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Berliner Ratgeber - Tettricks

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34<br />

V<br />

Nachteilausgleiche<br />

Wie können die Fahrten<br />

bestellt werden?<br />

Fahrten werden von der Mobilitätszentrale „SFD-<br />

Berlin“ vermittelt. Dieses Beförderungsangebot<br />

(Zeitraum der Nutzung) besteht täglich in der Zeit<br />

von 5.00 Uhr morgens bis 1.00 Uhr nachts.<br />

Fahrtenwünsche können mit Angabe der Kundennummer<br />

von 7.00-17.00 Uhr unter der Telefonnummer<br />

26102300 angemeldet werden.<br />

Für Spontanfahrten und Stornierungen steht diese<br />

Telefonnummer auch in der Zeit von 17.00-7.00<br />

Uhr zur Verfügung. Spontanfahrten sind Fahrten,<br />

die am Vortag bis 9.00 Uhr oder am Fahrtag bestellt<br />

werden sollen. Fax: 26102399<br />

Sie können Ihre Fahrten auch per E-Mail anmelden:<br />

order@sfd-berlin.de (Bestellungen). Ihre Fragen,<br />

Bemerkungen und Anregungen können Sie per<br />

E-Mail unter info@sfd-berlin.de an den Betreiber<br />

richten. Im Internet finden Sie die Mobilitätszentrale<br />

„SFD-Berlin“ unter www.sfd-berlin.de.<br />

Da zu diesem Tür-zu-Tür-Service auch die mit<br />

der Fahrt verbundene erforderliche Treppenhilfe<br />

gehört, sind bei der ersten Buchung alle zur Auftragsvermittlung<br />

wichtigen Angaben (Treppenlift,<br />

E-Rolli u. ä.) zu machen. Diese werden dann<br />

für weitere Buchungen gespeichert. Änderungen<br />

müssen rechtzeitig mitgeteilt werden.<br />

Notfallnummer & 26 10 22 30<br />

(Anruf hier nur nach 20 Minuten Wartezeit auf<br />

ein bestelltes Fahrzeug, bei kurzfristiger Stornierung<br />

am Fahrtag bei Erkrankung oder in der<br />

Nacht ohne andere Transportmöglichkeit)<br />

Was kostet der SonderFahrDienst?<br />

Grundsätzlich muss jeder Nutzer des SonderFahr-<br />

Dienstes eine Eigenbeteiligung entrichten. Ausgenommen<br />

von der Eigenbeteiligung sind Heimbewohner,<br />

die einen Barbetrag (Taschengeld) vom<br />

Sozialhilfeträger erhalten.<br />

Wie hoch ist die Eigenbeteiligung?<br />

Die Eigenbeteiligung beträgt monatlich pro Fahrt:<br />

1.-8. Fahrt 2,05 € je Fahrt<br />

9.-16. Fahrt 5,00 € je Fahrt<br />

ab der 17. Fahrt 10,00 € je Fahrt<br />

informationen für menschen mit behinderung<br />

Sonderfahrdienst<br />

eine ermäßigte eigenbeteiligung entrichten:<br />

➟ Sozialhilfeempfänger (SGB XII)<br />

➟ Empfänger der Grundsicherung (SGB XII)<br />

➟ Empfänger von Leistungen nach SGB II<br />

(„Hartz IV“)<br />

Die ermäßigte Eigenbeteiligung<br />

beträgt monatlich pro Fahrt:<br />

1.-8. Fahrt 1,53 € je Fahrt<br />

9.-16. Fahrt 3,50 € je Fahrt<br />

ab der 17. Fahrt 7,00 € je Fahrt<br />

Für mehr als eine Begleitperson je Berechtigten<br />

wird eine Kostenbeteiligung von 2,00 € pro Fahrt<br />

und Person erhoben. Beförderungen über die Landesgrenze<br />

hinaus (bis zu 5 km möglich) kosten zusätzlich<br />

pauschal 3,00 € pro Person. Für Stornierungen<br />

von bestellten Fahrten am Fahrtag wird eine<br />

Aufwandsentschädigung von 2,05 € erhoben. Die<br />

einzelnen Fahrten werden durch die Magnetkarte<br />

erfasst. Die eigenbeteiligung wird dann vom Landesamt<br />

für Gesundheit und Soziales – III e 2 – monatlich<br />

mit dem Berechtigten abgerechnet.<br />

Nutzer/innen, die die Rechnung über die Eigenbeteiligung<br />

auch nach der zweiten Mahnung nicht<br />

bezahlen, werden vorübergehend von der Nutzung<br />

des Fahrdienstes ausgeschlossen und die<br />

Magnetkarte wird gesperrt. Dieser Ausschluss erfolgt<br />

bis zur Zahlung der rückständigen Beträge.<br />

Nach zweimaligem vorübergehenden Ausschluss<br />

erfolgt der Dauerausschluss für die Teilnahme am<br />

gesamten SonderFahrDienst (Beförderung und<br />

Taxikonto).<br />

Was ist das Taxikonto?<br />

Sonderfahrdienstberechtigte, die aufgrund ihrer<br />

körperlichen Verfassung dazu in der Lage sind,<br />

können auch jedes andere Taxi nutzen und über<br />

ein Taxikonto abrechnen. Die Taxirechnungen sind<br />

vom Berechtigten im Taxi zu begleichen (Vorkasse).<br />

Die Taxiquittungen können für einen Monat<br />

gesammelt zur Abrechnung an das: Landesamt<br />

für Gesundheit und Soziales – III e 2, Sächsische<br />

Str. 28, 10707 Berlin (Postanschrift: Postfach 31 09<br />

29, 10639 Berlin) gesandt werden. Für ein möglichst<br />

reibungsloses Abrechnungsverfahren ist es<br />

notwendig, beim erstmaligen Einreichen der Taxi-

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