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Anmeldung - VHS Diepholz

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Sprachen 182<br />

Fördern und Fordern<br />

Aufgrund des Zuwanderungsgesetzes haben<br />

alle Neuzuwanderer mit einer Bleibeperspektive,<br />

ob Spätaussiedler oder Ausländer,<br />

einen gesetzlichen Anspruch auf die einmalige<br />

Teilnahme an einem Integrationskurs.<br />

Darüber hinaus sollen auch jährlich rund<br />

50.000 bereits hier lebende Ausländer an<br />

einem Integrationskurs teilnehmen können<br />

(„nachholende Integration“).<br />

Aufbau des Integrationskurses<br />

Der Integrationskurs umfasst einen<br />

Sprachkurs, in dem die Teilnehmer an<br />

ausreichende Kenntnisse der deutschen<br />

Sprache herangeführt werden und einen<br />

Orientierungskurs, der zur Vermittlung von<br />

Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur<br />

und der Geschichte in Deutschland dient.<br />

Der Integrationskurs<br />

umfasst insgesamt<br />

630 Stunden Unterricht.<br />

Davon entfallen<br />

600 Stunden auf den<br />

Sprachunterricht und<br />

30 Stunden auf den<br />

Orientierungskurs.<br />

Ziel der Kurse ist das<br />

Sprache ist nicht alles,<br />

aber ohne Sprache ist<br />

alles nichts!<br />

Brief einer Teilnehmerin<br />

eines Integrationskurses<br />

Integrationsverordnung formuliert klare Rechte und Pflichten für Migrantinnen und Migranten<br />

Erreichen „ausreichender Sprachkenntnisse“.<br />

Dies entspricht dem Niveau B1 nach<br />

dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen,<br />

der ersten Stufe der selbstständigen<br />

Sprachverwendung. Die Kurse enden mit<br />

der Prüfung „Zertifikat Deutsch“, (entspricht<br />

B1), die auch von den Industrie- und<br />

Handelskammern als qualifizierte Sprachprüfung<br />

anerkannt wird.<br />

Die Verordnung sieht - abweichend von der<br />

bisherigen Praxis - eine gemeinsame Kursteilnahme<br />

von Ausländern und Spätaussiedlern<br />

vor. Die Kurse werden durch erfahrene<br />

und qualifizierte Kursträger durchgeführt.<br />

Das Zulassungsverfahren der Kursträger<br />

berücksichtigt deren Zuverlässigkeit und<br />

Leistungsfähigkeit. Damit wird eine hohe<br />

Qualität der Kurse erreicht.<br />

Entgelt:<br />

Der Eigenanteil der Teilnehmenden<br />

beträgt 1,00 € pro Unterrichtsstunde, für<br />

630 U-Std. entsprechend 630,00 €.<br />

Arbeitslosengeld II-Empfänger/-innen<br />

werden auf Antrag vom Kostenbeitrag<br />

befreit. Es besteht eine Anwesenheitspflicht,<br />

von der nur in dringenden Ausnahmefällen<br />

abgewichen werden kann.

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