12.07.2015 Aufrufe

Planungsbericht - Gemeinde Herznach

Planungsbericht - Gemeinde Herznach

Planungsbericht - Gemeinde Herznach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

7.1.2 Allgemeine BemerkungenInnere Siedlungsentwicklung und Siedlungsqualität:Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> ist eine ländliche <strong>Gemeinde</strong> mit einem national bedeutenden Ortsbild. Diebauliche Entwicklung soll gemäss den Zielen des <strong>Gemeinde</strong>rates und der Planungskommissiondarauf Rücksicht nehmen. Grosse Wohnbauten oder flächige Überbauungen passen nicht überall inden Kontext von <strong>Herznach</strong>. Eine innere Verdichtung ist zwar anzustreben, es muss dabei die Siedlungsqualität,die typische Struktur eines Dorfes im Aargauer Jura sowie die Erhaltung des nationalbedeutenden Ortsbildes im Auge behalten werden. Viele Parzellen in der Dorfzone sind langgezogenund schmal. Auf der Strassenseite sind die Grundstücke bebaut, auf der Rückseite befinden sichschöne und teilweise grosse Gärten. Weiter stellt eine verdichtete Bauweise in einigen Gebieten inHanglagen eine Herausforderung dar.Die Wohnzone W2d ermöglicht bereits heute eine höhere Ausnutzung gegenüber der WohnzoneW2a.Mit der Gestaltungsplanpflicht, welche teilweise auch für bereits überbaute Gebiete gilt, besteht dieMöglichkeit, eine höhere Ausnutzung zu erreichen. Entsprechende Zielvorgaben wurden neu in derBNO verankert (siehe § 6).Im Sinne der inneren Siedlungsentwicklung wurde im Gebiet Bergwerkstrasse mit dem Gestaltungsplan„Bergwerkstrasse“ (rechtskräftig) eine Zentrumsentwicklung eingeleitet. Trotz geplanter Umzonungenvon Grundstücken aus der W3 in W2d in diesem Gebiet (siehe Kapitel 7.1.6) soll eineZentrumsentwicklung weiter gefördert werden – dies mit Hilfe eines Gestaltungsplanes. Im Rahmender Gestaltungsplanung sind Überbauungen möglich, die über die Vorschriften der Zone W2d hinausgehen.Z.B. kann ein zusätzliches Vollgeschoss oder eine dichtere Ausnutzung vorgesehen werden.Die Umzonung der an die Dorfkernzone grenzenden, teilweise bebauten Grundstücke mit Gestaltungsplanpflichtnimmt Rücksicht auf die örtlichen Gegebenheiten und lässt trotzdem Spielraum für diekünftige Entwicklung im Einklang mit der Siedlungsentwicklung und dem Ortsbild.Mit der Beibehaltung der W3-Zone mit Gestaltungsplanpflicht im Gebiet Baumgärtli wird die Entwicklungvon konzentriertem Wohnen gefördert. Dieses Gebiet soll für regelkonforme Mehrfamilienhäuser,in welchen auch Mietwohnungen zur Verfügung gestellt werden könnten, reserviert bleiben.In noch unüberbauten und insbesondere im einzuzonenden Gebiet soll grundsätzlich eine dichtereBauweise angestrebt werden. Für Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht werden deshalb entsprechendeZielvorgaben in der BNO festgesetzt.Innerhalb der Dorfzone ist der <strong>Gemeinde</strong>rat ebenfalls bestrebt, eine dichte Bebauung zu erreichen –dies unter Berücksichtigung der Qualität des Ortsbildes. Mit der Umzonung der gemeindeeigenenParzelle Nr. 406 aus der ÖBA in die Dorfkernzone kann die <strong>Gemeinde</strong> eine gute und im öffentlichenInteresse stehende Weiterentwicklung des Zentrums einleiten.Die innere Siedlungsentwicklung bzw. die Zentrumsentwicklungen in <strong>Herznach</strong> können zusammenfassendwie folgt festgehalten werden: Weiterführen der bereits eingeleiteten sanften Zentrumsentwicklungim Gebiet Bergwerkstrasse/Ebnetstrasse unter Berücksichtigung der Bedürfnisse derAnwohner, ergänzende Zentrumsentwicklung im Bereich Bündte unter Berücksichtigung des Erho-<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!