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Planungsbericht - Gemeinde Herznach

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Herznach</strong>: Revision allgemeine Nutzungsplanung: Mitwirkungsbericht Anhang gemäss GRB Nr. 213-12Nr. Parzellen-NummerName Adresse Begehren Beurteilung A+W Entscheid GR1 463 RebstockAndréChraibelstrasse 355027 <strong>Herznach</strong>Betrifft: Bauzonenflächen an der MooshaldenstrasseAntrag: Verzicht auf neue, angehängte BauzonenflächenBegründung: Einige Baulandreserven vorhanden,bestehende Bauzonen sind sehr kompakt. DurchVergrösserung der Bauzonen werden der LandwirtschaftFlächen entzogen.Vermeidung einer Zersiedelung.504 Betrifft: Bauzonenflächen an der ChraibelstrasseAntrag: Verzicht auf angehängte BauzonenflächenBegründung: Einige Baulandreserven vorhanden,bestehende Bauzonen sind sehr kompakt. DurchVergrösserung der Bauzonen werden der LandwirtschaftFlächen entzogen.Vermeidung einer Zersiedelung.Bei den Parzellen Nr. 504 und 463 handelt essich um Erschlliessungsstrassen, die bereitsteilweise in der bestehenden Bauzone liegen.Nun soll auch der am Bauzonenrand liegendeTeil der Straßen der Bauzone zugeordnetwerden. Dies ist so üblich, da die Strassen inerster Linie zur Erschliessung der Bauzoneund nicht mehr der Landwirtschaft dienen.[Wahrscheinlich ist die rot eingekreisteNummer 19 etwas missverständlich platziert.Sie bezieht sich auf die gelb markiertenStrassenflächen und nicht auf die ausserhalbder bestehenden Bauzone liegendenParzellen Nr. 508 und 594.]Keine ÄnderungBauzonenplan (BZP)Begründung:Es werden keinezusätzlichenBauzonenreservengeschaffen, nur dieStrassen imBauzonengebieteingezont.2 234 Erbg.SchmidMaxUnterdorf 75027 <strong>Herznach</strong>Betrifft: Wohnhaus Unterdorfstrasse 7Haus wird als Substanzschutz-Objekt dargestellt und neu inden Bauzonenplan aufgenommen. Gebäude genannt„Zehntenhaus“ neu als ländlicher Oberschichtsbau in denBauplan aufgenommen. Auf kommunaler Ebene jedoch nurWohnteil als Schutzobjekt dargestellt.Antrag: Objekt nicht unter Substanzschutz stellen, fallsdoch nur mit MinderwertsausgleichBegründung:• gemäss Bauinventar blosse Vermutung eineslokalgeschichtlichen Interesses (Annahme)• Umnutzung durch Auflagen § 52 BNO machen Wonteilschlecht nutzbar• Schlechte Bausubstanz der Liegenschaft• Widerspruch zwischen Auflageakten und Beantwortungder Fragen aus erstem MitwirkungsverfahrenGemäss Bauinventar des Kantons nimmt das„Zehntenhaus“ aufgrund seiner Grösse, derstattlichen Erscheinung und der weitzurückreichenden Baugeschichte einenhohen Stellenwert im historischenBaubestand von <strong>Herznach</strong> ein. GemässAuskunft der kantonalen Denkmalpflege istdie Scheune ein wesentlicher Bestandteil undsollte ebenfalls unter Substanzschutz gestelltwerden.-> Substanzschutz beibehalten(Gleichbehandlung!)-> Signatur im Plan korrigieren, Scheunenteilebenfalls mit Substanzschutz bezeichnenBeibehaltungSubstanzschutz; KorrekturPlan bzw. Widerspruchaus erster Antwort(Aufnahme Scheune mitTenn).Begründung:Gleichbehandlung allerObjekte.Erneuerung derBausubstanz ist weiterhinmöglich.Umnutzungen/Ergänzungen sind weiterhin möglich(vgl. Gasthof Löwen)• Senken des Verkehrswertes der LiegenschaftSeite 1 von 5 Ref. Nr. 77687 GR-Sitzung 16.10.2012

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