehandlung befindet.<br />

In Dauerbehandlung befindet sich, wer wegen<br />

derselben Krankheit einen Arztbesuch pro Quartal<br />

wenigstens ein Jahr lang nachweisen kann.<br />

Darüber hinaus muss mindestens eine der<br />

folgenden Kriterien erfüllt sein:<br />

➟ Eine anerkannte Pflegebedürftigkeit<br />

der Pflegestufe 2 oder 3 liegt vor.<br />

➟ Ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens<br />

60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit<br />

(MdE) von mindestens 60 % liegt vor.<br />

➟ Eine kontinuierliche medizinische Versorgung<br />

(ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung,<br />

Arzneimitteltherapie, Versorgung mit<br />

Heil- und Hilfsmitteln) ist erforderlich, ohne die<br />

nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche<br />

Verschlimmerung der Erkrankung,<br />

eine Verminderung der Lebenserwartung oder<br />

eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität<br />

zu erwarten ist.<br />

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