12.07.2015 Aufrufe

Planungsbericht - Gemeinde Herznach

Planungsbericht - Gemeinde Herznach

Planungsbericht - Gemeinde Herznach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ausgleich von PlanungsmehrwertenUm sicherzustellen, dass neu eingezonte Gebiete tatsächlich innerhalb des Planungshorizontesüberbaut werden, sieht die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong> den Ausgleich von Planungsmehrwerten vor. Damitsoll eine Baulandhortung verhindert werden. Der Mehrwertausgleich wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat mit denGrundeigentümern vertraglich vereinbart. Die Grundlage dazu bildet ein neuer Paragraf in der BauundNutzungsordnung (siehe 7.3). Die Ausgleichszahlung wird zweckgebunden für Massnahmen derRaumplanung verwendet. Der neue BNO-Paragraf soll bereits für Einzonungen der vorliegendenRevision angewendet werden. Die Grundeigentümer wurden entsprechend informiert.7.1.3 Bereinigungen Zonenränder gegen innen und aussenStrassen:Gemäss AGIS-Daten verlaufen einige Zonenabgrenzungen mitten durch Erschliessungsstrassen.Diese werden jetzt im Sinne einer Bereinigung auf die Parzellengrenzen der jeweiligen Strasse verlegt,wobei die Strasse jeweils der Zone mit der geringeren Ausnützung zugewiesen wird. Betroffensind die Bergwerkstrasse, die Steigerstrasse, die Uekerstrasse und die Alte Landstrasse.Verschiedene Erschliessungsstrassen liegen ausserhalb der Bauzone. Sie werden soweit sinnvoll indie angrenzende Bauzone integriert. Folgende Strassen sind davon betroffen:– Kirchstrasse (Parz. 214, D)– Mooshaldenstrasse (Parz. 504, W2a)– Chraibelstrasse (Parz. 463, W2a)– Chraibelweg (Parz. 467, W2a)– Türlestrasse (Parz. 45, 99, W2a)– Untere Walchmattstrasse (Parz. 550 W2d).– Ebnetstrasse (Parz. 206, W2d).Schutzzone Kirchenbezirk:Die Abgrenzung der Schutzzone Kirchenbezirk SK war bisher im Bereich des Kirchwegs ungenau. DieZonengrenze verläuft neu oberhalb des Kirchwegs entlang der kleinen Stützmauer. Gemäss Absprachemit der Ortsbildpflege ist diese Linienführung sachgerecht.Im Bereich der Parzellen Nr. 385 und Nr. 386 (Strasse) wurde die Schutzzone auf die Parzellengrenzeum im Bereich der Parzelle Nr. 299 auf den Hofraum angepasst (siehe Abbildung 13):<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 32

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!