RSEB RSEB - Verwaltungsvorschriften im Internet
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Durchführungsrichtlinien-GefahrgutMuster der Bescheinigung(Die Bescheinigung enthält Mindestangaben. Die Reihenfolge der Einträge und das Layoutkönnen frei gewählt werden.)Betreiber:Bescheinigung *)über die Prüfung oder außerordentliche Prüfung der Verrohrung eines Tanks zurBeförderung von Gasen der Klasse 2 nach Anlage 11 der <strong>RSEB</strong>Hersteller des Tanks:Herstell-Nr. des Tanks:Prüfgegenstand(Zutreffendesankreuzen):Anzahl Rohrleitungsabschnitte:Gesamte RohrleitungStück, dies entsprichtTeilprüfung - Beschreibung:Prüfumfang:(Zutreffendesankreuzen)Visuelle Prüfung des äußeren und - soweit möglich - des inneren ZustandesZerstörungsfreie Prüfung / Art:Druckprüfung (Gas- / Flüssigkeitsdruckprüfung) mit einem PrüfüberdruckvonPrüfergebnis:barDie geprüften Rohrleitungsabschnitte wurden mit der Herstell-Nr. des Tanks und dem Stempelgekennzeichnet.(Ort) (Datum) Die Benannte Stelle nach § 16 der ODV*) Diese Prüfbescheinigung gilt nur bei gleichzeitiger Tankprüfung und Vorliegen der ADR-Zulassungsbescheinigung nach Unterabschnitt 9.1.3.5 ADR.Verkehrsblatt-Dokument Nr. B 2207 - Vers. 05/13 1093