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Berliner Ratgeber - Tettricks

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44<br />

V<br />

Nachteilausgleiche<br />

4.) Kraftfahrzeug<br />

Kraftfahrzeugsteuer<br />

ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer<br />

Personen, die mit einem Schwerbehindertenausweis<br />

mit zweifarbigem Flächenaufdruck nachweisen,<br />

dass sie die Voraussetzung für ein Beiblatt<br />

(erheblich gehbehindert � Merkzeichen „G“ oder<br />

gehörlos � Merkzeichen „Gl“) erfüllen, können<br />

eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Höhe<br />

von 50 v. H. des Steuersatzes erhalten (§ 3 a Kraftfahrzeugsteuergesetz).<br />

Sie müssen entscheiden, ob sie die Kfz-Steuerermäßigung<br />

in Anspruch nehmen oder eine Wertmarke<br />

zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs<br />

lösen. Bei Nutzung der Kfz-Steuerermäßigung<br />

erhalten die Berechtigten ein Beiblatt<br />

zum Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke<br />

zur Vorlage. Dieses Beiblatt ohne Wertmarke muss<br />

auch nach erstmaliger Vorlage bei der Steuerstelle<br />

aufgehoben werden, da es für spätere Autoan- und<br />

-ummeldungen als Nachweis vorgelegt werden<br />

muss.<br />

Kfz-Steuerermäßigung und Wertmarke gibt es für<br />

diesen Personenkreis nicht! Personen, die die Kfz-<br />

Steuerermäßigung in Anspruch nehmen und auf<br />

deren Ausweis die Notwendigkeit ständiger Begleitung<br />

(Merkzeichen „B“) anerkannt ist , müssen<br />

bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel den<br />

üblichen Fahrpreis entrichten. Die Begleitperson<br />

fährt kostenlos.<br />

Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer<br />

Das Halten von Kraftfahrzeugen und -rädern ist<br />

von der Steuer befreit (§ 3 a Kraftfahrzeugsteuergesetz),<br />

wenn die Fahrzeuge für Menschen mit<br />

Behinderung zugelassen sind. Voraussetzung<br />

dafür ist ein Schwerbehindertenausweis mit den<br />

Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“. Das bedeutet, dass<br />

sie außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder<br />

blind sind. Diese Personen können außerdem die<br />

Wertmarke für die vergünstigte bzw. kostenlose<br />

Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in<br />

Anspruch nehmen.<br />

informationen für menschen mit behinderung<br />

Kraftfahrzeug<br />

Wechsel von der Freifahrt zur<br />

Kfz-Steuerermäßigung oder umgekehrt<br />

Beim Wechsel von der Wertmarkennutzung zur<br />

Kfz-Steuerermäßigung kann ein neues Beiblatt<br />

ohne Wertmarke nur gegen Rückgabe des bisherigen<br />

Beiblattes ausgestellt werden, es sei denn, die<br />

Wertmarke ist abgelaufen.<br />

Beim Wechsel von der Kfz-Steuerermäßigung zur<br />

Wertmarkennutzung kann ein Überweisungsträger<br />

für die Zahlung der Eigenbeteiligung bzw. ein<br />

kostenloses Beiblatt mit Wertmarke bei Erfüllung<br />

der Voraussetzungen nur gegen Rückgabe des bisherigen<br />

Beiblattes ohne Wertmarke (mit Löschvermerk<br />

der Steuerstelle) ausgegeben werden.<br />

Beantragung/Kfz-Steuer<br />

Die Steuervergünstigung steht der berechtigten<br />

Person nur auf Antrag und nur für ein Fahrzeug<br />

zu. Die Steuervergünstigung ist personenbezogen<br />

und entfällt, wenn das Fahrzeug zu Fahrten<br />

genutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit<br />

der Fortbewegung oder der Haushaltsführung<br />

des behinderten Menschen stehen. Bei einem<br />

Fahrzeugwechsel ist die Steuervergünstigung<br />

unter Vorlage des ausgegebenen Beiblattes ohne<br />

Wertmarke neu zu beantragen. Der Antrag kann<br />

bei Zulassung oder Umschreibung eines Fahrzeuges<br />

gleich in den Zulassungsstellen oder bei der<br />

Kraftfahrzeugsteuerstelle der <strong>Berliner</strong> Finanzämter<br />

im Finanzamt Prenzlauer Berg, Storkower Str. 134,<br />

10407 Berlin (Telefon 9024-280, Fax 9024-28900)<br />

gestellt werden.<br />

Telefonische Sprechzeiten der Info-Zentrale:<br />

Montag, Dienstag, Mittwoch 8-15 Uhr,<br />

Donnerstag 8-18 Uhr, Freitag 8-13.30 Uhr<br />

E-Mail: poststelle@fa-prenzlauer-berg.berlin.de<br />

Ausnahmen von den Verkehrsverboten<br />

der neuen Umweltzonen<br />

Die seit Januar 2008 eingeführte Umweltzone zur<br />

Verminderung von gesundheitsgefährdenden<br />

Schadstoffkonzentrationen und einer dauerhaften<br />

Entlastung der <strong>Berliner</strong> Luft führt dazu, dass Fahrzeuge<br />

mit besonders hohen Emissionen nur außer-

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