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Planungsbericht - Gemeinde Herznach

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A2 Übersicht Änderungen BauzoneDie folgende Tabelle zeigt eine Übersicht aller Ideen und Anträge für Änderungen, die in der Planungskommissiondiskutiert wurden.Nr. Lage /Parzellezu behebendes Problem / vorgeschlageneÄnderungenBeschluss derPlanungskommission, MassnahmenUmsetzung /Stand1 Bergwerk Nicht zonenkonforme Nutzungen imbereich des Bergwerkes; Umzonungin eine Spezialzone, BereichGewerbe / Wohnen mit SNP.Eine Spezialzone nach Art. 18 RPG kommtam ehesten in Frage. Bezüglich der Ausgestaltungder Zonenvorschriften wird mit demVorstand des VEB Kontakt aufgenommen(Präsident: Peter Schäuble).Umsetzung imPlan und inder BNO2 UferschutzzoneallgemeinGemäss BNO (§ 14) 25m breit;Abgrenzung im aktuellen Bauzonenplanteilweise nicht nachvollziehbarBNO-Artikel entsprechend anpassen.Gebietsweise Aufwertung undgenaue Abgrenzung mit SNP.Umbenennen in Grünzone.Anpassungen der Abstände (gemäss § 127BauG ist der Abstand 4m ab Parzellengrenzefür vermarkte Gewässer). Abstandmöglichst einheitlich festlegen. Im Bereichder Parzelle 406 auf 20m erweitern fürUferweg / Anlagen. Minimaler Gewässerabstandals Informationsinhalt in den Bauzonenplan(Tabuzone).Änderung BZPund BNO3 Parz. 188,193, 194Gemäss AGIS-Daten verläuft dieZonengrenze in der Mitte derStrasse.Änderung: Strasse der W2d zuschlagenStrasse wird zur Zone mit der niedrigeren AZzugewiesen (W2d)Änderung BZP4 Parz. 208-211;203, 194Umzonung von W3 in W2d (Begehrenaus der Planungkommission)Umzonung i. O. sofern keine Konflikte durchdie Zonenvorschriften in W2d entstehen.Ausnahme: Parz 188 und 193 (Gestaltungsplanliegt bereits vor). Ein Teil der Strassenparzelle206 wird neu eingezont(Erschliessung Parz. 208)Änderung BZP5 Bereich Parz.157 („Umfahrungsstrasse“)Anpassung der Zonengrenzen andie Landumlegung des freigehaltenenTrasses für die Umfahrung;Zuweisung zu W2d.Landumlegung im Gang und Plan im Entwurfvorhanden. Kontakt mit Koch + Partneraufnehmen für Vorabzug.Änderung BZP6 Kirchstrasse Strasse der Dorfzone zuweisen, dasie als Zufahrtsstrasse für dieanliegenden Parzellen und öffentlicheParkplätze dienti. O.Änderung BZP7 SchutzzoneKirchenbezirkAbgrenzung ist im Gelände nichtnachvollziehbar; Grenzen sofestlegen, dass alle wichtigenAnlagen geschützt sindAugenschein nötig. Begrenzungen gegenüberPrivatparzellen überprüfen.Änderung istgemässOrtsbildpflegerfachgerecht.Änderung BZP8 Parz. 73 Zonengrenze sinnvoll anpassen(verläuft gemäss AGIS-Daten nichtder Parzellengrenze entlang)Ganze Parzelle der Bauzone zuschlagenÄnderung BZP9 GewerbezoneParz. 59Gewerbezone bezieht sich gemässAGIS-Daten auch auf Flurwegparzelleund Kantonsstrasse.Keine Bauzone auf Kantonsstrassen-Parzelle.Änderung BZP<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 56

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