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RSEB RSEB - Verwaltungsvorschriften im Internet

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Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut3. S/E (Bedeutung „S“ = Straße, „E“ = Eisenbahn)Der Rahmenlehrplan ist auf die Verkehrsträger Straßeund Eisenbahn abgestellt und kann bei Bedarf spezifischangewendet werden. Spalten ohne Eintrag sind für beideVerkehrsträger gültig.4. Lehr- / LernmethodeDiese ist von dem Vortragenden auf Besonderheiten derSeminargruppe abzust<strong>im</strong>men. Da der Lehrplan sich anpädagogisch vorgebildete Lehrkräfte wendet, wird aufeine Erläuterung der einzelnen Methoden (z.B. Vortrag,Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Sachverhaltslösungen,erarbeitender Unterricht, Verwendung von Medien)verzichtet.5. StufeFür die Festlegung der Tiefe der Schulung sind folgendeIntensitätsstufen zu unterscheiden:Stufe I:Stufe II:Kennenlernen und Wiedergeben (Reproduktion)Ordnen und Verstehen (Reorganisation)Stufe III: Anwenden und Umsetzen (Transfer)Stufe IV: Problemlösen (Analyse, Synthese, Beurteilung)6. Unterrichtseinheit (UE)Eine UE wird mit 45 Minuten angesetzt.7. HinweiseDiese enthalten sowohl Anregungen zur weiteren Feingliederungder Lehrinhalte als auch zusätzliche Differenzierungenzur Intensität der Themenbehandlung.9. Weitere ErläuterungenVon besonderer Bedeutung ist der Schutz des Kontrollpersonalsvor möglichen Gefährdungen. Dies gilt insbesonderebei festgestellten Mängeln bei der Beförderung radioaktiverStoffe.Um dies zu gewährleisten, soll den Teilnehmern der sichereUmgang mit den Messgeräten, das entsprechende Einsatzverhaltenund die Beachtung der arbeitsschutzrechtlichenVorschriften vermittelt werden. Hinsichtlich der Strahlenexpositiondes Kontrollpersonals und daraus abzuleitenderMaßnahmen ist sich an der StrlSchV zu orientieren.96Verkehrsblatt-Dokument Nr. B 2207 - Vers. 05/13

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