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RSEB RSEB - Verwaltungsvorschriften im Internet

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Durchführungsrichtlinien-GefahrgutBeschreibung des Tanks Eintragungen in Bescheinigung nach 6.8.2.4.5 ADRTankcode Verwendung5.3 Tanks, die nach 2003 gebaut wurdenohne Sicherheitsventilmit Vakuumventil < 0,21 barL4BN Kein Transport von Stoffen, die eine „H“-Codierung erfordern, möglich!Hinweis:Ohne Flammendurchschlagsicherung <strong>im</strong>Vakuumventil oder Tank nicht explosionsdruckstoßfestnur für Flüssigkeiten mitFlammpunkt >60°C geeignet (Kap.6.8.2.2.3)5.4 ohne Sicherheitsventilmit Vakuumventil > 0,21 barL4BH Hinweis:Ohne Flammendurchschlagsicherung <strong>im</strong>Vakuumventil oder Tank nicht explosionsdruckstoßfestnur fürFlüssigkeiten mit Flammpunkt >60°Cgeeignet (Kap. 6.8.2.2.3 ADR)5.5 mit Sicherheitsventil mit vorgeschalteter Berstscheibe undVakuumventil > 0,21 barL4BH Hinweis:Ohne Flammendurchschlagsicherung <strong>im</strong>Vakuumventil oder Tank nicht explosionsdruckstoßfestnur fürFlüssigkeiten mit Flammpunkt >60°Cgeeignet (Kap. 6.8.2.2.3 ADR)5.6 ohne Sicherheitsventil, die nicht für eine Ausrüstung mit Vakuumventilenausgelegt sind, die einem äußeren Überdruck von >0,4 bar standhalten5.7 mit Sicherheitsventil mit vorgeschalteter Berstscheibe,die nicht für eine Ausrüstung mit Vakuumventilen ausgelegt sind,die einem äußeren Überdruck von > 0,4 bar standhaltenL4BHL4BH130Verkehrsblatt-Dokument Nr. B 2207 - Vers. 05/13

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