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Planungsbericht - Gemeinde Herznach

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7 40 HartmannMarkus (Vertretendurch SchärerRechtsanwälte)Alte Landstrasse 75027 <strong>Herznach</strong>Antrag: Parzelle 40 sei von Übergangszone in die WohnundGewerbezone WG3 umzuzonenBegründung: ursprünglich (während der erstenMitwirkungsauflage) war neben Erweiterung der Grünzoneeine Umzonung in Gewerbezone mitSondernutzungsplanpflicht vorgesehen. Es bestehenkonkrete Bedürfnisse für einen Hallenanbau an dasbestehende Gebäude auf der Nachbarparzelle Nr. 56. Parz.Nr. 40 reicht unter Berücksichtigung der Abstände zurRealisierung des Vorhabens aus.Für ein konkretes Vorhaben kann eineEinzonung der Parz. Nr. 40 nochmals inErwägung gezogen werden. Dafür braucht eseinen Bedarfsnachweis und ein detailliertesÜberbauungskonzept.Zur Realisierung von Bauvorhaben vonübergeordnetem Interesse kann auch einebedingte Einzonung (gemäss § 15a BauG)vorgenommen werden, wenn dasBauvorhaben auf den bestimmten Standortangewiesen ist.Die Umzonung bzw.bedingte Einzonung wirdim Rahmen derGesamtrevision überprüftBegründung:Grobkonzept vorliegend.8 206 Häner-SchiellyPascaleFlorastrasse 14153 Reinach BLAntrag: Parzelle wieder in Bauland umzuzonenBegründung: Wurde auf Bauzonenänderungsplan sovorgeschlagen.Parz. Nr. 206 (Achtung: nicht 204!) ist eineErschliessungsstrasse, welche nicht primärzu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt unddeshalb der Bauzone zugeordnet wird.[wahrscheinlich hätte Frau Häner gerne, dassParzelle Nr. 205 eingezont wird.]Auf eine Einzonung wirdverzichtet.Begründung:Es handelt sich um Parz.Nr. 205. Einerseits hat die<strong>Gemeinde</strong> genügendBaulandreservenanderseits ist eineBebauung infolge desGewässerabstandessinnvoll nicht möglich oderzumindest sehr schwierig.Ü544545549FamSenn-AckleS. + R.Lindenstrasse 25027 <strong>Herznach</strong>Antrag: Zuteilung der Parzellen in die Zone W2aBegründung: Parzellen schliessen Bauzone des Dorfesab. Angrenzung an Dorf/Kernzone, wie auch an W2a undLandwirtschaftszone; dichte Überbauung passt nicht indiese UmgebungIn <strong>Herznach</strong> gibt es nur sehr wenige Gebiete,in denen eine höhere Ausnutzung mitReihenhäusern möglich ist. Austopographischen und landschaftlichenGründen und wegen der guten Erschliessungist der Ort für eine dichtere Bauweisegeeignet.Aufgrund der BNO-Vorschriften (Abstände,Mehrlängenzuschlag) ist eine grosseÜberbauung jedoch gar nicht möglich.Antrag auf Umzonung inW2a wird abgewiesen.Begründung:Das Gebiet grenzt an dieDorfkernzone, ist guterschlossen und eignetsich für eine dichtereBauweise im Rahmen derW2d-Vorschriften. In derDorfkernzone ist nochdichteres, höheres Bauenzulässig. GrosseÜberbauungen sind nichtmöglich.UntereWalchmattstrasseAntrag: Zuteilung der Strasse in die Zone W2aBegründung: Benutzung als Radweg, Steigerung desUnfallrisikos bei einer W2d-EinteilungDie Zonenzugehörigkeit derErschliessungsstrasse orientiert sich an derZone der angrenzenden Grundstücke.Die Erschliessungsstrasseverbleibt in der Zone W2dBegründung:Gemäss A+W.Seite 4 von 5 Ref. Nr. 77687 GR-Sitzung 16.10.2012

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