Berliner Ratgeber - Tettricks
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I<br />
Antragsverfahren<br />
Antragsverfahren<br />
Die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch<br />
kann nur auf Antrag erfolgen. Für das Feststellungsverfahren<br />
nach dem Schwerbehindertenrecht ist<br />
das Versorgungsamt zuständig. Antragsvordrucke<br />
gibt es im KundenCenter des Versorgungsamtes,<br />
bei den Sozialdiensten in den Krankenhäusern sowie<br />
den Behindertenberatungsstellen und Bürgerämtern<br />
der Bezirksämter.<br />
Sie können sich den Antrag auch im Internet<br />
unter www.lageso.berlin.de/behinderung<br />
(� Antragstellung) herunterladen.<br />
Das Versorgungsamt kann schneller<br />
für Sie arbeiten,<br />
➟ wenn Sie dem Antragsvordruck alle<br />
notwendigen Unterlagen beifügen!<br />
➟ wenn Sie die vollständigen Adressen Ihrer<br />
behandelnden Ärzte angeben und die<br />
„Einwilligungserklärung zur Einsichtnahme<br />
in ihre Krankenunterlagen“ unterschreiben!<br />
➟ wenn Sie den Antragsvordruck leserlich<br />
ausfüllen!<br />
informationen für menschen mit behinderung<br />
Wenn Sie bereits früher einen Antrag gestellt haben,<br />
sich Ihre Behinderung aber verschlimmert<br />
hat oder weitere Behinderungen hinzugetreten<br />
sind, können Sie eine Neufeststellung beantragen.<br />
Das ist mit dem gleichen Antragsvordruck wie für<br />
den Erstantrag möglich. Zur schnelleren Bearbeitung<br />
geben Sie bitte das Geschäftszeichen des<br />
letzten Bescheides an.<br />
Um die gesundheitlichen Voraussetzungen feststellen<br />
zu können, wird die medizinische Prüfung<br />
durch den Ärztlichen Dienst des Versorgungsamtes<br />
anhand der mit dem Antrag eingereichten oder<br />
vom Versorgungsamt angeforderten Unterlagen<br />
(Bericht vom behandelnden Arzt, Krankenhaus-<br />
oder Kurentlassungsbericht und dergleichen) vorgenommen.<br />
Nur wenn die vorliegenden ärztlichen<br />
Unterlagen für eine Beurteilung über Art und Ausmaß<br />
der Behinderung nicht ausreichen, wird eine<br />
Untersuchung veranlasst. Es ist also üblich, dass<br />
Sie auf Ihren Antrag vom Versorgungsamt einen<br />
Bescheid über die Feststellung von Behinderungen<br />
und des Grades der Behinderung sowie von<br />
Merkzeichen nach dem Schwerbehindertenrecht<br />
erhalten, ohne in dem Verfahren untersucht worden<br />
zu sein.<br />
Das Versorgungsamt ist bestrebt, über Ihren Antrag<br />
schnellstmöglich zu entscheiden.<br />
berliner STARThilfe e. V.<br />
Wir betreuen Menschen mit geistiger Behinderung<br />
Menschen mit chronischer Alkoholabhängigkeit<br />
Mütter/Väter mit geistiger Behinderung<br />
und deren Kinder<br />
FON 444 30 35 Neumannstraße 13 13189 Berlin www.berlinerstarthilfe.de<br />
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