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Berliner Ratgeber - Tettricks

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32<br />

V<br />

Nachteilausgleiche<br />

Fernverkehr<br />

Freifahrt für eine Begleitperson in allen Personenzügen<br />

– auch Fernzügen – ohne Kilometerbegrenzung,<br />

wenn das Merkzeichen „B“ eingetragen<br />

ist. Dies gilt auch, wenn die schwerbehinderte<br />

Person selbst kein Beiblatt mit Wertmarke nutzt.<br />

Begleiter reisen kostenlos mit in allen Zügen des<br />

Nah- und Fernverkehrs, auch in einem DB Auto-<br />

Zug und City Night Line (außer Sonderzügen und<br />

-wagen), in der Klasse, für die der Ausweisinhaber<br />

eine Fahrkarte besitzt. Die Begleitperson zahlt<br />

auch nicht auf Buslinien im Nah- und Fernverkehr,<br />

auf Strecken der NE-Bahnen, auf dem Bodensee,<br />

Bereich Überlinger See, im Nordseeinselverkehr<br />

und in Sitzwagen von Nachtzügen.<br />

Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis<br />

der 2. Wagenklasse, wenn der Anspruch durch das<br />

Merkzeichen „1. Kl.“ im Ausweis nachgewiesen ist.<br />

Liegt zusätzlich das Merkzeichen „B“ vor, fährt natürlich<br />

auch die Begleitperson in der 1. Klasse.<br />

Die kostenfreie Beförderung erstreckt sich auch auf<br />

Blindenführhunde oder Begleithunde (§ 145 Abs.<br />

2 Nr. 2 SGB IX). Auf den Strecken der Deutschen<br />

Bahn AG wird neben der Begleitperson eines blinden<br />

Menschen zusätzlich ein Blindenführhund<br />

kostenfrei befördert, wenn der Schwerbehindertenausweis<br />

das Merkzeichen „Bl“ enthält. Der blinde<br />

Mensch selbst muss einen gültigen Fahrausweis<br />

für Hin- und Rückfahrt besitzen, wobei er alle ihm<br />

zustehenden Ermäßigungen in Anspruch nehmen<br />

kann. Auch die Mitnahme eines Behinderten-Begleithundes<br />

ist kostenfrei, hier allerdings an Stelle<br />

einer Begleitperson. Außerdem sind diese Hunde<br />

von der Maulkorbpflicht in den Zügen befreit.<br />

Kostenfreie Beförderung von Krankenfahrstühlen,<br />

Gehhilfen und anderen orthopädischen<br />

Hilfsmitteln wird für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises<br />

mit zweifarbigem Flächenaufdruck<br />

bei Vorliegen einer Notwendigkeitsbestätigung<br />

(Arzt oder Krankenkasse) gewährt.<br />

Gebührenfreie Sitzplatzreservierung (nur DB) für<br />

Personen im Besitz eines Schwerbehindertenausweises<br />

mit dem Merkzeichen „B“ oder „Bl“ ist für<br />

bis zu zwei Plätze möglich, wenn der Einsteigebahnhof<br />

in Deutschland liegt. Bei fernmündlicher<br />

Bestellung ist der Ausweis beim Abholen der Platzkarte<br />

vorzulegen.<br />

informationen für menschen mit behinderung<br />

Personenbeförderung<br />

ermäßigte Beförderungsgebühr (nur DB) für<br />

Personen mit einem Grad der Behinderung von<br />

wenigstens 70 durch die Möglichkeit eine „Bahn-<br />

Card 50“ zum halben Preis erwerben zu können,<br />

obwohl die sonst geforderten Voraussetzungen<br />

(z. B. Alter) nicht vorliegen.<br />

Auslandsreisen<br />

Bei Auslandsreisen stellt die Deutsche Bahn AG für<br />

einige Länder einen sog. „Fahrschein ohne Entgelt“<br />

aus, der als Bescheinigung für die kostenfreie Mitnahme<br />

einer Begleitperson bei Blindheit und Rollstuhlnutzung<br />

vorgelegt werden kann. Die unentgeltliche<br />

Beförderung wird für Hin- und Rückfahrt ab<br />

einem Bahnhof der Deutschen Bahn oder ab Grenzpunkt<br />

für Reisen gewährt, die der Begleiter gemeinsam<br />

mit dem blinden Menschen durchführt.<br />

Die Mobilitätsservice-Zentrale der Bahn gibt<br />

Auskünfte über Hilfemöglichkeiten auf dem<br />

gewünschten Bahnhof oder die Ausstattung der<br />

Züge und ist bei der Reiseplanung behilflich. Die<br />

Mitarbeiter nehmen auch die Bestellung von Ein-,<br />

Um- und Aussteigeservice entgegen.<br />

Mobilitätsservice-Zentrale<br />

der Deutschen Bahn AG<br />

Tel. 01805-512512, Fax 01805-159357<br />

www.bahn.de (� barrierefreies Reisen für alle)<br />

Weitere hilfreiche Informationen enthält die kostenlose<br />

Broschüre der Deutschen Bahn AG „Mobil mit<br />

Handicap – Services für mobilitätseingeschränkte<br />

Reisende “, die in den DB-Reisezentren, DB-Agenturen,<br />

DB-Servicepoints und vielen anderen Stellen<br />

erhältlich ist. Auch das KundenCenter des Versorgungsamtes<br />

hat einige Exemplare vorrätig. Fragen<br />

Sie danach. Für stark sehbehinderte und blinde<br />

Menschen werden diese Informationen auch auf<br />

einer Audio-CD zur Verfügung gestellt.<br />

Flugverkehr<br />

Ob und welche Vergünstigungen Fluggesellschaften<br />

gewähren, können Sie bei den jeweiligen<br />

Flugunternehmen erfragen, da es dafür keine<br />

einheitlichen Bestimmungen gibt und jedes Privatunternehmen<br />

über seine Vergünstigungen selber<br />

entscheidet.

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