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Berliner Ratgeber - Tettricks

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6<br />

II<br />

Schwerbehinderung<br />

informationen für menschen mit behinderung<br />

Wann ist man gesetzlich „schwerbehindert“?<br />

Menschen sind schwerbehindert, wenn bei Ihnen<br />

ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt<br />

und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen<br />

Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz<br />

(§ 73 Sozialgesetzbuch IX) rechtmäßig<br />

im Geltungsbereich des deutschen Schwerbehindertenrechtes<br />

haben.<br />

Dem Gesetz nach liegt eine Behinderung vor,<br />

wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit<br />

oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

länger als sechs Monate von dem für das<br />

Lebensalter typischen Zustand abweicht, und<br />

daher eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft<br />

beeinträchtigt ist.<br />

Mobilität für alle<br />

s<br />

eit 1998 sind wir berlinweit als gemeinnütziger, sozialer Dienstleister<br />

für Beschäftigung, Qualifizierung und Arbeitsvermittlung<br />

tätig. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Umsetzung von Projekten,<br />

die einen Beitrag zur Teilhabe mobilitätseingeschränkter Menschen<br />

leisten. In Kooperation mit den Bezirksbeauftragten für Menschen mit<br />

Behinderung erfassen wir Barrieren im öffentlichen Straßenland, auf<br />

Spielplätzen, in Naherholungsgebieten und in öffentlich zugänglichen<br />

Gebäuden bzw. Einrichtungen. Für die Signetvergabe der Aktion „Berlin<br />

barrierefrei“ des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung<br />

erarbeiten wir Vorschläge. Gemeinsam mit Albatros e. V. (mobidat) führen<br />

wir das große Projekt „Mobilität für alle“ durch.<br />

• Haben Sie Mobilitätseinschränkungen und wünschen<br />

sich Informationen zu passgenauer Unterstützung?<br />

• Haben SieWünsche oder Hinweise zurVerbesserung<br />

der Mobilität in Berlin?<br />

Gerne informieren wir Sie persönlich:<br />

agens e.V. - Projektzentrum Mitte<br />

Wattstraße 11-13, 13355 Berlin � 755 69 97-30<br />

www.mobil-alle.de<br />

Altersbedingte Krankheiten oder Beeinträchtigungen<br />

werden nicht als Behinderung anerkannt. Bei<br />

mehreren sich gegenseitig beeinflussenden Funktionsbeeinträchtigungen<br />

ist deren Gesamtauswirkung<br />

maßgeblich. Die Auswirkung der Funktionsbeeinträchtigung<br />

ist als Grad der Behinderung<br />

(GdB) – nach Zehnergraden abgestuft – von 20 bis<br />

100 festzustellen.<br />

Bei der Feststellung des Grades der Behinderung<br />

werden die bundeseinheitlich geltenden „Versorgungsmedizinischen<br />

Grundsätze (Anlage zu § 2<br />

der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember<br />

2008)“ zugrunde gelegt. Diese enthalten<br />

Bewertungsmaßstäbe zur Beurteilung von Funktionsbeeinträchtigungen,<br />

die auf aktuellen medizinischen<br />

Erkenntnissen beruhen.<br />

agens e.V.<br />

Beschäftigung, Qualifizierung<br />

und Arbeitsvermittlung<br />

Projekte<br />

für und mit<br />

Menschen mit Behinderung<br />

Geschäftsstelle:<br />

Tempelhofer Damm 127<br />

12099 Berlin<br />

Telefon 030-74 30 57-0<br />

Fax 030-74 30 57-99<br />

E-Mail info@agens-berlin.de<br />

Internet www.agens-berlin.de<br />

Zertifiziert nach<br />

DIN EN ISO 9001:2008<br />

Reg.-Nr. EPZ-05-21-Q

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