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RSEB RSEB - Verwaltungsvorschriften im Internet

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Durchführungsrichtlinien-GefahrgutGLfd. Nr. Ordnungswidrigkeit, die darin besteht, dassGGVSEBKate-Euro§ 37 Abs. 1 gorieE 224 Nr. 4 nicht dafür sorgt, dass die Tankakte geführt, aufbewahrt, Nr. 22d 200,- IIIübergeben, vorgelegt oder zur Verfügung gestellt wird;E 225 Nr. 5 nicht dafür sorgt, dass ein Kes-selwagen, ein abnehmbarer Tank Nr. 22e 500,- I/IIoder ein Batteriewagen nicht verwendet wirdO. der Eisenbahninfrastrukturunternehmerder Eisenbahninfrastrukturunternehmer entgegen § 4 Abs. 2E 226 Nr. 2 eine Behörde nicht oder nicht rechtzeitig benachrichtigt oder Nr. 1 800,- Inicht oder nicht rechtzeitig benachrichtigen lässt und nicht mitInformationen versieht oder versehen lässt;der Eisenbahninfrastrukturunternehmer entgegen § 31E 227 Nr. 1 nicht dafür sorgt, dass sein Personal unterwiesen wird; Nr. 23a 200,- IIE 228 Nr. 2 Buchstabe a nicht dafür sorgt, dass ein interner Notfallplan Nr. 23b 800,- Iaufgestellt wird;E 229 Nr. 2 Buchstabe b nicht sicherstellt, dass er Zugriff zu einer Nr. 23c 800,- IInformation hat;P. der Reisendeder Reisende entgegen § 32E 230 ein gefährliches Gut mitführt oder befördern lässt; Nr. 24 500,- IQ. der Schiffsführerder Schiffsführer entgegen § 4 Abs. 2B 231 Nr. 3 eine Behörde nicht oder nicht rechtzeitig benachrichtigt oder Nr. 1 800,- Inicht oder nicht rechtzeitig benachrichtigen lässt und nicht mitInformationen versieht oder versehen lässt;der Schifffsführer entgegen § 4 Abs. 3B 232 Nr. 3 die Sendung nicht oder nicht rechtzeitig anhält oder die Nr. 2 1600,- IBeförderung fortsetzt;der Schiffsführer entgegen § 33B 233 Nr. 1 die Sicherheitspflichten nicht beachtet; Nr. 25a 800,- IB 234 Nr. 2 nicht dafür sorgt, dass ein Schiff oder ein Tankschiff nicht Nr. 25b 1000,- Iüberladen oder ein Ladetank nicht überfüllt ist;B 235 Nr. 3 sich nicht vergewissert, dass Nr. 25c235.1 das Schiff oder Tankschiff oder die Ladung keine offensichtlichen 1000,- IMängel,235.2 Undichtheiten oder Risse aufweist oder 1000,- I235.3 keine Ausrüstungsteile fehlen; 200,- bis III/II/I1000,-B 236 Nr. 4 nicht dafür sorgt, dass jedes betroffene Mitglied der Besatzung Nr. 25d 300,- IIdie schriftlichen Weisungen versteht und richtig anwenden kann;B 237 Nr. 5 eine vorgeschriebene Maßnahme nicht trifft; Nr. 25e 800,- IB 238 Nr. 6 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift eingehalten Nr. 25f 150,- bis III/II/Iwird; 5000,-B 239 Nr. 7 nicht prüft, ob der Eigentümer oder Ausrüster seinen Pflichten Nr. 25g 200,- bis III/II/Inach § 34 nachgekommen ist; 1000,-B 240 Nr. 8 Buchstabe a ein Begleitpapier nicht mitführt oder nicht Nr. 25 hoder nicht rechtzeitig aushändigt;240.1 folgende Dokumente nach 8.1.2.1 ADN:240.1.1 a) Zulassungszeugnis nach 8.1.8 ADN 300,- I74Verkehrsblatt-Dokument Nr. B 2207 - Vers. 05/13

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