Berliner Ratgeber - Tettricks
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32<br />
V<br />
Nachteilausgleiche<br />
Fernverkehr<br />
Freifahrt für eine Begleitperson in allen Personenzügen<br />
– auch Fernzügen – ohne Kilometerbegrenzung,<br />
wenn das Merkzeichen „B“ eingetragen<br />
ist. Dies gilt auch, wenn die schwerbehinderte<br />
Person selbst kein Beiblatt mit Wertmarke nutzt.<br />
Begleiter reisen kostenlos mit in allen Zügen des<br />
Nah- und Fernverkehrs, auch in einem DB Auto-<br />
Zug und City Night Line (außer Sonderzügen und<br />
-wagen), in der Klasse, für die der Ausweisinhaber<br />
eine Fahrkarte besitzt. Die Begleitperson zahlt<br />
auch nicht auf Buslinien im Nah- und Fernverkehr,<br />
auf Strecken der NE-Bahnen, auf dem Bodensee,<br />
Bereich Überlinger See, im Nordseeinselverkehr<br />
und in Sitzwagen von Nachtzügen.<br />
Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis<br />
der 2. Wagenklasse, wenn der Anspruch durch das<br />
Merkzeichen „1. Kl.“ im Ausweis nachgewiesen ist.<br />
Liegt zusätzlich das Merkzeichen „B“ vor, fährt natürlich<br />
auch die Begleitperson in der 1. Klasse.<br />
Die kostenfreie Beförderung erstreckt sich auch auf<br />
Blindenführhunde oder Begleithunde (§ 145 Abs.<br />
2 Nr. 2 SGB IX). Auf den Strecken der Deutschen<br />
Bahn AG wird neben der Begleitperson eines blinden<br />
Menschen zusätzlich ein Blindenführhund<br />
kostenfrei befördert, wenn der Schwerbehindertenausweis<br />
das Merkzeichen „Bl“ enthält. Der blinde<br />
Mensch selbst muss einen gültigen Fahrausweis<br />
für Hin- und Rückfahrt besitzen, wobei er alle ihm<br />
zustehenden Ermäßigungen in Anspruch nehmen<br />
kann. Auch die Mitnahme eines Behinderten-Begleithundes<br />
ist kostenfrei, hier allerdings an Stelle<br />
einer Begleitperson. Außerdem sind diese Hunde<br />
von der Maulkorbpflicht in den Zügen befreit.<br />
Kostenfreie Beförderung von Krankenfahrstühlen,<br />
Gehhilfen und anderen orthopädischen<br />
Hilfsmitteln wird für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises<br />
mit zweifarbigem Flächenaufdruck<br />
bei Vorliegen einer Notwendigkeitsbestätigung<br />
(Arzt oder Krankenkasse) gewährt.<br />
Gebührenfreie Sitzplatzreservierung (nur DB) für<br />
Personen im Besitz eines Schwerbehindertenausweises<br />
mit dem Merkzeichen „B“ oder „Bl“ ist für<br />
bis zu zwei Plätze möglich, wenn der Einsteigebahnhof<br />
in Deutschland liegt. Bei fernmündlicher<br />
Bestellung ist der Ausweis beim Abholen der Platzkarte<br />
vorzulegen.<br />
informationen für menschen mit behinderung<br />
Personenbeförderung<br />
ermäßigte Beförderungsgebühr (nur DB) für<br />
Personen mit einem Grad der Behinderung von<br />
wenigstens 70 durch die Möglichkeit eine „Bahn-<br />
Card 50“ zum halben Preis erwerben zu können,<br />
obwohl die sonst geforderten Voraussetzungen<br />
(z. B. Alter) nicht vorliegen.<br />
Auslandsreisen<br />
Bei Auslandsreisen stellt die Deutsche Bahn AG für<br />
einige Länder einen sog. „Fahrschein ohne Entgelt“<br />
aus, der als Bescheinigung für die kostenfreie Mitnahme<br />
einer Begleitperson bei Blindheit und Rollstuhlnutzung<br />
vorgelegt werden kann. Die unentgeltliche<br />
Beförderung wird für Hin- und Rückfahrt ab<br />
einem Bahnhof der Deutschen Bahn oder ab Grenzpunkt<br />
für Reisen gewährt, die der Begleiter gemeinsam<br />
mit dem blinden Menschen durchführt.<br />
Die Mobilitätsservice-Zentrale der Bahn gibt<br />
Auskünfte über Hilfemöglichkeiten auf dem<br />
gewünschten Bahnhof oder die Ausstattung der<br />
Züge und ist bei der Reiseplanung behilflich. Die<br />
Mitarbeiter nehmen auch die Bestellung von Ein-,<br />
Um- und Aussteigeservice entgegen.<br />
Mobilitätsservice-Zentrale<br />
der Deutschen Bahn AG<br />
Tel. 01805-512512, Fax 01805-159357<br />
www.bahn.de (� barrierefreies Reisen für alle)<br />
Weitere hilfreiche Informationen enthält die kostenlose<br />
Broschüre der Deutschen Bahn AG „Mobil mit<br />
Handicap – Services für mobilitätseingeschränkte<br />
Reisende “, die in den DB-Reisezentren, DB-Agenturen,<br />
DB-Servicepoints und vielen anderen Stellen<br />
erhältlich ist. Auch das KundenCenter des Versorgungsamtes<br />
hat einige Exemplare vorrätig. Fragen<br />
Sie danach. Für stark sehbehinderte und blinde<br />
Menschen werden diese Informationen auch auf<br />
einer Audio-CD zur Verfügung gestellt.<br />
Flugverkehr<br />
Ob und welche Vergünstigungen Fluggesellschaften<br />
gewähren, können Sie bei den jeweiligen<br />
Flugunternehmen erfragen, da es dafür keine<br />
einheitlichen Bestimmungen gibt und jedes Privatunternehmen<br />
über seine Vergünstigungen selber<br />
entscheidet.