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Planungsbericht - Gemeinde Herznach

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Abbildung 15: Gestaltungsplanpflicht „Dorfeingang Nord“Quelle: Bauzonenplan, A+WGestaltungsplan „Dorfeingang Süd“Im Bereich der Parzelle Nr. 406, entlang des angrenzenden Abschnittes des Staffelegbaches und derStaffeleggstrasse wird eine Gestaltungsplanpflicht festgesetzt.Diese Gestaltungsplanpflicht bezweckt Folgendes:• Mit der Umgebung abgestimmte, dichte Überbauung der Parzelle Nr. 104• Koordinierte Planung und Erstellung der Erschliessungsanlagen auf Parzelle Nr. 406 undder angrenzenden unüberbauten Parzellen• Aufwertung und Einbezug des Staffeleggbachs in das Ortsbild• Neue Fussweg-Verbindung entlang des Staffeleggbaches: Schulweg, besserer Fussgänger-Zugangzur Postautohaltestelle• Begegnungszone am Staffeleggbach (mit Sitzgelegenheit, Fussweg, Fussgänger-Steg)• Verbesserung der Radwegquerung über die Hauptstrasse• Aufwertung des Strassenraumes unter Einbezug der angrenzenden Parzellen<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Gesamtrevision Nutzungsplanung 38

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