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Berliner Ratgeber - Tettricks

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IV<br />

Merkzeichen<br />

Soweit bestimmte gesundheitliche Folgen einer<br />

Behinderung – die als Voraussetzung für die Inanspruchnahme<br />

von Rechten und Nachteilsausgleichen<br />

bedeutsam sind – vorliegen, werden diese<br />

durch eingetragene Merkzeichen und Merkmale<br />

im Schwerbehindertenausweis dargestellt.<br />

G erhebliche Gehbehinderung:<br />

Das Merkzeichen hat u. a. Bedeutung für die vergünstigte<br />

oder unentgeltliche Beförderung im<br />

öffentlichen Personennahverkehr, für Nachteilsausgleiche<br />

bei der Steuer und den Mehrbedarf bei<br />

Grundsicherung und Sozialhilfe.<br />

informationen für menschen mit behinderung<br />

Gesundheitliche Voraussetzungen:<br />

In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr<br />

erheblich beeinträchtigt (inhaltsgleich mit<br />

erheblicher Gehbehinderung) ist, wer infolge<br />

einer Einschränkung des Gehvermögens, auch<br />

durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen<br />

oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit<br />

nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten<br />

oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere,<br />

Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen<br />

vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt<br />

werden. Dabei kommt es nicht auf die<br />

konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalls<br />

an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein,<br />

das heißt altersunabhängig von nicht<br />

behinderten Menschen, noch zu Fuß zurückgelegt<br />

werden. Nach der Rechtsprechung gilt als<br />

ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne eine<br />

Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa<br />

einer halben Stunde zurückgelegt wird.<br />

BDH<br />

Bundesverband<br />

Rehabilitation<br />

Rehabilitation<br />

Selbsthilfe<br />

Leben<br />

aG außergewöhnliche<br />

Gehbehinderung:<br />

Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für<br />

Parkerleichterungen und für Nachteilsausgleiche<br />

bei der Steuer.<br />

Gesundheitliche Voraussetzungen:<br />

Außergewöhnlich gehbehindert ist die Person,<br />

die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd<br />

nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer<br />

Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges<br />

bewegen kann. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte,<br />

Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte,Hüftexartikulierte<br />

und einseitig Oberschenkelamputierte, die<br />

dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu<br />

tragen oder nur eine Beckenkorbprothese tragen<br />

können oder zugleich unterschenkel- und<br />

armamputiert sind sowie andere schwerbehinderte<br />

Menschen, die – aufgrund anderer<br />

Erkrankungen – dem vorstehend aufgeführten<br />

Personenkreis gleichzustellen sind.<br />

Als Erkrankungen der inneren Organe, die<br />

eine solche Gleichstellung rechtfertigen, sind<br />

beispielsweise Herzschäden mit schweren Dekompensationserscheinungen<br />

oder Ruheinsuffizienz<br />

sowie Krankheiten der Atmungsorgane<br />

mit Einschränkung der Lungenfunktion schweren<br />

Grades anzusehen.<br />

Landesverband Berlin-Brandenburg<br />

Fredericiastr. 8, 14050 Berlin<br />

Tel. 030-30 12 13 50, 030-66 64 48 70<br />

Fax 030-66 64 48 63<br />

Sprechstunden: Donnerstag 12-17 Uhr<br />

und nach Vereinbarung<br />

www.bdh-berlin.de, e-mail: bdh-berlin@web.de<br />

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