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FESTSCHRIFT - Fachklinik-Hornheide

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5.8 DIE VERÄNDERUNGEN DER FINAZIELLEN RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE<br />

KRANKENHÄUSER UND DIE AUSWIRKUNGEN AUF DIE FACHKLINIK HORNHEIDE<br />

Dipl.-Päd. Reinhard Mawick<br />

Medizincontrolling<br />

„Mit der Einführung von DRG’s, den diagnosebezogenen<br />

Fallpauschalen wird sich die deutsche Krankenhauslandschaft<br />

intensiv verändern.“ Aufgrund dieser<br />

Erkenntnis hat die Krankenhausleitung bereits Anfang<br />

des Jahres 2000 mit der Vorbereitung begonnen. Von<br />

Anfang an wurde die Einführung der DRG’s in der<br />

<strong>Fachklinik</strong> <strong>Hornheide</strong> als Chefsache gesehen und in<br />

engster Abstimmung mit dem Krankenhausdirektor,<br />

Herrn Dipl.-Kaufmann Manfred Littek vorangetrieben.<br />

Dipl.-Kfm. Maik Büscher<br />

Kosten-Leistungs-Rechnung<br />

Begonnen wurde mit der<br />

Schaffung des Bereichs Medizincontrolling,<br />

das anders als<br />

in vielen Kliniken, dem Krankenhausdirektor<br />

und nicht dem<br />

Ärztlichen Direktor unterstellt<br />

wurde, und mit der Anschaffung<br />

des ersten, noch australischen,<br />

Groupers beider Australischen<br />

Bundesregierung. Gleichzeitig<br />

wurde der Kontakt zu der im<br />

Entstehen begriffenen „DRG<br />

Research Group“ am Universitätsklinikum<br />

Münster gesucht<br />

und gefunden. Die Ärztlichen<br />

Mitarbeiter wurden sehr intensiv<br />

geschult, das EDV System<br />

an die Erfordernisse des DRG<br />

Systems angepasst und so<br />

konnte hausintern im Jahre<br />

2002 mit einer DRG konformen<br />

Dokumentation und Verschlüsselung<br />

begonnen werden.<br />

Im Jahre 2003 hat die <strong>Fachklinik</strong><br />

<strong>Hornheide</strong> als Optionshaus<br />

freiwillig die Abrechnung<br />

auf der Grundlage der diagnosebezogenen<br />

Fallpauschalen<br />

an Stelle der bisher üblichen<br />

tagesgleichen begonnen.<br />

Seit 2003 werden die Behandlungen<br />

über pauschalierte<br />

Entgelte mit den Sozialleistungsträgern<br />

abgerechnet. Dies<br />

bedeutet, dass aufgrund von<br />

Erkrankungen, Begleiterkrankungen<br />

sowie den durchgeführten<br />

operativen Maßnahmen<br />

Fallpauschalen von den Krankenkassen<br />

an die Klinik bezahlt<br />

werden. Diese DRG<br />

werden durch das Institut für<br />

das Entgeltsystem im Krankenhaus<br />

(InEK) weiterentwickelt.<br />

Grundlage dafür sind von den<br />

Krankenhäusern gelieferte Daten,<br />

bei denen die Kosten der<br />

einzelnen Patienten dargestellt<br />

sind. Das geschieht durch die<br />

sog. Kostenträgerrechnung.<br />

Im Rahmen der Kostenträgerrechnung<br />

werden alle Kosten<br />

eines Krankenhauses unterschieden<br />

nach Kostenarten<br />

und Kostenstellen. Die Kosten<br />

einer Kostenstelle werden im<br />

nächsten Schritt anhand von<br />

Vorgaben des InEK verursachungsgerecht<br />

auf den einzelnen<br />

Patienten, als „Träger der<br />

Kosten“, verteilt. Diese Verrechnung<br />

wird für alle Kosten<br />

eines Krankenhauses durchgeführt,<br />

die mit der Versorgung<br />

des Patienten zu tun haben.<br />

Auf dieser Grundlage hat das<br />

InEK die Möglichkeit, „gerechte“<br />

Pauschalen zu entwickeln,<br />

damit die tatsächlich angefallenen<br />

Kosten der Behandlung<br />

| FESTSCHRIF T | 75 Jahre | <strong>Fachklinik</strong> <strong>Hornheide</strong> | 47

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