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Planungsbericht - Gemeinde Herznach

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Erweiterung und Gestaltung der UferschutzzoneHochwasserschutzVerpflichtung der privaten Grundeigentümer, dass bei baulichen Änderungen dem Gewässermehr Raum gelassen wird (Mindestbreite Uferschutzzone) und Massnahmen zumHochwasserschutz getroffen werden müssen.In der BNO werden entsprechende Zielvorgaben aufgeführt.Abbildung 16: Gestaltungsplanpflicht „Aufwertung Staffeleggbach“Quelle: Bauzonenplan, A+WFür die Gestaltungspläne in den Gebieten Bergwerkstrasse/Ebnetstrasse und Baumgärtli wurdenebenfalls Zielvorgaben in die BNO aufgenommen (siehe auch Kapitel 7.3 und BNO).<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 39

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