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Planungsbericht - Gemeinde Herznach

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- Bäuerlicher Vielzweckbau, Kirchstrasse 3, Parzelle Nr. 557 (HNE 912).In Paragraf 52 BNO sind die Bestimmungen zum Substazschutz aufgeführt.Folgende Objekte werden nicht oder nicht mehr im Bauzonenplan dargestellt:- Nachbargebäude Zehntenhaus: Wohnhaus Bergwerkstrasse 1, Wohnhaus Schulstrasse 2;Grund: wenig wertvolle Bausubstanz, kein Eintrag im Bauinventar.- Bäuerlicher Vielzweckbau, Bergwerkstrasse 10, Parzelle Nr. 220 (HNE 904);Grund: Es sind bereits grosse bauliche Veränderungen erfolgt und von der ursprünglichenSubstanz ist nur noch wenig erhalten.Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat aufgrund der Bestimmungen in der Dorfkernzone genügend Kompetenzen umden Schutz dieser Objekte sicherzustellen.KulturobjekteAls Kulturobjekte werden im Bauzonenplan folgende zwei Brunnen neu aufgenommen:- Brunnen Unterdorfstrasse / Bergwerkstrasse; Parzelle Nr. 238- Brunnen Unterdorf bei Hauptstrasse 2; Parzelle Nr. 9.7.1.11 Historische GärtenDie historischen Gärten und Anlagen aus dem ICOMOS werden im Bauzonenplan neu im Orientierungsinhaltdargestellt (siehe auch Kapitel 4.1). Eines der Objekte (Nr. 1) wurde nicht berücksichtigt,da es nicht weiter gepflegt worden ist.7.1.12 Archäologische FundstellenDie Archäologischen Fundstellen auf dem <strong>Gemeinde</strong>gebiet werden im Bauzonenplan, respektiveKulturlandplan im Orientierungsinhalt dargestellt.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 43

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