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Berliner Ratgeber - Tettricks

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I<br />

Antragsverfahren<br />

Antragsverfahren<br />

Die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch<br />

kann nur auf Antrag erfolgen. Für das Feststellungsverfahren<br />

nach dem Schwerbehindertenrecht ist<br />

das Versorgungsamt zuständig. Antragsvordrucke<br />

gibt es im KundenCenter des Versorgungsamtes,<br />

bei den Sozialdiensten in den Krankenhäusern sowie<br />

den Behindertenberatungsstellen und Bürgerämtern<br />

der Bezirksämter.<br />

Sie können sich den Antrag auch im Internet<br />

unter www.lageso.berlin.de/behinderung<br />

(� Antragstellung) herunterladen.<br />

Das Versorgungsamt kann schneller<br />

für Sie arbeiten,<br />

➟ wenn Sie dem Antragsvordruck alle<br />

notwendigen Unterlagen beifügen!<br />

➟ wenn Sie die vollständigen Adressen Ihrer<br />

behandelnden Ärzte angeben und die<br />

„Einwilligungserklärung zur Einsichtnahme<br />

in ihre Krankenunterlagen“ unterschreiben!<br />

➟ wenn Sie den Antragsvordruck leserlich<br />

ausfüllen!<br />

informationen für menschen mit behinderung<br />

Wenn Sie bereits früher einen Antrag gestellt haben,<br />

sich Ihre Behinderung aber verschlimmert<br />

hat oder weitere Behinderungen hinzugetreten<br />

sind, können Sie eine Neufeststellung beantragen.<br />

Das ist mit dem gleichen Antragsvordruck wie für<br />

den Erstantrag möglich. Zur schnelleren Bearbeitung<br />

geben Sie bitte das Geschäftszeichen des<br />

letzten Bescheides an.<br />

Um die gesundheitlichen Voraussetzungen feststellen<br />

zu können, wird die medizinische Prüfung<br />

durch den Ärztlichen Dienst des Versorgungsamtes<br />

anhand der mit dem Antrag eingereichten oder<br />

vom Versorgungsamt angeforderten Unterlagen<br />

(Bericht vom behandelnden Arzt, Krankenhaus-<br />

oder Kurentlassungsbericht und dergleichen) vorgenommen.<br />

Nur wenn die vorliegenden ärztlichen<br />

Unterlagen für eine Beurteilung über Art und Ausmaß<br />

der Behinderung nicht ausreichen, wird eine<br />

Untersuchung veranlasst. Es ist also üblich, dass<br />

Sie auf Ihren Antrag vom Versorgungsamt einen<br />

Bescheid über die Feststellung von Behinderungen<br />

und des Grades der Behinderung sowie von<br />

Merkzeichen nach dem Schwerbehindertenrecht<br />

erhalten, ohne in dem Verfahren untersucht worden<br />

zu sein.<br />

Das Versorgungsamt ist bestrebt, über Ihren Antrag<br />

schnellstmöglich zu entscheiden.<br />

berliner STARThilfe e. V.<br />

Wir betreuen Menschen mit geistiger Behinderung<br />

Menschen mit chronischer Alkoholabhängigkeit<br />

Mütter/Väter mit geistiger Behinderung<br />

und deren Kinder<br />

FON 444 30 35 Neumannstraße 13 13189 Berlin www.berlinerstarthilfe.de<br />

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