Planungsbericht - Gemeinde Herznach
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Abbildung 7: Bauzonenplan rechtskräftigQuelle: A+W6.1.5 Sonnhalde, Parzellen Nr. 370 und Nr. 371 (16)Das rund 79 Aren grosse Gebiet zwischen Hauptstrasse und Sonnhaldenstrasse ist im aktuellenBauzonenplan der Landwirtschaftsszone zugewiesen. Es war vorgesehen, das Gebiet im Rahmen dervorliegenden Revision einzuzonen, der W2d zuzuweisen und mit einer Gestaltungsplanpflicht zubelegen.Das Gebiet war bereits einmal Gegenstand eines Einzonungsbegehrens. Bei der Ergänzung desBauzonenplans 1995 wurde diese Fläche aber einer Übergangszone zugewiesen, welche es nachheutigem Recht nicht mehr gibt. Die Eigentümer der beiden betroffenen Parzellen sind nach wie voran einer Einzonung und Überbauung interessiert.Für den vorgesehenen Gestaltungspan sollten folgende Zielvorgaben in der BNO verankert werden:- Ausnutzung: Konzentrierte Überbauung mit genügend Freiflächen; Erhalt der Zäsur zwischenden Dorfteilen Unterherznach und Oberherznach;- Gestaltung: Einpassung der Bauten ins Ortsbild (Ausrichtung der Hauptbauten, Dachgestaltung);- Einpassung in das Gelände: minimale Terrainveränderungen;- Erschliessung: Fuss- und Radwegverbindung zur Hauptstrasse;- Einhaltung der Planungswerte gemäss eidg. Lärmschutzverordnung (LSV).<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 22