11.07.2015 Aufrufe

RSEB RSEB - Verwaltungsvorschriften im Internet

RSEB RSEB - Verwaltungsvorschriften im Internet

RSEB RSEB - Verwaltungsvorschriften im Internet

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Durchführungsrichtlinien-Gefahrgutanerkennen. Wer als Prüfstelle gilt, wird in der BAM-GGR 002 spezifiziert. Ebenso wird in der BAM-GGR002 das Verfahren der Anerkennung von Inspektionsstellenbeschrieben.9. Regelmäßige Wartung von Großpackmitteln (IBC)9.1 Die BAM kann für Stellen, die regelmäßige Wartungenvon Großpackmitteln (IBC) durchführen, widerruflichdas Zeichen nach Unterabschnitt 4.1.2.4 der Stellezulassen.Verkehrsblatt-Dokument Nr. B 2207 - Vers. 05/13 53

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!