Berliner Ratgeber - Tettricks
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44<br />
V<br />
Nachteilausgleiche<br />
4.) Kraftfahrzeug<br />
Kraftfahrzeugsteuer<br />
ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer<br />
Personen, die mit einem Schwerbehindertenausweis<br />
mit zweifarbigem Flächenaufdruck nachweisen,<br />
dass sie die Voraussetzung für ein Beiblatt<br />
(erheblich gehbehindert � Merkzeichen „G“ oder<br />
gehörlos � Merkzeichen „Gl“) erfüllen, können<br />
eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Höhe<br />
von 50 v. H. des Steuersatzes erhalten (§ 3 a Kraftfahrzeugsteuergesetz).<br />
Sie müssen entscheiden, ob sie die Kfz-Steuerermäßigung<br />
in Anspruch nehmen oder eine Wertmarke<br />
zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs<br />
lösen. Bei Nutzung der Kfz-Steuerermäßigung<br />
erhalten die Berechtigten ein Beiblatt<br />
zum Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke<br />
zur Vorlage. Dieses Beiblatt ohne Wertmarke muss<br />
auch nach erstmaliger Vorlage bei der Steuerstelle<br />
aufgehoben werden, da es für spätere Autoan- und<br />
-ummeldungen als Nachweis vorgelegt werden<br />
muss.<br />
Kfz-Steuerermäßigung und Wertmarke gibt es für<br />
diesen Personenkreis nicht! Personen, die die Kfz-<br />
Steuerermäßigung in Anspruch nehmen und auf<br />
deren Ausweis die Notwendigkeit ständiger Begleitung<br />
(Merkzeichen „B“) anerkannt ist , müssen<br />
bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel den<br />
üblichen Fahrpreis entrichten. Die Begleitperson<br />
fährt kostenlos.<br />
Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer<br />
Das Halten von Kraftfahrzeugen und -rädern ist<br />
von der Steuer befreit (§ 3 a Kraftfahrzeugsteuergesetz),<br />
wenn die Fahrzeuge für Menschen mit<br />
Behinderung zugelassen sind. Voraussetzung<br />
dafür ist ein Schwerbehindertenausweis mit den<br />
Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“. Das bedeutet, dass<br />
sie außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder<br />
blind sind. Diese Personen können außerdem die<br />
Wertmarke für die vergünstigte bzw. kostenlose<br />
Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in<br />
Anspruch nehmen.<br />
informationen für menschen mit behinderung<br />
Kraftfahrzeug<br />
Wechsel von der Freifahrt zur<br />
Kfz-Steuerermäßigung oder umgekehrt<br />
Beim Wechsel von der Wertmarkennutzung zur<br />
Kfz-Steuerermäßigung kann ein neues Beiblatt<br />
ohne Wertmarke nur gegen Rückgabe des bisherigen<br />
Beiblattes ausgestellt werden, es sei denn, die<br />
Wertmarke ist abgelaufen.<br />
Beim Wechsel von der Kfz-Steuerermäßigung zur<br />
Wertmarkennutzung kann ein Überweisungsträger<br />
für die Zahlung der Eigenbeteiligung bzw. ein<br />
kostenloses Beiblatt mit Wertmarke bei Erfüllung<br />
der Voraussetzungen nur gegen Rückgabe des bisherigen<br />
Beiblattes ohne Wertmarke (mit Löschvermerk<br />
der Steuerstelle) ausgegeben werden.<br />
Beantragung/Kfz-Steuer<br />
Die Steuervergünstigung steht der berechtigten<br />
Person nur auf Antrag und nur für ein Fahrzeug<br />
zu. Die Steuervergünstigung ist personenbezogen<br />
und entfällt, wenn das Fahrzeug zu Fahrten<br />
genutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit<br />
der Fortbewegung oder der Haushaltsführung<br />
des behinderten Menschen stehen. Bei einem<br />
Fahrzeugwechsel ist die Steuervergünstigung<br />
unter Vorlage des ausgegebenen Beiblattes ohne<br />
Wertmarke neu zu beantragen. Der Antrag kann<br />
bei Zulassung oder Umschreibung eines Fahrzeuges<br />
gleich in den Zulassungsstellen oder bei der<br />
Kraftfahrzeugsteuerstelle der <strong>Berliner</strong> Finanzämter<br />
im Finanzamt Prenzlauer Berg, Storkower Str. 134,<br />
10407 Berlin (Telefon 9024-280, Fax 9024-28900)<br />
gestellt werden.<br />
Telefonische Sprechzeiten der Info-Zentrale:<br />
Montag, Dienstag, Mittwoch 8-15 Uhr,<br />
Donnerstag 8-18 Uhr, Freitag 8-13.30 Uhr<br />
E-Mail: poststelle@fa-prenzlauer-berg.berlin.de<br />
Ausnahmen von den Verkehrsverboten<br />
der neuen Umweltzonen<br />
Die seit Januar 2008 eingeführte Umweltzone zur<br />
Verminderung von gesundheitsgefährdenden<br />
Schadstoffkonzentrationen und einer dauerhaften<br />
Entlastung der <strong>Berliner</strong> Luft führt dazu, dass Fahrzeuge<br />
mit besonders hohen Emissionen nur außer-