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Planungsbericht - Gemeinde Herznach

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4.4 Grundlagen der <strong>Gemeinde</strong>Leitbild / Anforderungen und Ziele des <strong>Gemeinde</strong>ratesEs existiert kein eigentliches Leitbild für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat jedoch speziellfür Revision der Nutzungsplanung Anforderungen und Ziele formuliert (siehe Kapitel 5).InventareIm Rahmen der ersten Nutzungsplanung wurde 1992 ein umfassendes Inventar der Natur- und Kulturobjektefür das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet erhoben. Ein Teil dieser Objekte und Gebiete wurde anschliessendin den Kulturlandplan aufgenommen.4.5 Weitere relevante PlanungenKommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV) / RSPIm Jahr 2008 wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der <strong>Gemeinde</strong>n Densbüren, <strong>Herznach</strong>und Ueken eingesetzt, mit dem Auftrag, Lösungsansätze für die Verkehrsprobleme auf derStaffeleggstrasse zu suchen. Die beteiligten <strong>Gemeinde</strong>n haben darauf beschlossen, KommunaleGesamtpläne Verkehr (KGV) zu erarbeiten. Die KGV beinhalten Massnahmen zur Abstimmung derSiedlungs- und Verkehrsentwicklung über einen Planungshorizont von 10 – 15 Jahre. Sie sind einerseitseine Grundlage für die Nutzungsplanung und enthalten andererseits direkt umsetzbare Massnahmenund Projekte. Im Januar 2010 wurden die Entwürfe der Bevölkerung vorgestellt, dieanschliessend ihre Ideen, Anregungen und Ergänzungen im Sinne der Mitwirkung einbringen konnte.Die <strong>Gemeinde</strong>räte Densbüren, <strong>Herznach</strong> und Ueken haben die einzelnen KGV im April 2011 definitivbeschlossen. Der zuständige Vorsteher des Departements Bau, Vekehr und Umwelt hat die KGVEnde August 2011 genehmigt.Basierend auf den KGV der drei Staffeleggtal-<strong>Gemeinde</strong>n wurde ein regionaler Sachplan Staffeleggtal(RSP) erarbeitet. Der RSP beinhaltet Massnahmen aus den KGV, welche alle 3 <strong>Gemeinde</strong>n gemeinsamrealisieren wollen. Hauptthemen sind die künftige Gestaltung der Hauptstrasse K 107, die Gestaltungder Dorfzentren und der Langsamverkehr. Der RSP wurde durch die <strong>Gemeinde</strong>räteverabschiedet und vom Regierungsrat des Kantons Aargau genehmigt.Revision der Nutzungsplanung in der <strong>Gemeinde</strong> UekenDie <strong>Gemeinde</strong> Ueken ist zurzeit ebenfalls daran, ihre Nutzungsplanung zu revidieren. Zur Koordinationder Planungsabsichten fand eine Besprechung mit der <strong>Gemeinde</strong> und dem beauftragten Planerstatt.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 16

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