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Berliner Ratgeber - Tettricks

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V<br />

Nachteilausgleiche<br />

Entsprechende Anträge sind bei der Gebühreneinzugszentrale<br />

(GEZ) in 50656 Köln zu stellen.<br />

Um sicherzustellen, dass die Gebührenbefreiung<br />

rechtzeitig gewährt werden kann, sollte der Antrag<br />

immer zeitgleich mit dem Antrag nach dem<br />

Schwerbehindertenrecht bei der GEZ Köln gestellt<br />

werden.<br />

Weitere Möglichkeiten der Befreiung von der<br />

Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht bestehen<br />

aus finanziellen Gründen für Empfänger<br />

➟ von Hilfe zum Lebensunterhalt/<br />

Sozialhilfe (SGB XII)<br />

➟ von Leistungen der Grundsicherung im Alter<br />

und bei Erwerbsminderung (SGB XII)<br />

➟ von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II/<br />

„Hartz IV“ (SGB II)<br />

➟ von Leistungen nach dem<br />

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)<br />

➟ von Leistungen nach dem<br />

Ausbildungsförderungsgesetz (BaföG)<br />

➟ von Berufsausbildungsbeihilfe und<br />

Ausbildungsgeld (SGB III)<br />

➟ Pflegezulage nach dem Lastenausgleichsgesetz<br />

(LAG) und andere.<br />

Auskünfte hierzu erteilt die GeZ:<br />

Service-Telefon: 01805-791020<br />

informationen für menschen mit behinderung<br />

Kommunikation & Medien<br />

Vergünstigungen beim Telefonieren<br />

Der Sozialtarif für Verbindungen im Telefonnetz<br />

der Deutschen Telekom wird als Vergünstigung bei<br />

den Gesprächsgebühren (nicht bei der Grundgebühr)<br />

der Standardverbindungen gewährt.<br />

Bei Vorliegen der GEZ-Befreiung (siehe Seite 72)<br />

auf Grund des Merkzeichens „RF“ im Schwerbehindertenausweis<br />

wird eine Ermäßigung in Höhe<br />

von monatlich 6,94 € netto gewährt.<br />

Für Blinde, Gehörlose und Sprachbehinderte, denen<br />

ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens<br />

90 zuerkannt wurde, beträgt die Ermäßigung<br />

monatlich 8,72 € netto. Die Gebührenermäßigung<br />

wird unabhängig von der technischen Art des<br />

Anschlusses (z. B. analoger Anschluss oder ISDN)<br />

gewährt und ist nicht bei Komplettpaketen mit<br />

Flatrate-Tarifen gültig. Anträge können unter Vorlage<br />

einer Kopie des Schwerbehindertenausweises<br />

und/oder des Befreiungsbescheides der GEZ<br />

in den T-Punkt-Läden der Deutschen Telekom-AG<br />

gestellt oder an die auf der Telekom-Rechnung angegebene<br />

Niederlassung gesandt werden.<br />

Unter der Telefonnummer: 0800-3301000 erhalten<br />

sie kostenlos Auskünfte zu den aktuellen Tarifen<br />

der DeutschenTelekom.<br />

Bei der Gewährung des Sozialtarifes handelt es<br />

sich um eine freiwillige soziale Leistung, die auch<br />

jederzeit vom Anbieter widerrufen werden kann.<br />

Wir machen darauf aufmerksam, dass diese Vergünstigung<br />

so nicht bei anderen Telefon-Anbietern<br />

gewährt wird. Bitte erfragen Sie eventuelle<br />

ermäßigungen bei den jeweiligen Anbietern.<br />

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