AnzeIGen 82 pflege Die neuen Begutachtungsrichtlinien: Bitte immer schneller… b ei einer Antragsstellung für eine Einstufung in eine Pflegestufe wird der Pflegebedürftige vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen begutachtet. Er hält sich an gültige Begutachtungsrichtlinien, die für bundesweit einheitlichen Kriterien sorgen und so die Qualität der Gutachten, durch die die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, sicherstellen. Diese Regeln werden in Abständen an Erkenntnisse der Pflegewissenschaft, der Medizin und der Rechtsprechung angepasst. Jetzt ist es gelungen, durch eine kleine Änderung große Einsparungen zu bewirken: Am 8. 6. 2009 sind die neuen Begutachtungsrichtlinien in Kraft getreten, mit denen sich entgegen der Darstellung wesentliche Änderungen ergeben haben. Dem GKV- Spitzenverband ist es gelungen, eine indirekte Sparmaßnahme zu verwirklichen, die sich für betroffene Menschen negativ auswirkt. In der bisher gültigen Fassung der BRi 2006 ist festgehalten: „Der Hilfebedarf ist für jede Verrichtung der Grundpflege stets in vollen Minuten anzugeben.“ Der kleinste Zeitwert einer Hilfeleistung war 1 Minute. Einem Pflegebedürftigen mit rechtsseitiger Lähmung, der täglich Bedarf von 20 Transfers hatte, dem wegen Dehydrationsgefahr (Austrocknen) außerhalb der Mahlzeiten pro Tag 4x Getränke eingeschenkt werden mussten und der beim Gehen in derWohnung am Tag 20x Unterstützung bekam, wurde für 44 Verrichtungen je 1 Minute, insgesamt ein Hilfebedarf von 44 Minuten zuerkannt. Die aktuellen Richtlinien 2009 ergänzen den Absatz so: „…der Zeitaufwand für die jeweilige Verrichtung der Grundpflege ist pro Tag, gerundet auf volle Minuten anzugeben. Dabei erfolgt die Rundung nur im Zusammenhang mit der Ermittlung des Gesamtzeitaufwands pro Tag und nicht für jede Hilfeleistung, deren Zeitaufwand weniger als eine Minute beträgt (z. B. Schließen des Hosenknopfes nach dem Ambulanter Pflegedienst Vita Noah � 39 88 04 42 • www.vita-noah.de Zentrale: Alt-Moabit 110 • 10559 Berlin Toilettengang 6 mal täglich zusammen 1 Minute).“ Die einzelne Hilfeleistung wird nun in Sekunden erfasst. Für den oben genannten Pflegebedürftigen bedeutet es, dass sein Hilfebedarf um ca. 20 Minuten geringer bewertet wird. Das Beispiel „Schließen des Hosenknopfes“ enthüllt ein mechanistisches Menschenbild, dem ein reduktionistischer Ansatz zugrunde liegt. Es kaschiert, dass die Pflege jetzt in Sekunden bemessen wird. Bei jeder Verrichtung muss die Vor- und Nachbereitung berücksichtigt werden: Bevor die Pflegeperson den Knopf öffnen kann, muss sie sich zum Pflegebedürftigen begeben, nachdem die Hose zugeknöpft ist, kehrt die Pflegeperson in ihre Ausgangsposition zurück. Der Zeitaufwand für die Vor- und Nachbereitungen ist sehr unterschiedlich, in der bisherigen Regelung, Hilfeleistungen dieser Kategorie zu pauschalisieren, wurde dem Umstand Rechnung getragen. Dieses Verfahren widerspricht sich mit dem §28 Abs. 4 des SGB XI. Dort findet sich folgender Passus: „….Um der Gefahr einer Vereinsamung des Pflegebedürftigen entgegenzuwirken, sollen bei der Leistungserbringung auch die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen nach Kommunikation berücksichtigt werden.“ Die Zeit reduzierende Anordnung in der neuen Fassung der BRi 2009 ist nicht auf Grund neuer Erkenntnisse der Pflegewissenschaft, der Medizin oder der Rechtsprechung eingeführt worden, sondern als Kosten sparende Maßnahme. Es gilt vermehrt in jedem Pflegehaushalt darauf zu achten, wie der tägliche Ablauf der Pflegeversorgung gestaltet und gegenüber dem MDK transparent dargestellt wird. Die Gefahr besteht, dass Leistungen die die Laienpflege erbringt, dann an Sekunden scheitert, um zur Einstufung in die Pflegestufe zu gelangen. Christine Schmidt, Pflegesachverständige Pflege zum Wohlfühlen! Multikulturell • alle Bezirke • Krankenpflege • Hauswirtschaft • Familienpflege • soziale Betreuung • Beratung • Begleitung • Patientenfahrten Besondere Leistungen: • Naturheil- und Wellnessanwendungen! • Eigene Bildungscenter und Arbeitsvermittlung • Pflegeassistentenqualifizierung Beratungsstelle: Rathenowerstraße 5, 10559 Berlin
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