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Planungsbericht - Gemeinde Herznach

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Nr. Parzellen-NummerName Adresse Begehren Beurteilung A+W Entscheid GR3 560552LeimgruberErnstSonnhaldensteig 75070 FrickAntrag: Genannte Parzelle soll von Landwirtschaftszone inBau- und Gewerbezone verlegt werden (gemäss ersterMitwirkungseingabe)Begründung:• Dorf <strong>Herznach</strong> beginnt 60 m südlich der Familie JosefLeimgruber-Acklin.• Erschliessung der Parzelle vorhanden (mit Trottoir,Wasser und Elektrizität)• Geringe Gewerbezonen im Dorf im Vergleich zuanderen Dörfern in der Umgebung• Grundstück mit Schopf wurde 1980 für 60‘000 gekauft(damals Bauland); mit der Umzonung 1995 inLandwirtschaftszone, entstand grosse finanzielleEinbusse• Als eigeneständige <strong>Gemeinde</strong> soll nicht jeder Vorschriftdes Kantons Folge geleistet werden.Siehe erstes MitwirkungsverfahrenKanton genehmigt keine Einzonung vonzusätzlichem Gewerbegebiet, da <strong>Herznach</strong>noch genügend Reserven hat. Gleiches giltfür Wohnzonen; eine „Inselbauzone“ istzudem nicht zulässig. (Siehe auchBegründung im <strong>Planungsbericht</strong>.)Keine Einzonung,Begründung siehe ersteMitwirkungsantwort.4 508 Roch MenziEvelyneMenziLienhardMooshaldenstr. 45027 <strong>Herznach</strong>Betrifft: Erste Mitwirkungseingabe, welche abgewiesenwurde (Antrag auf Einzonung eines Teils der Parzelle Nr.508).Antrag: Einsprache gegen Entscheid der<strong>Gemeinde</strong>versammlung, Bauzone auf der Parzelle Nr. 508zu erweitern.Begründung: Padock-Erweiterung wurde von <strong>Gemeinde</strong>gutgeheissen.Siehe erstes Mitwirkungsverfahren:„Zonenfremde, unerlaubte Nutzungen könnennicht durch nachträgliches Einzonen gestattetwerden (Rechtsgleichheit). Ein Pferdeauslaufist in der Landwirtschaftszone möglich;befestigte Anlagen bedürfen jedoch einerBaubewilligung (Ausnahmebewilligung fürBauten ausserhalb Bauzone).“Keine Einzonung.Begründung:Siehe ersteMitwirkungsantwort.Verfahren:Die öffentliche Auflage mit demEinwendungsverfahren hat noch nichtstattgefunden. Einwendungen können erstdann gemacht werden.Rechtsgleichheit:Besagter Pferdestall wird aus Gründen derRechtsgleichheit nicht in die Bauzoneaufgenommen.Seite 2 von 5 Ref. Nr. 77687 GR-Sitzung 16.10.2012

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