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Sprachen 182<br />
Fördern und Fordern<br />
Aufgrund des Zuwanderungsgesetzes haben<br />
alle Neuzuwanderer mit einer Bleibeperspektive,<br />
ob Spätaussiedler oder Ausländer,<br />
einen gesetzlichen Anspruch auf die einmalige<br />
Teilnahme an einem Integrationskurs.<br />
Darüber hinaus sollen auch jährlich rund<br />
50.000 bereits hier lebende Ausländer an<br />
einem Integrationskurs teilnehmen können<br />
(„nachholende Integration“).<br />
Aufbau des Integrationskurses<br />
Der Integrationskurs umfasst einen<br />
Sprachkurs, in dem die Teilnehmer an<br />
ausreichende Kenntnisse der deutschen<br />
Sprache herangeführt werden und einen<br />
Orientierungskurs, der zur Vermittlung von<br />
Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur<br />
und der Geschichte in Deutschland dient.<br />
Der Integrationskurs<br />
umfasst insgesamt<br />
630 Stunden Unterricht.<br />
Davon entfallen<br />
600 Stunden auf den<br />
Sprachunterricht und<br />
30 Stunden auf den<br />
Orientierungskurs.<br />
Ziel der Kurse ist das<br />
Sprache ist nicht alles,<br />
aber ohne Sprache ist<br />
alles nichts!<br />
Brief einer Teilnehmerin<br />
eines Integrationskurses<br />
Integrationsverordnung formuliert klare Rechte und Pflichten für Migrantinnen und Migranten<br />
Erreichen „ausreichender Sprachkenntnisse“.<br />
Dies entspricht dem Niveau B1 nach<br />
dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen,<br />
der ersten Stufe der selbstständigen<br />
Sprachverwendung. Die Kurse enden mit<br />
der Prüfung „Zertifikat Deutsch“, (entspricht<br />
B1), die auch von den Industrie- und<br />
Handelskammern als qualifizierte Sprachprüfung<br />
anerkannt wird.<br />
Die Verordnung sieht - abweichend von der<br />
bisherigen Praxis - eine gemeinsame Kursteilnahme<br />
von Ausländern und Spätaussiedlern<br />
vor. Die Kurse werden durch erfahrene<br />
und qualifizierte Kursträger durchgeführt.<br />
Das Zulassungsverfahren der Kursträger<br />
berücksichtigt deren Zuverlässigkeit und<br />
Leistungsfähigkeit. Damit wird eine hohe<br />
Qualität der Kurse erreicht.<br />
Entgelt:<br />
Der Eigenanteil der Teilnehmenden<br />
beträgt 1,00 € pro Unterrichtsstunde, für<br />
630 U-Std. entsprechend 630,00 €.<br />
Arbeitslosengeld II-Empfänger/-innen<br />
werden auf Antrag vom Kostenbeitrag<br />
befreit. Es besteht eine Anwesenheitspflicht,<br />
von der nur in dringenden Ausnahmefällen<br />
abgewichen werden kann.