Berliner Ratgeber - Tettricks
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6<br />
II<br />
Schwerbehinderung<br />
informationen für menschen mit behinderung<br />
Wann ist man gesetzlich „schwerbehindert“?<br />
Menschen sind schwerbehindert, wenn bei Ihnen<br />
ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt<br />
und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen<br />
Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz<br />
(§ 73 Sozialgesetzbuch IX) rechtmäßig<br />
im Geltungsbereich des deutschen Schwerbehindertenrechtes<br />
haben.<br />
Dem Gesetz nach liegt eine Behinderung vor,<br />
wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit<br />
oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />
länger als sechs Monate von dem für das<br />
Lebensalter typischen Zustand abweicht, und<br />
daher eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft<br />
beeinträchtigt ist.<br />
Mobilität für alle<br />
s<br />
eit 1998 sind wir berlinweit als gemeinnütziger, sozialer Dienstleister<br />
für Beschäftigung, Qualifizierung und Arbeitsvermittlung<br />
tätig. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Umsetzung von Projekten,<br />
die einen Beitrag zur Teilhabe mobilitätseingeschränkter Menschen<br />
leisten. In Kooperation mit den Bezirksbeauftragten für Menschen mit<br />
Behinderung erfassen wir Barrieren im öffentlichen Straßenland, auf<br />
Spielplätzen, in Naherholungsgebieten und in öffentlich zugänglichen<br />
Gebäuden bzw. Einrichtungen. Für die Signetvergabe der Aktion „Berlin<br />
barrierefrei“ des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung<br />
erarbeiten wir Vorschläge. Gemeinsam mit Albatros e. V. (mobidat) führen<br />
wir das große Projekt „Mobilität für alle“ durch.<br />
• Haben Sie Mobilitätseinschränkungen und wünschen<br />
sich Informationen zu passgenauer Unterstützung?<br />
• Haben SieWünsche oder Hinweise zurVerbesserung<br />
der Mobilität in Berlin?<br />
Gerne informieren wir Sie persönlich:<br />
agens e.V. - Projektzentrum Mitte<br />
Wattstraße 11-13, 13355 Berlin � 755 69 97-30<br />
www.mobil-alle.de<br />
Altersbedingte Krankheiten oder Beeinträchtigungen<br />
werden nicht als Behinderung anerkannt. Bei<br />
mehreren sich gegenseitig beeinflussenden Funktionsbeeinträchtigungen<br />
ist deren Gesamtauswirkung<br />
maßgeblich. Die Auswirkung der Funktionsbeeinträchtigung<br />
ist als Grad der Behinderung<br />
(GdB) – nach Zehnergraden abgestuft – von 20 bis<br />
100 festzustellen.<br />
Bei der Feststellung des Grades der Behinderung<br />
werden die bundeseinheitlich geltenden „Versorgungsmedizinischen<br />
Grundsätze (Anlage zu § 2<br />
der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember<br />
2008)“ zugrunde gelegt. Diese enthalten<br />
Bewertungsmaßstäbe zur Beurteilung von Funktionsbeeinträchtigungen,<br />
die auf aktuellen medizinischen<br />
Erkenntnissen beruhen.<br />
agens e.V.<br />
Beschäftigung, Qualifizierung<br />
und Arbeitsvermittlung<br />
Projekte<br />
für und mit<br />
Menschen mit Behinderung<br />
Geschäftsstelle:<br />
Tempelhofer Damm 127<br />
12099 Berlin<br />
Telefon 030-74 30 57-0<br />
Fax 030-74 30 57-99<br />
E-Mail info@agens-berlin.de<br />
Internet www.agens-berlin.de<br />
Zertifiziert nach<br />
DIN EN ISO 9001:2008<br />
Reg.-Nr. EPZ-05-21-Q