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RSEB RSEB - Verwaltungsvorschriften im Internet

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Durchführungsrichtlinien-GefahrgutGLfd. Nr. Ordnungswidrigkeit, die darin besteht, dassGGVSEBKate-Euro§ 37 Abs. 1 gorieS 141 Nr. 10 Nr. 13j141.1 einen für diesen Stoff nicht zugelassenen Tank befüllt; 800,- I141.2 einen Tank befüllt, obwohl bei dem Tankfahrzeug das Gültigkeitsdatum 500,- Ider Zulassungsbescheinigung überschritten ist;S 142 Nr. 11 sich nicht vergewissert, dass die dort genannten Vorschriften Nr. 13k 500,- Ifür die Beförderung in Tanks eingehalten sind;der Befüller entgegen § 23 Abs. 3E 143 Nr. 1 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Kontrollvorschrift Nr. 14a 500,- Ibeachtet wird;E 144 Nr. 2 nicht dafür sorgt, dass Nr. 14b144.1 ein Großzettel 500,- I/II144.2 ein Rangierzettel 200,- II144.3 die orangefarbene Tafel oder 500,- I/II144.4 das Kennzeichen 500,- Iangebracht werden;E 145 Nr. 3 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift beachtet Nr. 14c 500,- Iwird;E 146 Nr. 4 nicht dafür sorgt, dass eine Beladevorschrift beachtet wird; Nr. 14d 500,- Ider Befüller entgegen § 23 Abs. 4B 147 Nr. 1 einen Hinweis Nr. 15a147.1 nicht oder nicht richtig oder nicht vollständig (relevante Angaben) gibt; 500,- I147.2 nicht vollständig (andere fehlende Angaben als unter 147.1) gibt; 200,- IIIB 148 Nr. 2 nicht dafür sorgt, dass ein Großzettel, die orangefarbene Tafel Nr. 15b 500,- I/IIund das Kennzeichen angebracht werden;B 149 Nr. 3 nicht dafür sorgt, dass Nr. 15c149.1 ein Tankschiff nur mit den zugelassenen gefährlichen Gütern befüllt 1500,- Iwird und149.2 das Datum <strong>im</strong> Zulassungszeugnis nicht überschritten ist; 900,- Ider Befüller entgegen § 27 Abs. 1(auch Verlader, Beförderer und Empfänger)S,E,B 150 nicht dafür sorgt, dass die Vorlage eines Berichts rechtzeitig erfolgt; Nr. 19a 200,- IIIder Befüller entgegen § 27 Abs. 4(auch Auftraggeber des Absenders, Absender, Verpacker,Verlader, Entlader, Beförderer und EmpfängerS,E,B 151 Sicherungspläne nicht einführt und nicht anwendet; Nr. 19f 500,- IIH. der Entladerder Entlader entgegen § 23a Abs. 1S,E,B 152 Nr. 1 sich nicht vergewissert, dass die richtigen Güter ausgeladen Nr. 15a. a) 800,- Iwerden;S,E,B 153 Nr. 2 nicht prüft oder sich nicht vergewissert, dass geeignete Nr. 15a. b) 800,- IMaßnahmen ergriffen wurden;S,E,B 154 Nr. 3 Buchstabe a gefährliche Rückstände nicht oder nicht rechtzeitig Nr. 15a. c) 500,- IIentfernt;S,E,B 155 Nr. 3 Buchstabe b den Verschluss nicht oder nicht rechtzeitig Nr. 15a. d) 800,- Isicherstellt;S,E,B 156 Nr. 4 die Reinigung und Entgiftung nicht sicherstellt; Nr. 15a. e) 500,- II68Verkehrsblatt-Dokument Nr. B 2207 - Vers. 05/13

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