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Planungsbericht - Gemeinde Herznach

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7.2.2 Entwicklungsstandorte Landwirtschaft (ESL)Die laufende Revision des kantonalen Richtplans sieht mit einem neuen Kapitel „EntwicklungsgebieteLandwirtschaft“ (L3.2) vor, dass die <strong>Gemeinde</strong>n in der Nutzungsplanung für noch wenig konkrete,planungspflichtige Bauvorhaben Entwicklungsstandorte bezeichnen können. Damit sollen günstigeund gesamträumlich abgestimmte Voraussetzungen für eine Entwicklung der Landwirtschaftsbetriebegeschaffen werden. So kann einer zufälligen Entwicklung ausserhalb des Siedlungsgebietes und derzeitintensiven Behandlung von Einzelvorhaben entgegen gewirkt werden.Zu diesem Zweck sollen Standorte evaluiert und bezeichnet werden, die sich aufgrund einer ausführlichenInteressensabwägung für eine landwirtschaftliche Entwicklung eignen, die auch über die innereAufstockung hinaus gehen kann. Mit der Ausscheidung von „ESL“-Standorten ist eine landwirtschaftlichund landschaftlich abgestimmte, bedürfnisgerechte und rasche Realisierung von landwirtschaftlichenBauvorhaben möglich. Wenn der betreffende Landwirt das Projekt realisieren will, kann zurKonkretisierung des Vorhabens das Sondernutzungsplanverfahren herangezogen werden. Im Sondernutzungsplansoll unter anderem die genaue Abgrenzung der Speziallandwirtschaftszone erfolgenund eine gute Einpassung in die Landschaft sichergestellt werden.Es wurde an sämtliche landwirtschaftliche Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe ein Fragenkatalog imSinne einer Grundlage für eine landwirtschaftliche Planung zugestellt. Bei den interessierten Betriebenerfolgten ein Hofbesuch und eine vertiefte Abklärung zu den Kriterien Betriebswirtschaft, Erschliessung,Natur- und Landschaft, Umwelt und weiteren Faktoren (siehe Anhang).Die ESL-Standorte werden im Kulturlandplan symbolisch mit einer Schraffur (analog zu den „Siedlungseiern“)und der zulässigen Grundnutzungsart (Tierhaltung = T, produzierender Gartenbau = G)bezeichnet.Für folgenden Betrieb wird ein „ESL (T)“ festgelegt:- Ernst und Martin Ackle- Simon und Andrea Plattner(2 Betriebsstandorte, eine Intensivierung der Tierhaltung darf nur an einem der beidenStandorte erfolgen)- Arno Wernle.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 45

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