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Planungsbericht - Gemeinde Herznach

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Die unüberbauten Bauzonen würden demnach ausreichen, um das vom Kanton prognostizierte Bevölkerungswachstumaufzunehmen.Der <strong>Gemeinde</strong>rat rechnet aufgrund des Wachstums in den vergangenen Jahren gegenüber denkantonalen Prognosen mit einer grösseren Bevölkerungszunahme. Gemäss seinen Schätzungen istein Wachstum auf 1'600 bis 1'800 Einwohner realistisch. Innerhalb der nächsten 8-10 Jahre werdenin <strong>Herznach</strong> schätzungsweise 40 Einfamilienhäuser gebaut werden, bzw. sind bereits in Planung; fürMehrfamilienhäuser ist ebenfalls Bedarf vorhanden.6.1.3 BaulandumfrageDie <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> verfügt, wie oben dargestellt, über genügend Bauzonenreserven. Diese sindallerdings schwierig zu mobilisieren. Deshalb hat die <strong>Gemeinde</strong> als Vorbereitung für die Revision desBauzoneplans im Juni 2008 eine Baulandumfrage gemacht. Darin wurden alle Grundeigentümer der<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> nach ihren Absichten bezüglich ihrer unüberbauten Parzellen oder ihrer Parzellenmit Verdichtungspotential befragt. Die Umfrage hat bei den Grundeigentümern einiges ausgelöstund für einen Teil der bisher unbebauten Parzellen sind Baugesuche eingegangen. Einige Parzellensind inzwischen bereits verkauft und/ oder bebaut worden.6.1.4 Probleme Bauzonenrand (Gebiet Alte Landstrasse / Läi)Im Bereich der Parzellen Nr. 14, 17, 24 und 27 wurden einige nicht zonenkonforme Bauten und Anlagenausserhalb der Bauzonengrenze erstellt. Insbesondere betrifft dies den Kiesplatz auf Parzelle Nr.24 und einen Pferdestall auf Parzelle Nr. 27. Der Kiesplatz ausserhalb des Baugebiets wurde mitBeschluss vom 27.04.1993 kommunal bewilligt; der <strong>Gemeinde</strong>rat hat es allerdings unterlassen, dienotwendige kantonale Bewilligung einzuholen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat bewilligte 2002 bzw. 2004 und 2005das Baugesuch bzw. die Projektänderungen für einen Pferdestall auf Parzelle Nr. 27. Nachdem dasBauvorhaben realisiert wurde, stellte man fest, dass ein Teil des Pferdestalls ausserhalb der Bauzoneliegt. 2007 wurde das Baugesuch kantonal abgewiesen, der regierungsrätliche Entscheid wurdebundesgerichtlich im Jahr 2010 vollumfänglich gestützt. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hatentschieden, dass der fragliche Pferdestall teilweise abzubrechen sei, sofern eine teilweise Einzonungder Parzelle Nr. 27 im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung nicht zustande komme.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 21

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