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RSEB RSEB - Verwaltungsvorschriften im Internet

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Durchführungsrichtlinien-GefahrgutRichtlinien zur Durchführung derGefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnund Binnenschifffahrt (GGVSEB)und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen(Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) -<strong>RSEB</strong>-Bonn, den 8. Mai 2013UI33/3642.71/2013-3Hiermit gebe ich die Richtlinien zur Durchführung derGefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrtund weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen-<strong>RSEB</strong>- bekannt. Diese Richtlinien berücksichtigen dieGefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt(GGVSEB) in der Fassung der Bekanntmachung vom22. Januar 2013 (BGBl. I S. 110) sowie die Gefahrgutbeauftragtenverordnung(GbV) vom 25. Februar 2011 (BGBl. IS. 341), die durch Verordnung vom 19. Dezember 2012(BGBl. I S. 2715) geändert worden ist.Gleichzeitig hebe ich die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut-<strong>RSEB</strong>- vom 29. April 2011 (VkBl. 2011 S. 354) auf.Die neuen Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut wurden gemeinsammit den zuständigen obersten Landesbehördenausgearbeitet und sollen als deren allgemeine <strong>Verwaltungsvorschriften</strong>eingeführt werden, um eine einheitliche Durchführungder gefahrgutrechtlichen Vorschriften <strong>im</strong> Straßen-,Eisenbahn- und Binnenschiffsverkehr in Deutschland zugewährleisten.(VkBl. 2013 S. 558)Bundesministerium für Verkehr,Bau und StadtentwicklungIm AuftragReinQuelle: VkBl. 2013, S. 558Gültiger Stand: Mai 2013Sonderdruck des Ve r k e h r s b l at t – Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung derBundesrepublik DeutschlandDer Verkehrsblatt-Verlag veröffentlicht <strong>im</strong> Auftrag derBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriumfür Verkehr, Bau und Stadtentwicklung(BMVBS) alle amtlichen Bekanntmachungen für dasgesamte Verkehrswesen einschließlich der Gesetze undVerordnungen sowie durch Erlass für den Geltungsbereichder Bundesrepublik Deutschland eingeführten Richtlinien,Techn. Best<strong>im</strong>mungen, Vorschriften <strong>im</strong> Verkehrsblatt alsSonderdrucke (Dokumente, Sammlungen, Formulare) desVe r k e h r s b l at t (Amtsblatt).Hinweis:Die vorliegende Veröffentlichung entspricht in ihrer Formdem Stand der bis zum Zeitpunkt der Auslieferung veröffentlichtenamtlichen Bekanntmachungstexte. Diese wurden<strong>im</strong> vorliegenden Text eingearbeitet oder durch beiliegendeErgänzungsblätter aktualisiert.Eine notwendige Aktualisierung wird zunächst ausschließlichin dem regelmäßig 2 x monatlich erscheinendenVe r k e h r s b l at t veröffentlicht.Der regelmäßige Bezug des Ve r k e h r s b l at t– Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau undStadtentwicklung –wird daher zur Aktualisierung empfohlen.Haftungsausschluss:Eine Haftung, die über den Ersatz fehlerhafter Druckstückehinausgeht, ist ausgeschlossen.Borgmann GmbH & Co KGSchleefstraße 14 • D-44287 Dortmund • Tel. (0180) 534 01 40 • FAX (0180) 534 01 20e-mail: info@verkehrsblatt.de • <strong>Internet</strong>: www.verkehrsblatt.deHerstellung: Löer-Druck GmbH, Schleefstraße 14, D-44287 DortmundVerkehrsblatt - Dokument Nr. B 2207 - Vers. 05/132Verkehrsblatt-Dokument Nr. B 2207 - Vers. 05/13

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